Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1, ST 1567/20 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Brunnenstraße" derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht wird.

Begründung:

Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der "de-Neufville-Straße" und der Einmündung "Nonnenpfad" ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spiltt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts!dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1719 2022 Die Vorlage OF 331/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme