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Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.08.2018, OF 345/8 Betreff: Baugenehmigung und Umnutzung in reinem Wohngebiet in der Nachbarschaft Niederurseler Landstraße 81 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Aussagen einer Familie, die in der Niederurseier Landstraße 81 wohnt, wird der ehemalige EDEKA Laden in der Nachbarschaft angeblich ohne Baugenehmigung für eine gastronomische Nutzung (Shisha-Bar) umgebaut. Da sich das Bauvorhaben in einem reinen Wohngebiet befindet, wäre das nach Hessischem Baurecht nicht zulässig, da es sich bei dem gastronomischen Angebot um ein störendes Gewerbe handelt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat klären zulassen, ob es sich bei dem Umbauvorhaben eines ehemaligen EDEKA Markts mit der Umnutzung für ein gastronomisches Gewerbe in der Nachbarschaft der Niederurseier Landstraße 81 um ein genehmigungsfähiges Vorhaben handelt und ob das Bauvorhaben verhindert werden kann, da es sich bei der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 992 2018 Die Vorlage OF 345/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes der Vorlage folgende Fassung erhält: ". ., da es sich möglicherweise nach der Umnutzung um ein störendes Gewerbe handelt." Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.