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Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße.37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.04.2012

Antrag Ortsbeirat

Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße.37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung

Details im PARLIS OF_375-6_2012
15.05.2012

Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung

Details im PARLIS OIB_89_2012
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.04.2012, OF 375/6 Betreff: Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Platz innerhalb der Grünanlage, gelegen zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39, gärtnerisch neu zu gestalten und in einen als schön empfundenen Zustand zu versetzen. Die Planung soll dem Ortsbeirat vor der Verwirklichung bekannt gemacht werden. Für diese Maßnahme sind aus dem Ortsbeirats-Budget bis zu 8 000 Euro zu entnehmen.

Begründung:

Der Wunsch bei der Planung der Grünanlage, die Kreuzung des Weges in Ost-West-Richtung mit dem Weg in Nord-Süd-Richtung in Form einer besonderen Gestaltung zu betonen, ist noch erkennbar. Allerdings ist auch deutlich zu erkennen, dass seit langer Zeit die Pflege und Erhaltung unzureichend war. Die Bodenplatten haben sich vertikal gegeneinander verschoben und der so unebene Boden kann Stürze verursachen. Einige Bodenplatten sind auch gebrochen. Die Einfassungen der Blumenbeete und Baumscheiben sind ebenfalls deutlich verschoben. Die Bepflanzung lässt den früheren gestalterischen Willen nicht mehr erkennen. Aus diesen Gründen ist es notwendig, den Platz innerhalb der Grünanlage wieder in einen schönen Zustand zu versetzen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 89 2012 Die Vorlage OF 375/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme