Antrag vom 05.09.2022, OF 324/11 Betreff: Hessen-Center - konstanter Störbetrieb Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - Warum ist es dem Hessen-Center erlaubt von morgens bis abends an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen eine Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" durchzuführen
- Warum wurden trotz mehrfacher bitten durch das Ordnungsamt an den drei aufeinander folgenden Sonntagen scheinbar keine Fahrzeuge zur Kontrolle der Veranstaltung geschickt? - Warum wurde nachfragenden Bürgern vom Ordnungsamt mehrfach mitgeteilt, der Veranstalter würde über eine gültige Genehmigung verfügen und diese sei den Ordnungsbesamten vorgezeigt worden. Im Anschluss wird von der Amtsleitung mitgeteilt, eine Genehmigung gäbe es nicht und sei sogar überhaupt nicht erforderlich? - Warum werden und können keine Lärmmessungen vom Ordnungsamt oder der Polizei durchgeführt werden? - Entspricht es den Tatsachen, dass ein Lärmmessgerät grundsätzlich am Wochenende seitens des Ordnungsamts nicht benutzt werden kann? - Warum wurden Bürger, die Anzeigen machen wollten, von der Polizei (18.Revier) aufgeklärt, man könne diese Anzeigen und werde diese Anzeigen nicht aufnehmen, weil alles ja laut Stadtpolizei so in dieser Art genehmigt worden sei? - Sind oder werden jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz gegen den Eigentümer des Grundstücks, den Verwalter (Hessen-Center/ECE) und oder den Veranstalter gemacht? - Werden die Beteiligten auf die Rechtslage hingewiesen und werden diese zur Thematik kontaktiert?
Begründung:
An aufeinander folgenden drei Sonntagen, hat das Hessen-Center (ECE) ihre offenen Parkflächen für Veranstaltungen mit großen Lautsprecheranlagen und zwei großen Tribünenanlagen für die Show: "Dynamit auf Rädern", genutzt. Die Veranstaltung war weithin in den benachbarten Stadtteilen zu hören. Viele Bürger wurden an drei Sonntagmorgen davon geweckt. Es kam beim 18. Polizei-Revier und dem Ordnungsamt zu Anrufen und Lärmbeschwerden. Die Veranstaltungen waren in geschlossenen Räumen und bis zur Orber Straße 5 in Fechenheim laut zu hören. Sonntags bereits jeweils um ca. 08:30 beginnend hätte aus gesetzlichen Gründen eine Veranstaltung dieser Art überhaupt nicht stattfinden dürfen. Es war offensichtlich, dass die §§ 1,5,6,7,11 und 16 des Hessischen Feiertagsgesetzes verletzt worden sind. Dieses Gesetz regelt die Sonntagsruhe, und dagegen wurde grob verstoßen. Bürger hatten auf das Sonntagsgebot hingewiesen und diese Gesetze dürften allgemein bekannt sein. Die Lärmgrenze hätte Sonntag in Fechenheim-Nord maximal 45dB (bzw. 35dB) erreichen dürfen, sogar, wenn das Hessische Feiertagsgesetz nicht geben würde. Die Lärmwerte lagen während der drei Tage in 650 Meter Entfernung dauerhaft im Bereich von 70-85dB. Besonders belästigend war, dass bei den Vorführungen, zur Steigerung der Dramatik, laute ReifenQuietschgeräusche und dazu laute Motorengeräusche über die ständig bis 17:00 laufende Musik eingespielt wurden. In einer Auskunftsanfrage äußerte sich das Ordnungsamt (Amtsleitung) zu den Vorfällen und teilte mit: befindet, ist keine Flächennutzungsgenehmigung seitens der Stadt Frankfurt am Main notwendig, sondern lediglich das Einverständnis des Eigentümers. Eine entsprechende Antrags- oder Anzeigepflicht bei den Behörden existiert nicht. Die Veranstaltenden wurde darüber hinaus dahingehend beraten, dass eine Verfügung zum Einsatz einer Beschallungs- bzw. Verstärkeranlage beim SCV beantragt werden kann. Eine solche Verfügung stellt keine Genehmigung, sondern eine Festsetzung von Schallpegelwerten zur Regulierung der Lautstärke dar. Eine Beschallung mittels Verstärkeranlage ist in einem Mischgebiet auch ohne eine solche Verfügung mit 60 db(A) bis 22:00 Uhr und 45 db(A) ab 22:00 Uhr an der nächstgelegenen Wohnbebauung gesetzlich erlaubt. Quelle: Amtsleitung des Ordnungsamt Frankfurt zu den Lärmbelästigungen des Hessen-Center in einer Auskunftsanfrage. Die Aussagen der Amtsleitung passen nicht zu den Aussagen die gegenüber den Bürgern seitens der Ordnungsbehörde/Polizeirevier gemacht wurden. Das Hessische Feiertagsgesetz ist missachtet worden und fand keine Anwendung. Die Aussage von der Amtsleitung zu den Lärmgrenzwerten sind irreführend. Schon das Hessische Feiertagsgesetz alleine wäre ein komplettes Ausschlusskriterium für diese Veranstaltung gewesen. Zweitens gelten die im Schreiben aufgeführten Lärmgrenzwerte nicht an Sonntagen. Die im Schreiben der Amtsleitung angegebenen Lärmwerte zu einem "Reinen Wohngebiet" sind gesetzlich mit nur 35dB angesetzt und nicht mit den angeführten 45dB. Die angrenzende Wohnbebauung ist "WR" (Reines Wohngebiet). Es ist nicht verständlich, warum in Frankfurt ein angrenzendes "Reines Wohngebiet" am Sonntag seinen gesetzlichen Schutz vor Lärm durch Beschallungsanlagen plötzlich verlieren soll und der Lärmwert einfach ohne Begründung vom Ordnungsamt wahllos auf 60dB hochgesetzt werden kann. Zumal dann dafür noch nicht einmal eine Genehmigung nötig sein soll. Der Lärmpegel war ohnehin um ein Vielfaches höher als die 60dB und für die Bürger dort sehr unangenehm. Der Sonntag ist der einzige Tag in der Woche, an dem das Hessen-Center mit seiner "zu lauten Kühlanlage" keinen Lärm macht. Reine Wohngebiete genießen einen ganz besonderen Schutz und sollten entsprechend behandelt werden. Momentan werden diese Grenzen schon lange nicht mehr eingehalten und liegen ohnehin schon über den Grenzwerten. Wir haben besondere Flächen für Veranstaltungen in der Stadt und es soll den Bürgern wenigstens an einem Tag in der Woche etwas Ruhe gegönnt werden. So sieht es auch das Gesetz vor. Nur für ein Profitstreben des Unternehmers für seinen Parkplatz, an drei Wochenenden noch ein paar hundert Euro zusätzliche Einnahmen zu generieren, kann nicht in den Stadtteilen zu Lasten aller Bürger gehen. B. Seit drei Jahren gibt es Beschwerden der Bürger, wegen einer zu lauten Kältemaschine des HessenCenter, die einen weithin hörbaren und sehr störenden Ton verursacht. Das Hessen-Center hat es lange Zeit bestritten, dass der Lärm von der Kältemaschine herrührt. Erst in diesem Jahr, so das Hessen-Center, wurde erkannt, dass das Geräusch tatsächlich von der Kältemaschine auf dem Dach kommt. Dennoch wurde noch keine Lärmschutzhaube an der Anlage angebracht und das Problem mit dem störenden Geräusch wird konstant vor sich hergeschoben. Nur eine kleine Einhausung der Kältemaschine und das Problem wäre für alle beseitigt. Insgesamt zeigen diese Problematiken, dass Bürger in Frankfurt grundsätzlich solchen Problemen hilflos ausgesetzt sind. Besonders wenn Bürger in der Nähe von "Störbetrieben" oder von unzulässig stattfindenden lauten Veranstaltungen wohnen. Hier zeigt sich exemplarisch wieder: "Der Bürger ist machtlos und es wird ihm nicht wirklich geholfen". Es wäre sehr wünschenswert, wenn das Ordnungsamt in der Angelegenheit wenigstens nachträglich tätig wird. Es wäre sehr wünschenswert, dass in der Zukunft keine solchen Veranstaltungen beim Hessencenter mehr durchgeführt werden und darauf geachtet wird, dass das Hessische Feiertagsgesetz strikt eingehalten wird.
Frankfurt ist bereits vielerorts zu laut und die jetzigen Planungen in der Nähe, zu weiteren innerstädtischen Industriegebieten, öffnen dort Tür und Tor für weitere Konflikte, die zu Lasten aller Bürger in bestehenden Wohn-Gebäuden und Wohn-Gebieten gehen. Ohnehin müssten wir vorsichtiger mit den letzten Wohngebieten umgehen oder diese als Konsequenz, weil die Lärmgrenzwerte konstant nicht mehr eingehalten werden können, irgendwann eventuell einfach ganz konsequent in Mischgebiete umwandeln. Mit allen sich dadurch ergebenden Nachteilen. Das kann aber nicht unser Ziel sein. Beschwerden der Bürger sind vom Amt ernst zu nehmen und nicht einfach nur vom Tisch zu wischen. Das Ordnungsamt sollte für seine Bürger da sein.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 456 2022 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD gegen 2 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 3 GRÜNE, CDU und LINKE. (= Enthaltung)