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A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 324/5
Betreff: Bessere Kennzeichnung des
verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, den verkehrsberuhigten Bereich am Anton-Burger-Weg bzw. die dort
geltende Geschwindigkeitsbegrenzung besser kenntlich zu machen. Insbesondere
sollten an den Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg sowie Hainer Weg entsprechende
Schilder angebracht werden und die Vorfahrt Anton-Burger-Weg gegenüber Hainer
Weg (Vorfahrt Hainer Weg) geändert werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier
Handlungsbedarf. Ein verkehrsberuhigter Bereich soll Kindern die Möglichkeit
zum Spielen geben, wenn auch mit der Einschränkung, dass die Straße weiterhin
durch Autos genutzt werden kann. In dem Anton-Burger-Weg kam es jedoch bereits
zu diversen gefährlichen Situationen, weil Autos sich nicht an die in einem
verkehrsberuhigten Bereich geltende Schrittgeschwindigkeit gehalten haben.
Offensichtlich fehlen Kennzeichnungen zu Beginn und Ende der Straße an den
Ecken Bernhard-Mannfeld-Weg und Hainer Weg. Diese sollten daher angebracht
werden. Außerdem ist der Anton-Burger-Weg anscheindend an der Einbiegung in den
Hainer Weg Vorfahrtstraße, während eigentlich an der Ausfahrt eines
verkehrsberuhigten Bereichs immer Vorfahrt gewähren gelten muss. Sofern die
einfache Kennzeichnung als verkehrsberuhigter Bereich nicht ausreichend ist, um
die Rücksichtnahme / Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern,
sollten weitergehende Maßnahmen ins Auge gefasst werden. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
17.05.2017, OF
468/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5
am 10.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF
324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5
am 10.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF
324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5
am 21.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF
324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5
am 19.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1634 2017
1.
Die Vorlage OF 324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF
468/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 13. Sitzung des OBR 5
am 23.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5
am 18.08.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF
324/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2135 2017
Die
Vorlage OF 324/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am
Anton-Burger-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung des
Anton-Burger-Weges mit dem Hainer Weg sowie mit dem Bernhard-Mannfeld-Weg das
Ende des verkehrsberuhigten Bereichs im Anton-Burger-Weg durch gut sichtbares
Aufstellen des Zeichens 325.2 (Ende verkehrsberuhigter Bereich) besser
kenntlich zu machen bzw. die Vorfahrtsregeln zum Hainer Weg zu ändern
(Vorfahrt Hainer Weg). Begründung: Bisher ist das
Zeichen 325.2 nicht an den genannten Stellen aufgestellt, außerdem muss für
verkehrsberuhigte Straßen zu anderen Straßen "Vorfahrt gewähren"
gelten. Der verkehrsberuhigte Bereich im Anton-Burger-Weg wird durch
spielende Kinder genutzt, die aufgrund zu schnell fahrender Fahrzeuge
gefährdet werden. Eine bessere, sichtbare Kennzeichnung und die Anpassung der
Vorfahrtsregeln sollen zu einer höheren Sicherheit beitragen."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_324-5_2017
Erstellt: 25.01.2017
Aktualisiert: 25.09.2017
Parser Lab: Bessere Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs am Anton-Burger-Weg
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