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Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.09.2015, OF 349/11 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße, nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist.

Begründung:

Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U7 oder U4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, sogenannter Kriminalitätsvorbeugung, und im speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Straße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der KFZ-Verkehrsteilnehmer wohlmöglich ausgegangen werden kann, jedoch kann dies über die Fußgänger die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen nicht behauptet werden. Da es sich bei der Strecke um eine Waldstrecke handelt, und der Fußboden hier völlig naturbelassen ist. und sich dort keine bebauten oder beleuchteten Flächen befinden die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage der sich niemand aussetzen möchte.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4560 2015 Die Vorlage OF 349/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme