Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte.Riedbergstraße
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Ortsbeiratsbeschlüsse OA 831 vom 13.3.2009, der ST 1117 vom 17.8.2009 und der OM 703 vom 2.12.2011 mit der ST 527 vom 10.4.2012, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit o. g. Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde. Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 m breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen.
Begründung:
Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2014 1. Die Vorlage OF 363/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der stellvertretende Ortsvorsteher wird gebeten, sich beim Magistrat um eine mobile Geschwindigkeitsanzeige zu bemühen. Abstimmung: Einstimmige Annahme