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Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): die_farbechten_-_LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.11.2018, OF 333/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 km/h-Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt damit eine extreme Gefährdung für den oben genannten Personenkreis dar. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg zu schaffen. 2. Markierung des Biedenkopfer Wegs zwischen Breitlacher Straße und der Straße In der Au als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. 3. Nach Einführung Überwachung der Verkehrsdisziplin durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen.Nebenvorlage: Antrag vom 28.01.2019, OF 339/7 Antrag vom 12.02.2019, OF 340/7 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4363 2019 1. Die Vorlage OF 333/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Vorlagentextes nach dem Wort "Bereichs" durch die Worte "in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg" ersetzt wird. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)