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Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte.Riedbergstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.03.2009

Anregung Ortsbeirat

Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße

Details im PARLIS OA_831_2009
28.07.2009

Stellungnahme des Magistrats

Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße

Details im PARLIS ST_1117_2009
02.12.2011

Anregung Ortsbeirat

Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße

Details im PARLIS OM_703_2011
10.04.2012

Stellungnahme des Magistrats

Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße

Details im PARLIS ST_527_2012
24.06.2014

Antrag Ortsbeirat

Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte.Riedbergstraße

Details im PARLIS OF_363-12_2014
11.07.2014

Auskunftsersuchen

Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße

Details im PARLIS V_1077_2014
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Ortsbeiratsbeschlüsse OA 831 vom 13.3.2009, der ST 1117 vom 17.8.2009 und der OM 703 vom 2.12.2011 mit der ST 527 vom 10.4.2012, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit o. g. Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde. Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 m breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen.

Begründung:

Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2014 1. Die Vorlage OF 363/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der stellvertretende Ortsvorsteher wird gebeten, sich beim Magistrat um eine mobile Geschwindigkeitsanzeige zu bemühen. Abstimmung: Einstimmige Annahme