Skip to main content

Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.01.2017, OF 324/5 Betreff: Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den verkehrsberuhigten Bereich am Anton-Burger-Weg bzw. die dort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung besser kenntlich zu machen. Insbesondere sollten an den Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg sowie Hainer Weg entsprechende Schilder angebracht werden und die Vorfahrt Anton-Burger-Weg gegenüber Hainer Weg (Vorfahrt Hainer Weg) geändert werden.

Begründung:

Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Ein verkehrsberuhigter Bereich soll Kindern die Möglichkeit zum Spielen geben, wenn auch mit der Einschränkung, dass die Straße weiterhin durch Autos genutzt werden kann. In dem Anton-Burger-Weg kam es jedoch bereits zu diversen gefährlichen Situationen, weil Autos sich nicht an die in einem verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit gehalten haben. Offensichtlich fehlen Kennzeichnungen zu Beginn und Ende der Straße an den Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg und Hainer Weg. Diese sollten daher angebracht werden. Außerdem ist der Anton-Burger-Weg anscheindend an der Einbiegung in den Hainer Weg Vorfahrtstraße, während eigentlich an der Ausfahrt eines verkehrsberuhigten Bereichs immer Vorfahrt gewähren gelten muss. Sofern die einfache Kennzeichnung als verkehrsberuhigter Bereich nicht ausreichend ist, um die Rücksichtnahme / Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern, sollten weitergehende Maßnahmen ins Auge gefasst werden.Nebenvorlage: Antrag vom 17.05.2017, OF 468/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1634 2017 1. Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 468/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2135 2017 Die Vorlage OF 324/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung des Anton-Burger-Weges mit dem Hainer Weg sowie mit dem Bernhard-Mannfeld-Weg das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs im Anton-Burger-Weg durch gut sichtbares Aufstellen des Zeichens 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich) besser kenntlich zu machen bzw. die Vorfahrtsregeln zum Hainer Weg zu ändern (Vorfahrt Hainer Weg).

Begründung:

Bisher ist das Zeichen 325.2 nicht an den genannten Stellen aufgestellt, außerdem muss für verkehrsberuhigte Straßen zu anderen Straßen "Vorfahrt gewähren" gelten. Der verkehrsberuhigte Bereich im Anton-Burger-Weg wird durch spielende Kinder genutzt, die aufgrund zu schnell fahrender Fahrzeuge gefährdet werden. Eine bessere, sichtbare Kennzeichnung und die Anpassung der Vorfahrtsregeln sollen zu einer höheren Sicherheit beitragen." Abstimmung: Einstimmige Annahme