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Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.08.2011

Antrag Ortsbeirat

Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.

Details im PARLIS OF_32-14_2011
05.09.2011

Anregung Ortsbeirat

Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a.

Details im PARLIS OM_264_2011
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.08.2011, OF 32/14 Betreff: Ampelanlage an der Kreuzung Nieder-Erlenbacher Stadtweg und Maßbornstraße hier: Rechtsabbieger aus Richtung Bonames u. a. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, die maßlose Überreglung der Ampelanlage zu überprüfen und um entsprechende Korrekturen zu sorgen. Insbesondere sind zu bemängeln: 1. Die Ampel für Rechtsabbieger aus Richtung Bonames kommend ist ein Ärgernis für Verkehrsteilnehmer, die zum Halten veranlasst werden, obwohl sichtlich erkennbar, weit und breit kein Fußgänger die Querung nutzt (bzw. i. d. Regel auch kein Fußgänger vorhanden ist). 2. Wenn schon an dieser Ampelanlage eine überzogene Leitmarkierung, dann aber auch die Tongeb er einschalten, die den Blinden an diesen Leitmarkierungen das entsprechende akustische Signal geben. 3. Wenn schon eine solche kostenaufwendige Ampelinstallation (Erstehungs- und nachfolgende Unterhaltskosten), dann stellt sich die Frage, ob nicht eine zeitgemäße Verkehrskreiselanlage in jeglicher Hinsicht an dieser Stelle günstiger und funktionaler gewesen wäre. Diese Frage stellt sich insbesondere auch daher, da der Ortsbeirat über die Erneuerung der Ampelinstallation leider in keiner Weise vorher informiert wurde.Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 264 2011 Die Vorlage OF 32/14 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme