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Zustand Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.04.2011

Antrag Ortsbeirat

Zustand Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Details im PARLIS OF_2-8_2011
06.06.2011

Antrag Ortsbeirat

Zustand Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Details im PARLIS OF_33-8_2011
09.06.2011

Anregung Ortsbeirat

Zustand Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Details im PARLIS OM_174_2011
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.06.2011, OF 33/8

Betreff: Zustand Wohnhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202
Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 entwickelt sich seit einigen Jahren zu einer Problemimmobilie in der Nordweststadt. Der äußere Zustand des 2003 aus der Konkursmasse der Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen (GIB) in Karlsruhe veräußerten Gebäudes (Graffiti, marode Laubengänge, eingeschlagene Scheiben an der Haustür, defekte Briefkästen, teilweise sind bereits die Platten an den Außenwänden weggebrochen), die dem Vernehmen nach katastrophale Situation im Haus (kaputte Aufzüge, permanente Zwangsversteigerungen von Wohnungen zu Schleuderpreisen, unzulässige Untervermietungen) wie auch der total verdreckte und regelmäßig überfüllte Müllstandplatz lassen darauf schließen, dass weder eine ordentliche, am Erhalt der Wohnqualität orientierte Wohnraum- noch eine Müllstandplatzbewirtschaftung durch die Eigentümer stattfindet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. sich mit den Eigentümern des Hauses bzw. mit dem Vorsitzenden des Eigentümerbeirates in Verbindung zu setzen und auf eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation hinzuwirken. 2. Maßnahmen nach dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz zu prüfen, da allem Anschein nach Mängel aufgrund unterlassener Instandhaltung oder Missstände aufgrund der baulichen Beschaffenheit bestehen, die zu Gefahren für die Bewohner führen.Hauptvorlage: Antrag vom 27.04.2011, OF 2/8
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 8 am 09.06.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 174 2011 1. Die Vorlage OF 2/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme