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Vorlagentyp: OF ID: OF_324-5_2017 Erstellt: 25.01.2017 Aktualisiert: 25.09.2017

Parser Lab: Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S
 A C H S T A N D :    Antrag vom 25.01.2017, OF 324/5  
  Betreff:  Bessere Kennzeichnung des
 verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg     Der Ortsbeirat möge
 beschließen:  
Der Ortsbeirat bittet den
 Magistrat, den verkehrsberuhigten Bereich am Anton-Burger-Weg bzw. die dort
 geltende Geschwindigkeitsbegrenzung besser kenntlich zu machen. Insbesondere
 sollten an den Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg sowie Hainer Weg entsprechende
 Schilder angebracht werden und die Vorfahrt Anton-Burger-Weg gegenüber Hainer
 Weg (Vorfahrt Hainer Weg) geändert werden.     Begründung: Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier
 Handlungsbedarf. Ein verkehrsberuhigter Bereich soll Kindern die Möglichkeit
 zum Spielen geben, wenn auch mit der Einschränkung, dass die Straße weiterhin
 durch Autos genutzt werden kann. In dem Anton-Burger-Weg kam es jedoch bereits
 zu diversen gefährlichen Situationen, weil Autos sich nicht an die in einem
 verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit gehalten haben.
 Offensichtlich fehlen Kennzeichnungen zu Beginn und Ende der Straße an den
 Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg und Hainer Weg. Diese sollten daher angebracht
 werden. Außerdem ist der Anton-Burger-Weg anscheindend an der Einbiegung in den
 Hainer Weg Vorfahrtstraße, während eigentlich an der Ausfahrt eines
 verkehrsberuhigten Bereichs immer Vorfahrt gewähren gelten muss. Sofern die
 einfache Kennzeichnung als verkehrsberuhigter Bereich nicht ausreichend ist, um
 die Rücksichtnahme / Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern,
 sollten weitergehende Maßnahmen ins Auge gefasst werden.     Antragsteller: 
            FDP  
 Vertraulichkeit: Nein   Nebenvorlage: 
            Antrag vom
 17.05.2017, OF
 468/5   Beratung im Ortsbeirat: 5     Beratungsergebnisse:  9. Sitzung des OBR 5
 am 10.02.2017, TO I, TOP 28                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      10. Sitzung des OBR 5
 am 10.03.2017, TO I, TOP 13                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      11. Sitzung des OBR 5
 am 21.04.2017, TO I, TOP 9                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      12. Sitzung des OBR 5
 am 19.05.2017, TO I, TOP 10                           Beschluss:    Anregung an den   Magistrat OM 1634   2017 
     1.
    Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
 Sitzung zurückgestellt.       2.    Die Vorlage OF
 468/5 wird in der vorgelegten Fassung   beschlossen.    
  
Abstimmung:     
zu 1.    Einstimmige
 Annahme       zu 2.    Einstimmige
 Annahme      13. Sitzung des OBR 5
 am 23.06.2017, TO I, TOP 6                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      14. Sitzung des OBR 5
 am 18.08.2017, TO I, TOP 6                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      15. Sitzung des OBR 5
 am 15.09.2017, TO I, TOP 6                           Beschluss:    Anregung an den   Magistrat OM 2135   2017 
     Die
 Vorlage OF 324/5 wird in der folgenden geänderten   Fassung beschlossen: 
   "Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am
 Anton-Burger-Weg    Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung des
 Anton-Burger-Weges mit dem   Hainer Weg sowie mit dem Bernhard-Mannfeld-Weg das
 Ende des   verkehrsberuhigten Bereichs im Anton-Burger-Weg durch gut sichtbares
   Aufstellen des Zeichens 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich) besser
 kenntlich   zu machen bzw. die Vorfahrtsregeln zum Hainer Weg zu ändern
 (Vorfahrt Hainer   Weg).    Begründung:     Bisher ist das
 Zeichen 325.2 nicht an den genannten Stellen aufgestellt,   außerdem muss für
 verkehrsberuhigte Straßen zu anderen Straßen "Vorfahrt   gewähren"
 gelten. Der verkehrsberuhigte Bereich im Anton-Burger-Weg wird   durch
 spielende Kinder genutzt, die aufgrund zu schnell fahrender Fahrzeuge
 gefährdet werden. Eine bessere, sichtbare Kennzeichnung und die Anpassung der
 Vorfahrtsregeln sollen zu einer höheren Sicherheit beitragen." 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen