Antrag vom 06.03.2014, OF 364/4 Betreff: Schwedlerbrücke - "noch jahrelang gesperrt"? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob die Schwedlerbrücke einsturzgefährdet ist, b) wann das geplante Instandhaltungskonzept fertiggestellt wird, c) ob die Arbeit am Instandhaltungskonzept durch das Denkmalamt oder durch das Amt für Straßenbau und Erschließung verzögert wird, d) wann mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten zu rechnen ist, e) was die "Prioritätenliste der zu renovierenden Brücken" ist und warum die Schwedlerbrücke -als einzige vollständig gesperrte Brücke der Stadt- dort "nicht sehr weit oben" steht
Begründung:
Die Schwedlerbrücke musste bereits im August 2011 laut Auskunft des Magistrates (ST 948 2013) wegen mangelnder Tragfähigkeit der stark beschädigten Stampfbetonpfeiler gesperrt werden. Fraglich ist, ob sich inzwischen die Schäden so weit ausgebreitet haben, dass die Brücke auch ohne die regelmäßige Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger einsturzgefährdet ist. Unter der Brücke verläuft eine vielbefahrene Bahnstrecke. Der Magistrat unterrichtete im September 2012 den Ortsbeirat darüber (ST 1477 2012), dass "gegenwärtig" ein Instandhaltungskonzept erarbeitet werde, um die Kosten der Sanierung ermitteln und in den Haushalt einplanen zu können. In der FAZ vom 6. März 2014 behauptet nun die Leiterin des Straßenbauamtes, dass die Kosten nicht ermittelt werden könnten, da der zuständige Mitarbeiter des Denkmalamtes seit längerer Zeit erkrankt sei und es für ihn keine Vertretung gebe. Das Denkmalamt widerspricht öffentlich dieser Darstellung und behauptet wiederum, man warte stattdessen auf ein Konzept zur Instandsetzung vom Straßenbauamt. Fraglich ist deshalb, wann das Instandhaltungskonzept tatsächlich fertiggestellt wird und welche der zwei sich widersprechenden Darstellungen zutreffend sind. Die Leiterin des Straßenbauamtes behauptet in der FAZ weiter, dass die Schwedlerbrücke auf der Prioritätenliste der zu renovierenden Brücken "nicht sehr weit oben" stehe und sich das Sanierungsvorhaben auch auf die Zeit nach 2017 verschieben könne, wenn entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stünden. Über eine solche Prioritätenliste und die Kriterien für die Einordnung der zu sanierenden Brücken wurde der Ortsbeirat bis jetzt jedoch noch nicht informiert.Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2014, OF 350/4 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3017 2014 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 364/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme