Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, soll als Alternative das Längsparken angeordnet werden; 2. Temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem Straßenabschnitt, der auf Grund des Bauprojekts "Kleyers" nur als Einbahnstraße genutzt werden kann. Der Behindertenparkplatz hinter der Tiefgarageneinfahrt zum Ordnungsamt soll erhalten bleiben. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen soll der ruhende Verkehr regelmäßig durch die Verkehrspolizei/ Ordnungsamt bestreift werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Auto in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Behindertenparkplatz behindert keine Fußgänger und wird zudem weiter benötigt. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1399/1 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, je einen kontrastreichen rot-weissen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyer-/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales PKW-Parken zu verhindern, und zwar: 1. In der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein 2. In der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. . Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1072/6 Betreff: Griesheim: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sicher zu stellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin des Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahmen könnten das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Es sollen dabei auch temporäre Sperrungen im Schwarzerlenweg geprüft werden, wie sie schon einmal praktiziert wurden und die Anwohnende positiv in Erinnerung geblieben sind. Außerdem wird - wie vor Corona bereits praktiziert - eine schriftliche Information über die monatlichen Großveranstaltungen gewünscht. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße hier als Sackgasse endet. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU- und Linke-Fraktion wird über die erste Hälfte des Tenors und zweite Hälfte des Tenors getrennt voneinander abgestimmt. Die zweite Hälfte des Tenors beginnt mit dem Satz "Es sollen dabei auch temporäre Sperrungen im Schwarzerlenweggeprüft werden (. .)". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2024 Die erste Hälfte des Tenors der Vorlage OF 1072/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die zweite Hälfte des Tenors der Vorlage OF 1072/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: Erste Hälfte: Einstimmige Annahme Zweite Hälfte: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1220/1 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrs-Ministeriums so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75cm Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5399 2024 Die Vorlage OF 1220/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 963/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel (ca. 12.000 EUR) für die Aufstellung von 4 seniorengerechten Sitzbänke im Grünzug "Espenstraße" in den nächsten Haushalt einzustellen. Der Grünzug "Espenstraße" ist eine Parkanlage zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg auf der Höhe der Waldschulstraße 20 -24. Bei der Auswahl der genauen Standorte sollte der Abstand zu den einzelnen Wohnhäusern beachtet werden, damit bei missbräuchlichem Lagern durch andere Personen möglichst wenig Belästigung der Anwohnenden entsteht. Gleichzeitig sollte es für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen, die sich durch den Grünzug bewegen, ausreichend Sitz- und damit Ausruhmöglichkeiten geben. Begründung: In diesem Wohngebiet wohnen überwiegend ältere Menschen, die die Grünfläche als Weg oder zum Verweilen nutzen. Erst geeignete Sitzbänke machen es vielen Senioren möglich, wieder mehr am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und ältere Menschen, die auf Sitzbänke entlang ihrer Alltagrouten angewiesen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 45 2024 Die Vorlage OF 963/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie groß der Bedarf ist, an Werktagen zur Schulzeit vor dem Friedhof in der Waldschulstraße zu parken, um an einer Bestattung teilzunehmen ob in der Umgebung andere Parkmöglichkeiten für Friedhofsbesucher existieren ob in der Heinrich-Hardt-Straße z.B. versetztes Parken ermöglicht werden kann wann der Parkplatz innerhalb des Friedhofes, der auf Plan "Waldschulstraße Teilabschnitt 5" zu sehen ist, der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und wie viele Parkplätze sich dort befinden ob Kurzzeitparken vor dem Friedhof zum Aussteigen für gehbeeinträchtigte Beifahrer/Beifahrerinnen eingerichtet werden kann wie sich die Parksituation nach Einführung der Änderungsmaßnahmen entwickelt ggf. einen Ortstermin zu veranlassen Begründung: Die Parkplätze vor dem Friedhof in der Waldschulstraße sollen für einen zuverlässigeren Busverkehr und bessere Radfahrsituation entfallen. Gleichzeitig fehlen Parkplätze für Trauergäste, die den Friedhof besuchen wollen. Diese Anliegen sind alle wichtig. Radfahren zur Schule muss unterstützt werden. Sichere Schulradwege werden von Schülern und Schülerinnen besser angenommen und sind eine gute klimafreundliche Verkehrsverbindung. Ein attraktiver, zuverlässiger und pünktlicher Busverkehr erhöht die Nutzungsbereitschaft. Trauergäste, die von weiter angereist kommen oder nicht uneingeschränkt mobil sind, müssen den Friedhof gut erreichen können und Parkmöglichkeiten vorfinden. Daher soll nach guten Alternativen zum Parken an der Engstelle der Waldschulstraße gesucht werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Betreff: Waldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze in der Waldschulstraße im Bereich zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße auf beiden Straßenseiten zu erhalten. Begründung: Der Griesheimer Friedhof hat keine eigenen Parkplätze. Zur Zeit der Eröffnung noch außerhalb gelegen befindet er sich schon lange innerhalb des Siedlungsgebiets. Die Parkplätze in der Waldschulstraße in diesem Bereich werden von Besuchern des Friedhofs und von Anliegern gemeinsam benutzt. Bei Trauerfeiern, an Sonntagen und Feiertagen sind sie schon jetzt kaum ausreichend. Hinzu kommen Nachverdichtungen an den Wohnhäusern, die einen Bedarf an Parkplätzen begründen. Das angekündigte Parkverbot auf der kompletten östlichen Seite der Waldschulstraße zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße bedeutet den Wegfall von fast der Hälfte aller Parkplätze. Auch in den umliegenden Straßen gibt es einen deutlichen Mangel an Parkplätzen Die in der Begründung genannten Mindestbreiten von 2,2 m für Gehwege sind keine gesetzliche Vorgaben sondern Empfehlungen für Neubauten oder grundlegende Neugestaltungen, wenn Platz vorhanden ist. Im Bestand sind diese Empfehlungen oft nicht umsetzbar. Auch in Griesheim gibt es kaum Straßen mit so breiten Gehwegen. Das seit vielen Jahrzehnten bestehende halbseitige Parken (Zeichen 315) auf beiden Seiten der Waldschulstraße führt im Alltag zu keinen Problemen. Gerade der östliche Bürgersteig ist weiterhin ausreichend breit. Die Anzahl der Fußgänger, der Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen etc. führt auch bei Begegnungen zu keinen Schwierigkeiten. Dagegen würde der Wegfall so vieler Parkplätze einen deutlichen Nachteil darstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 936/6 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Ersatzbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: Während der Sperrung der für die Zufußgehenden wichtigsten Stadtteilteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV (S-Bahnen) zwischen Sommer 2024 und mind. Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Ersatzbrücke aufzustellen/zu installieren. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von ca. 2 Mio Euro und 10.000,00 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal wirklich viel an. Umgerechnet wären das aber bei der Nutzung durch alle Nutzer, die die Brücke während der Bauzeit nutzen können, Kosten von ca. 2,00 Euro/pro Tag/pro Nutzer. Darin sind die Wechsler der Stadtteilteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Und die Nutzer, die aus Griesheim Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man unter Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte als mit der Fahrt mit dem 89er Bus durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt Griesheim (Griesheim Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle Erzberger Straße auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den 54er Bus den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt am Bahnhof in der Autogenstraße hält zwar der Bus direkt am Bahnhof. Aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen als der Bus Platz bietet. D.h. man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten. Und das mit den jeweils neu angekommenen S-Bahnnutzern. Und weiter geht es zurück über die Gleise der Elektronstraße. Rechnen Sie sich aus, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um seinen Arbeitsplatz, sein Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation, ist dies unakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten 7/8 Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke, heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer, "Peanuts" wie ein großer Banker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte haben und nicht motorisiert sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 439 2024 Die Vorlage OF 936/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor die Ziffer 1. wird und die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 879/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke so schnell wie möglich zu errichten. Insbesondere - im I. Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zu Umsetzung vorzulegen - im I. Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern - Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten - alle Möglichkeiten zu einer beschleunigten Umsetzung zu nutzen - keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen - eine örtlichen Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitung über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien (54 und 59) innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei Einführung des S-Bahn Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang Alte Falterstraße - Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen: lange Rampen auf beiden Seiten, Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen, fehlende Anbindung der Anlieger in der Alte Falterstraße, städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen sind bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann dort die Zufahrt in den unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Verfasser nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 m und 1,8 m sowie zwei je 1,5 m breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 m sowie zwei baulich getrennte Radwege von je 2 m Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 416 2023 Die Vorlage OF 879/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 878/6 Betreff: Griesheim: Omega-Brücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern Vorgang: OM 4376/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. der Magistrat wird neben dem dringenden Wunsch auf eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Bürger in Griesheim gemäß OF 850/6 vom 11.09.2023 aufgefordert, durch regelmäßige zeitnahe Informationen - Wurfsendung in die Briefkästen, Veröffentlichung auf der Frankfurt.de z. B. der "Meldungen"-Seite Information, über sozialen Medien, evtl. Hotline - die Bürger über Folgendes zu informieren: wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand? wie ist der jeweils aktuelle Stand der Arbeiten/Ausführungen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, der Bevölkerung einen Zeitplan einschließlich der Vorhaben der Deutsche Bahn AG rund um den Bahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Brücke vorzulegen. 3. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Aufklärung, welche Auswirkungen dieser Abbruch und der Neubau einer Brücke oder einer sonstigen Querungsmöglichkeit der Waldschulstraße/Alte Falterstraße auf die Vorhaben Umbau Bahnhof (Bahn/Stadt), Erstellung Lärmschutzwand (Bahn) und Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und dessen Finanzierung aus dem Bund-Länder-Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte (Bund/Land/Stadt) hat. Begründung: Der Abriss der Brücke ist ein einschneidender Eingriff in das Leben und die Mobilität der Griesheimer Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen als auch für die Bevölkerung der umliegenden Stadtteile sowie aller Besucher und Kunden. Um Verdruss und das Gefühl, wieder einmal abgehängt zu sein, zu minimieren, ist eine zeitnahe offene Kommunikation über das weitere Geschehen wichtig. Auch die regelmäßige Information über das, was geschieht oder nicht geschehen kann im Rahmen der Neuplanung einer Querung als Ersatz für die abgerissene Omega-Brücke ist für die Menschen von großem Interesse. Daher bittet und regt der Ortsbeirat an, den Ortsbeirat und Bevölkerung regelmäßig und offen zu informieren und insbesondere die geforderte Informationsveranstaltung zeitnah in Griesheim zu realisieren. Wenn das Bürgerhaus nicht zur Verfügung steht, findet sich sicherlich bei den Kirchengemeinden in Alt Griesheim ein Ort zum Tagen. Neue Informationen können zeitnah auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlich werden, wie ja bereits für andere Projekte wie den Durchstich des Homburger Dammes erfolgt ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2023 Die Vorlage OF 878/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Denn Tierschutz-Vereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 531/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4939 2024 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1037/1 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 2. Ecke Kleyerstraße / Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig 5. Ecke Weilburger Straße / Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig 6. Ecke Helmut-Walcha-Straße / Kleyerstraße Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden wie z.B. Hit Radio FFH und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte "Parkhaus Ordnungsamt" ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus. Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Link: https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4798 2023 Die Vorlage OF 1037/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 880/6 Betreff: Griesheim: Parkbank mit Mülleimer auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen Bundesbahn und Schwarzerlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich für die Kleinkinder eine Parkbank nebst Mülleimer nahe den Spielgeräten (auf der Wiese mit Blick auf die Spielgeräte) platziert werden kann und es wird beantragt, diese sodann auch aufzustellen. Sollte eine Parkbank in unmittelbarer Nähe der Kleinkindspielgeräte nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, einen Platz zum Aufstellen einer Parkbank nebst Mülleimer nahe der Kleinkindspielgeräte zu finden und aufzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ortsbeirat den positiven Bescheid, dass ein Sonnenschirm im Kleinkindbereich, wie ebenfalls in dem unten näher bezeichneten Schreiben erwähnt, schon in Planung sei und im kommenden Jahr zur Ausführung kommen soll. Begründung: Auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen Schwarzer Weg und Schwarzerlenweg sind Spielgeräte etwas abseits von den anderen Spielgeräten aufgestellt. Jedoch fehlt dort eine Sitzmöglichkeit bzw. auch eine Möglichkeit für die Mütter und Väter, einmal etwas abzustellen. Mit Schreiben vom 11.09.2023 (per E-Mail) des Grünflächenamtes an die Bürgerin, die dies beantragt hatte, wurde um positive Zustimmung durch den Ortsbeirat gebeten, was hiermit erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4768 2023 Die Vorlage OF 880/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 10.10.2023, OI 34 entstanden aus Vorlage: OF 858/6 vom 14.09.2023 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße in "An der Schelteich" zu benennen. Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen Gründen sowie Orientierungsgründen geändert werden. Wohnadressen selbst befinden sich in dieser Straße zurzeit nicht, sodass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche), womit sich der Kreis zu einer Benennung nach einem Baum wieder schließen würde. Auf den beigefügten Bildern findet man die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 18.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 866/6 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Besserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: - Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderung stärker für die Umfahrung über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Nord und Osten zu werben. - Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße zu vereinbaren, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können - In möglich vielen Abschnitten der Autogenstraße das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Zeichen 315) zu erlauben. - Zu Beginn der Autogenstraße eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für LKW über 7.5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichtung und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße aus Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von LKW über 7.5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der LKW Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den dritten Spiegelstrich gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4563 2023 Dem dritten Spiegelstrich wird zugestimmt Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 990/1 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind, oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brach liegende Flächen nutzen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2023 Die Vorlage OF 990/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst. 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim. 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt. 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz gefloßen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv, und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (Die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4585 2023 Die Vorlage OF 1021/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 818/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, für die Übergangszeit bis zum Umbau und zur Sanierung des Tunnels ein Streetart-Projekt zu genehmigen unter Anleitung eines Griesheimer Künstlers zusammen mit jungen Menschen aus Griesheim. Der Entwurf sollte im Ortsbeirat und mit einer kleinen Ausstellung von ca. einer Woche im Bürgerhaus vor Realisierung vorgestellt werden. Begründung: Der Durchgang ist ein ständiger Schandfleck. Nicht nur das manche meinen, Ihren Müll einfach fallen lassen zu können, wird er laufend mit politischen Parolen oder sonstigem Mist beschmiert. Da ist nichts Kreatives dran. Mit der Gestaltung des Tunnels mit ortsansässigen jungen Menschen könnten die Schmierereien vielleicht unterbunden werden. Denn die Reinigung des Tunnels kostet jedes Mal zwischen 1500 und 2000 Euro. Dies geschieht bald monatlich. Dieses Geld könnte einmalig in diese Aktion eingebracht werden. Vielleicht würde dies ja von der FES sogar gesponsert, wenn sie dadurch Kosteneinsparungen hätten. Erfahrungsgemäß tragen künstlerisch gestaltete Wände weniger zu Schmierereien bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4357 2023 Die Vorlage OF 818/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2023, OF 793/6 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mit den zuständigen Betreibern RMV, Traffic oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutsche Bahn in Kontakt zu treten um dringend Lösungen gegen die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Information an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird gebeten, die Lautsprecheransagen auf den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: Griesheim wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am letzten Wochenende, 09.- 11. Juni 2023, fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A 5 Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich. Insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Wir möchten, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 378 2023 Die Vorlage OF 793/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit der Saalbau AG, dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die äußerst schwierige und gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Zu-/Ausfahrt Schwarzerlenweg zu finden. Der Ortsbeirat regt an, diese Ortsbegehung in Verbindung mit der geforderten Ortsbegehung in der Espenstraße vorzunehmen. Begründung: Die Situation am Eingangsbereich der Sackgasse "Schwarzerlenweg" ist gefährlich und für die Anwohner kaum noch ertragbar. Das rücksichtslose Verhalten der Autofahrer wird im Laufe der Zeit eher schlimmer. Am Sonntag, 25. Juni 2023, war die Situation erneut von zahlreichen Ordnungswidrigkeiten geprägt. Die Einfahrt in den Schwarzerlenweg war im Parallelbereich zum Tedi Markt komplett zugeparkt. Der Gehweg war für Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen auf der Straße laufen mussten. Die Feuerwehrzufahrt vom Bürgerhaus war ebenfalls komplett zugeparkt. Anwohnern berichten, dass viele der unzulässig abgestellten Fahrzeuge mit Waren vollgepackt waren. Kleiderständer wurden Richtung Bürgerhaus gerollt und teilweise stiegen die Autofahrer aus und beschimpfen sich gegenseitig lautstark. Sie standen sich gegenüberstanden und keiner wollte dem anderen Platz machen. Dazu wurde oft und anhaltend gehupt. Die Anwohner haben dafür kein Verständnis mehr. Hier muss endlich und schnell gehandelt werden, bevor die Aggressionen der Autofahrer zu unüberlegtem Handeln führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Espenstraße 50 bis 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die verkehrswidrige Parksituation zu finden. Begründung: Seit vielen Jahren ärgern sich die Anwohner über widerrechtlich geparkte Autos auf dem Weg, der an den Hauseingängen 50 - 54 entlang führt. Auf dem gesamten Weg herrscht Halteverbot. Eine Zufahrt zu den Häusern ist auch nur über die Kiefernstraße möglich, da an der Espenstraße Poller stehen. Der Fußweg ist generell zugestellt. Dieser Teil der Espenstraße führt zur Schule und zum Kindergarten. Ebenfalls im Anschluss an die Häuserzeile befindet sich der Abenteuerspielplatz. Bei einer Schulwegbegehung war dieser Teil der Espenstraße auch schon Thema. Jedoch hat sich bis heute an der Situation nichts verändert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 873/1 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallustheaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel für die zahlreichen Besuchenden des Gallustheaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat aufgefordert, in Verhandlungen mit den Grundstücks-eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallustheater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Radbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyer- und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Radbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Antragsteller darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Radbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4055 2023 Die Vorlage OF 873/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut ST 1523 von 2018 befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden und Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4057 2023 Die Vorlage OF 877/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2023, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 699/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Parkraumkonzept für Pkw und Fahrräder für den o. g. Bereich zu erarbeiten und es den Bürgern vor Ort vorzustellen. Begründung: Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und Weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohem Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss Folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für Pkws auf dem Gelände der ABG sowie Flächen zum Abstellen von Carsharing-Autos, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen, als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, durch die hoher Parkdruck entsteht, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken zu können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mindestens zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass der Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die zu Fuß Gehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1631 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 334 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3187, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 722/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 64 wird zurückgewiesen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu beschließen, dass im Bürgerhaus Griesheim (Saalbau) nur noch Großveranstaltungen zugelassen werden, wenn von Seiten der Saalbau Vorkehrungen getroffen sind, damit die Sicherheit der Anwohner rund um das Bürgerhaus und insbesondere im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Mieter/Veranstalter zu tragen. Ausgenommen sind Veranstaltungen von ortsansässigen (Griesheimer) Vereinen und Organisationen, da deren Besucher kein Verkehrschaos verursachen. Sollten, wie im Bericht B 64 ausgeführt, private Sicherheitsdienste nicht berechtigt sein, die Zufahrt für Ortsfremde zu untersagen, wird der Magistrat aufgefordert, die Einhaltung der Nichteinfahrt für Ortsfremde durch die Ordnungsbehörden zu regulieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, der Saalbau aufzulegen, bei Großveranstaltungen - wie in der Vergangenheit - die Anwohner schriftlich zu informieren. Zusätzlich und vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, um die Anwohner vor dem Verkehr der Besucher der Großveranstaltungen zu schützen (z.B. Anreise der Besucher durch vom Veranstalter organisierte und finanzierte Busse) andererseits der Saalbau die Vermietung weiterhin möglich zu machen. Begründung: Die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) muss für Feuerwehr, Krankenwagen, Notarztwagen und sonstige Ordnungskräfte jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Dies ist bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. Die damaligen Sperrungen waren sehr wohl hilfreich, wie Anwohner bestätigen könnten, wenn von Seiten der Saalbau AG man sich die Mühe machen würde, diese einmal zu befragen. Von einer städtischen Gesellschaft wie die Saaalbau AG, die seinerzeit für die Menschen in den Stadtteilen errichtet wurden, wird nicht nur erwartet, dass sie die Räumlichkeiten pfleglich behandelt und entsprechend vermietet, sondern es wird auch von ihr erwartet, dass sie die Belange der Menschen um das Bürgerhaus achtet und respektiert. Dazu gehört, dass ein uneingeschränkter Zugang für Einsatzfahrzeuge gewährleistet ist. Andernfalls können die Räumlichkeiten nur noch and ortsansässige Nutzer vermietet werden, da hier die Menschen zu Fuß den Veranstaltungsort erreichen können. Der Hinweis, dass die Nutzer aufgefordert werden, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ob der geringen Parkplätze den Veranstaltungsort erreichen ist nett, aber ohne jegliche Wirkung, wenn die Besucher aus ganz Deutschland kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 701/6 Betreff: Griesheim: Grünfläche zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Parkbänke, und hier insbesondere die Parkbank nahe dem Schwarzerlenweg 68, so zu versetzen, dass die Anwohner nicht von Rauch und Müllgeruch der sich dort niederlassenden Personen belästigt werden und dies zeitnah dann umzusetzen. Begründung: Parkbänke gehören in einen Park. Sie dienen zum Pause Einlegen und zum Ausruhen und zum Aufenthalt im Grünen. Deshalb sollen keine Parkbänke entfernt werden, jedoch sollten diese so stehen, dass unmittelbar angrenzend wohnende Anwohner nicht unnötig belästigt werden. Dies ist jedoch insbesondere bei dieser Bank der Fall, wie bei einer Ortsbegehung Ende 2022 von Anwohnern nachvollziehbar geschildert wurde. Diese Bank befindet sich am Weg, welcher durch den Park führt, und steht sehr nah am Wohn- und Freizeitbereich der angrenzenden Wohnbebauung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3671 2023 Die Vorlage OF 701/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 698/6 Betreff: Griesheim-Mitte: In den Wohngebieten zwischen A 5 und Waldschulstraße öffentliche Parkplätze nur für reine Personenkraftwagen ausweisen durch Zusatzzeichen "Parken nur für Pkw" und zusätzlich Ausweisung von Parkplätzen für Motorräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Parkplätze in reinen Wohngebieten rund um die Waldschulstraße in Griesheim-Mitte (Fläche A5 - Waldschulstraße) einschließlich der Waldschulstraße nur noch für reine PKW bis 2,8t freizugeben bzw. zuzulassen und entsprechend zu beschildern. Gleichzeitig sollen auch spezielle Parkplätze für Motorräder in den jeweiligen Straßen eingerichtet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim Gehwegparken oder den senkrechten Parkplätzen die Mindest-Breite der Fußgängerwege für die Zufußgehenden auf den Gehwegen eingehalten wird, möglichst aber 2,50m nach RaSt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) angestrebt wird. Begründung: Griesheim besteht teilweise aus reinen Wohngebieten als auch Mischgebieten. In dem hier angeführten Bereich zwischen A 5 und Waldschulstraße (Griesheim-Mitte) befindet sich ein reines Wohngebiet mit den Schulen, Betreuungseinrichtungen und dem Bürgerhaus. Die öffentlichen Parkplätze werden zunehmend auch als Parkplätze zum Abstellen von Anhängern, Motorrädern und Sprinter genutzt. Dadurch gehen Parkplätze für die PKW verloren. Insbesondere auch im Bereich der Waldschulstraße werden die öffentlichen Parkplätze zum Abstellen von Anhängern und Sprinter genutzt. Die Ausweisung der Parkplätze als reine PKW-Stellfläche würde die für das Parken zur Verfügung stehen Fläche klar definieren. Speziell für Motorräder ausgewiesene Parkplatzflächen in den jeweiligen Straßen wären ebenfalls hilfreich, um auch für sie entsprechende Parkplatzflächen zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 698/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE und FDP gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 699/6 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Parkraumkonzept für PKW und Fahrräder zu erarbeiten und den Bürgern vor Ort vorzustellen. Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohen Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für PKW auf dem Gelände der ABG, Flächen zum Abstellen von Carsharing, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Begründung: Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die hohen Parkdruck erzeugen, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie in der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlich erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mind. zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die Zufußgehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 334 2023 Die Vorlage OF 699/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung bereits mit dem Absatz beginnend mit den Worten "Dieser Bereich weist (. .)" beginnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 702/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Vorgang: OA 230/22 OBR 6; ST 5/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wo genau sich der öffentliche Spielplatz in der Kiefernstraße befindet, der 3 Minuten von der Einrichtung Waldschulstraße 20 entfernt sein soll (vorletzter Absatz der Stellungnahme). Vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert, den angeblich vorhandenen öffentlichen Spielplatz in der Kiefernstraße endlich unter Einbezug der Kinder einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - wie er sich die Integration aller Betroffenen im Stadtteil vorstellt, da es ja nicht nur diese Übergangswohneinrichtung in Griesheim gibt. - und welche Mittel und Personal er bereit ist, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Bildungseinrichtungen sofort zu erweitern oder zu bauen und auszustatten, damit die Integration tatkräftig erfolgreich umgesetzt werden kann. Ferner möchte der Ortsbeirat die Stellungnahme wie folgt kommentieren: 1. Die Gemeinschaftsräume mit einer kleinen Freifläche sind kein Ausgleich für den Bewegungsdrang der Kinder. 2. Dass ein Spielplatz vor kurzem auf ABG-Gelände abgebaut wurde, weil es mehrfach Beschwerden von Anwohnern gab und hier das Gebäude als geförderter Wohnraum für Senioren und Seniorinnen angeführt wird, ist sonderbar und verwundert, da in dem Haus ebenfalls Familien wohnen. 3. Um die Menschen zu integrieren, die man in den Unterkünften unterbringt, muss dafür gesorgt werden, dass dafür auch entsprechende Angebote jeglicher Art vorhanden sind. Dazu zählen, wenn nicht vor Ort, dann im nahen Umfeld entsprechende Einrichtungen für die Erwachsenen und gut ausgestattete Spielflächen etc. Beides ist nicht ausreichend vor Ort vorhanden. 4. Der vermutlich gemeinte und angeführte Spielplatz in der Kiefernstraße in 3 Minuten Entfernung ist ein vom IB betriebener (Abenteuer)Spielplatz und nur offen, wenn das Personal auch da ist. Er ist also nicht jeden Tag und zu jeder Zeit tagsüber verfügbar. 5. Die angeführten Einrichtungen im letzten Absatz sind ebenfalls nur dann erreichbar, wenn die Einrichtungen geöffnet sind. Dies ist ebenfalls nicht an 7 Tagen die Woche der Fall. Und die Bibliothek ist zwar ein schöner Ort, aber kein Spielplatz. Begründung: Eine weitere Begründung erübrigt sich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3672 2023 Die Vorlage OF 702/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 303 entstanden aus Vorlage: OF 645/6 vom 27.12.2022 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim: hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Das Vorgetragene glich eher einem Aufzählen der Mängel und Möglichkeiten von Veränderungen, als einem konkreten Konzept. Wesentliche und notwendige Veränderungen an den Verkehrssituationen im bestehenden Straßenraum waren nicht erkennbar berücksichtigt. Hierzu zählen die bestehenden Fußgängerwege u. a. in der Eichen- und Lärchenstraße. Des Weiteren wird parallel ein Radfahrverkehrskonzept erarbeitet, welches im vorgestellten Verkehrskonzept in seiner Gestaltung nicht erkennbar war. Beide Konzepte stehen in ihrer Gestaltung jedoch in einem Zusammenhang und sollten als Einheit auch den Bürgern zur Diskussion vorgestellt werden. Beide Konzepte, die den Bereich des Stadtumbauprogramms Griesheim-Mitte betreffen, lagen in dieser Form weder der Lokalen Partnerschaft (LoPa) vor noch wurden die Gestaltungsvorstellungen den Bürgern in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Griesheim vorgestellt. Da schon seit 2020 - zumindest in der LoPa - bekannt war, dass es ein Verkehrskonzept Griesheim geben sollte, war die Vorstellung im Ortsbeirat beantragt worden. Denn ein Verkehrskonzept betrifft alle Griesheimer und sollte, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, mit den Bürgern kommuniziert werden. In Anbetracht dessen, dass inzwischen auch ein Radverkehrskonzept erarbeitet wurde, müssen diese beiden Konzepte in einem Zusammenhang gesehen und mit den Bürgern diskutiert werden, denn sie beinhalten einschneidende Veränderungen, deren Akzeptanz nur durch Beteiligung erreicht werden kann. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept zeitnah in der Form zu überarbeiten, dass den zu Fuß Gehenden nicht nur neue Wege erschlossen, sondern auch die bestehenden Wege so gestaltet werden, dass diese für sie voll nutzbar und nicht durch geparkte Kraftfahrzeuge versperrt werden. Beispiel: Eichenstraße; 2. das Verkehrs- und das Radverkehrskonzept aufeinander abzustimmen und im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch das Verkehrsdezernat im Bürgerhaus Griesheim schnellstmöglich vorzustellen und mit der Griesheimer Bevölkerung, wegen ihrer Ortskenntnis und Erfahrungen, zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 303 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 39 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine Stellungnahme (ST 1414 vom 30.06.2023) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2986, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2022, OF 645/6 Betreff: Griesheim: Verkehrskonzept Griesheim; hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept Am 01. November 2022 wurde im Ortsbeirat das "Verkehrskonzept" für Griesheim Mitte vorgestellt. Das Vorgetragene glich eher einem Aufzählen der Mängel und Möglichkeiten von Veränderungen, als einem konkreten Konzept, wesentliche und notwendige Veränderungen an den verkehrlichen Situationen im bestehenden Straßenraum waren nicht erkennbar berücksichtigt. Hierzu zählen die bestehenden Fußgängerwege u.a. in der Eichen- und Lärchenstraße. Des Weiteren wird parallel ein Radfahrverkehrskonzept erarbeitet, welches in dem vorgestellten Verkehrskonzept in seiner Gestaltung nicht erkennbar war. Beide Konzepte stehen in ihrer Gestaltung jedoch in einem Zusammen-hang und sollten als Einheit auch den Bürgern zur Diskussion vorgestellt werden. Beide Konzepte, die den Bereich des Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte betreffen, lagen in dieser Form weder der LoPa vor noch wurden die Gestaltungsvorstellungen den Bürgern in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Griesheim vorgestellt. Da schon seit 2020 - zumindest in der LoPa - bekannt war, dass es ein Verkehrskonzept Griesheim geben sollte, war die Vorstellung im Ortsbeirat vom Ortsbeirat beantragt worden(OM...). Denn ein Verkehrskonzept betrifft alle Griesheimer und sollte, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, mit den Bürgern kommuniziert werden. In Anbetracht dessen, dass inzwischen auch ein Radverkehrskonzept erarbeitet wurde, müssen diese in einem Zusammenhang gesehen werden und beide Konzepte mit den Bürgern diskutiert werden, denn sie beinhalten einschneidende Veränderungen, deren Akzeptanz nur durch Beteiligung erreicht werden kann. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. das Verkehrskonzept zeitnah in der Form zu überarbeiten, dass den Zufußgehenden nicht nur neue Wege erschlossen, sondern auch die bestehenden Wege so gestaltet werden, dass diese für sie voll nutzbar und nicht durch parkende Kraftfahrzeuge versperrt werden. Beispiel: Eichenstraße. 2. das Verkehrs- und das Radverkehrskonzept aufeinander abzustimmen und im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch das Verkehrsdezernat im Bürgerhaus Griesheim schnellstmöglich vorzustellen und mit der Griesheimer Bevölkerung wegen ihrer Ortskenntnis und Erfahrungen zu diskutieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.11.2022, OF 632/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 646/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 303 2023 Anregung OA 304 2023 1. Die Vorlage OF 632/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 645/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 645/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 646/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE. und fraktionslos Ziffer 2. und 3.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 672/1 Betreff: Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband Frankfurt RheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt für den innerstädtischen Bereich Frankfurts zu priorisieren und damit zeitnah den Schulweg für Schüler*innen rund um die Schmidtstraße im Gallus sicherer zu machen. Außerdem soll der Weg mit einer adaptiven, insektenfreundlichen Beleuchtung nachgerüstet werden. Begründung: Innerstädtisch wird der Radschnellweg in Frankfurt auf dem Denisweg von Nied bis ins Gallus geführt. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken werden geschlossen und der Weg wird verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg nutzbar für Kinder, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen. Eine sichere Nutzbarkeit von Rad- und Schulwegen fördert die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen und verringert den PKW-Verkehr (sogenannte Elterntaxis). Der Weg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schüler*innen und abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet. Deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmem Weißton (unter 2700 Kelvin) entsprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3242 2022 Die Vorlage OF 672/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 614/6 Betreff: Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband Frankfurt RheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hatters-heim am Main nach Frankfurt am Main für den innerstädtischen Bereich in Frankfurt am Main zu priorisieren, und damit zeitnah den Schulweg für Schüler*innen sicherer zu machen. Innerstädtisch wird der Radschnellweg in Frankfurt den Denisweg von Nied bis in den Gallus nutzen. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken geschlossen und auf 4m verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidt-straße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg für Kinder, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen, nutzbar. Der Weg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schüler*innen und abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet. Deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmen weiß (unter 2700 Kelvin) entsprechen. Begründung: Wenn wir weniger Elterntaxis und selbstständige Kinder und Jugendliche haben wollen, müssen wir auch dafür Sorge tragen, diese Entwicklung zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3000 2022 Die Vorlage OF 614/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 612/6 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahingehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbindet und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden KFZ/Sprinter etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2998 2022 Die Vorlage OF 612/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 254 entstanden aus Vorlage: OF 595/6 vom 29.09.2022 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim eine Straßensperre an der Einfahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse) einzurichten und diese Sperrung überwachen zu lassen, die Kosten (voll oder teilweise) können über die SAALBAU von den Mietern eingefordert werden; 2. die SAALBAU aufzufordern und zu verpflichten, die Anwohner rechtzeitig vorher über die monatlichen Großveranstaltungen, wie in den Zeiten vor der Coronapandemie geschehen, zu informieren; 3. zu prüfen und zu berichten bzw. die SAALBAU aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit für die SAALBAU gibt, dass Parkplätze von Supermärkten für die Zeit der Großveranstaltungen angemietet werden und gegebenenfalls ein Shuttle eingerichtet wird. Sollte der Magistrat bzw. die SAALBAU substanz ielle Einwände gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen haben, ist der Ortsbeirat offen für konstruktive Vorschläge. Begründung: Der Schwarzerlenweg, an dessen Einfahrt sich das Bürgerhaus befindet, ist eine kurze Sackgasse. Im Schwarzerlenweg befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser sowie Wohnhochhäuser. Die Straße hat wenig Parkraum. Schon ohne Veranstaltung im Bürgerhaus wird dort verkehrswidrig geparkt. Vorschläge zur Entspannung der Situation wurden mehrfach an den Magistrat gerichtet. Das Bürgerhaus verfügt nur über ein kleines Parkhaus. Bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist kein Ein- und Ausfahren in die Straße mehr möglich. Wildes Parkplatzsuchen und verkehrswidriges Parken behindern die Ein- und Ausfahrt der Anwohner und vor allem behindern sie die Einfahrt von Einsatzfahrzeugen. Wie die SAALBAU in einem Schreiben vom 19.09.2022 anführt, wurde seit 2012 bis zum Ausbruch der Coronapandemie eine Straßensperre mit Parkwächtern aufgestellt. Dies hatte die Situation stark entzerrt. Die Anwohner erhielten eine Plakette, die ihnen ohne große Umstände die Durchfahrt ermöglichte. Die rechtzeitige Information, die monatlich gegeben wurde, hat den Anwohnern ein Zeitfenster gegeben, wann sie ohne Mühen den Schwarzerlenweg trotz Veranstaltung im Bürgerhaus für sich nutzen konnten bzw. ihr Fahrzeug besser stehen ließen. Es war für beide Seiten ein befriedigendes Arrangement. Ein adäquater Ersatz für die Regelung wurde bisher nicht gefunden. Die oben stehenden Vorschläge sollten die Grundlage für das neue Handeln sein. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie bei vielen anderen Ereignissen, Festen oder Flohmärkten, wie z. B. Dippemess, Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer, Schwarzwaldstraßenfest etc., bei denen Straßen gesperrt werden, den Schwarzerlenweg an Tagen mit Großveranstaltungen durch die Ordnungsbehörde zu sperren und nur den Anwohnern die Einfahrt zu erlauben. Weitere Beispiele können bei Bedarf beliebig hinzugefügt werden. Der Vorschlag der SAALBAU, eine Beschilderung mit "Anlieger frei" vorzunehmen, ist, wie jeder weiß, zwecklos, zumal derjenige, der in das Bürgerhaus will, dann auch Anlieger wäre. Schon heute ist die Einfahrt für Busse untersagt. Aber nicht jeder kann das Schild lesen. Eine weitere Möglichkeit, um überhaupt - die umliegenden Straßen miteinbezogen - vor langen Rückstaus und Parkplatzsuchverkehr zu schützen, wäre die Möglichkeit, bei den umliegenden Supermärkten Parkflächen anzumieten. Die entstehenden Kosten können ebenfalls bei der Anmietung einkalkuliert werden. Da die Zeit wieder gekommen ist, dass vermehrt Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim stattfinden, ist Eile geboten, die geforderten Maßnahmen rasch umzusetzen. Einen Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel fruchtet wenig, da viele der Besucher der Veranstaltungen in festlicher Kleidung, mit viel Gepäck kommen oder auch ihre Verpflegung mitbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 10.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2469, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 595/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim eine Straßensperre an der Einfahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse) einzurichten und diese Sperrung überwachen zu lassen; die Kosten (voll oder teilweise) können über die Saalbau von den Mietern eingefordert werden, die Saalbau aufzufordern und zu verpflichten, die Anwohner rechtzeitig vorher über die monatlichen Großveranstaltungen, wie in den Zeiten vor Corona geschehen, zu informieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, bzw. die Saalbau aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit für die Saalbau gibt, dass Parkplätze von Supermärkten für die Zeit der Großveranstal-tungen angemietet werden und gegebenenfalls einen Shuttle einzurichten. Sollte der Magistrat bzw. die Saalbau substantielle Einwände gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen haben, ist der Ortsbeirat offen für konstruktive Vorschläge. Begründung: Der Schwarzerlenweg, an dessen Einfahrt sich das Bürgerhaus befindet, ist eine kurze Sackgasse. Im Schwarzerlenweg befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser sowie Wohnhochhäuser. Die Straße hat wenig Parkraum. Schon ohne Veranstaltung im Bürgerhaus wird dort verkehrswidrig geparkt. Vorschläge zur Entspannung der Situation wurden mehrfach an den Magistrat gerichtet. Das Bürgerhaus verfügt nur über ein kleines Parkhaus. Bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist kein Ein- und Ausfahren mehr in die Straße möglich. Wildes Parkplatzsuchen und verkehrswidriges Parken behindern die Ein- und Ausfahrt der Anwohner und vor allem behindern Sie die Einfahrt von Einsatzfahrzeugen. Wie die Saalbau in dem oben genannten Schreiben anführt, wurde seit 2012 bis zum Ausbruch der Pandemie eine Straßensperre mit Parkwächtern aufgestellt. Dies hatte die Situation stark entzerrt. Die Anwohner erhielten eine Plakette, die ihnen ohne große Umstände die Durchfahrt ermöglichte. Die rechtzeitige Information, die monatlich gegeben wurde, hat den Anwohnern ein Zeitfenster gegeben, wann sie ohne Mühen, den Schwarzerlenweg trotz Veranstaltung im Bürgerhaus für sich nutzen konnten bzw. ihr Fahrzeug besser stehen ließen. Es war für beide Seiten ein befriedigendes Arrangement. Ein adäquater Ersatz für die Regelung wurde bisher nicht gefunden. Die obenstehenden Vorschläge sollten die Grundlage für das neue Handeln sein. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie bei vielen anderen Ereignissen, Festen oder Flohmärkten wie z.B. Dippemess, Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer, Schwarzwaldstraßenfest etc. bei denen Straßen gesperrt werden, den Schwarzerlenweg an Tagen mit Großveranstaltungen durch die Ordnungsbehörde zu sperren und nur den Anwohnern die Einfahrt zu erlauben. Weitere Beispiele können bei Bedarf beliebig hinzugefügt werden. Der Vorschlag der Saalbau, eine Beschilderung mit "Anlieger frei" vorzunehmen, ist, wie jeder weiß, zwecklos, zumal derjenige, der in das Bürgerhaus will, dann auch Anlieger wäre. Schon heute ist die Einfahrt für Busse untersagt. Aber nicht jeder kann das Schild lesen. Eine weitere Möglichkeit, um überhaupt - die umliegenden Straßen mit einbezogen - vor langen Rückstaus und Parkplatzsuche zu schützen, wäre die Möglichkeit, bei den umliegenden Supermärkten Parkflächen anzumieten. Die entstehenden Kosten können ebenfalls bei der Anmietung einkalkuliert werden. Da die Zeit wieder gekommen ist, dass vermehrt Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim stattfinden, ist Eile geboten, die geforderten Maßnahmen rasch umzusetzen. Einen Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel fruchtet wenig, da viele der Besucher der Veranstaltungen in festlicher Kleidung oder mit viel Gepäck kommen als auch ihre Verpflegung mitbringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung OA 254 2022 Die Vorlage OF 595/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 536/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG in das Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, und dass insbesondere Spielgeräte nicht nur bestehend aus einem Sandkasten installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mindestens ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, auch im Winter und bei schlechtem Wetter eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim errichtet, in der es weder eine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u. a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche ist zwischen den beiden der ABG gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die durch Umgestaltung leicht zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten, so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 230 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 101
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 535/6 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß vorgenannter ST 602, letzter Absatz, ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der vorgenannten ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2561 2022 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 552/1 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich. 2. Der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben. 3. Koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser. 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung. 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kund*innen der dortigen Gewerbebetriebe. 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung und für Kund*innen der ansässigen Gewerbebetriebe. 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden PKW-Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Fußgehende werden durch unerlaubt schräg parkende PKW auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele LKW und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7027 verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden und Kund*innen der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 950 zu OM 7027 vom April 2021 hat der Magistrat ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 952 zu OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Und gemäß Stellungnahme ST 291 vom April 2022 - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur ST 950/OM7027 nicht mehr zu behandeln. Dieser Antrag ersetzt nun die OM 7026 und 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 552/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2615 2022 Die Vorlage OF 552/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3.3 folgenden Wortlaut enthält: "Aufstellen einer angemessenen Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundeinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe." Zudem werden in der Ziffer 3.4 die Worte "und für Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.1, 3.2, 3.3, 3.4: Einstimmige Annahme Ziffer 3.5: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 536/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG ins Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere Spielgeräte, nicht nur bestehend aus einem Sandkasten, installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mind. ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit auch im Winter und bei schlechtem Wetter zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim eingerichtet, in der es keine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u.a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche des Vermieters ist zwischen den beiden ihr gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die leicht durch Umgestaltung zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 230 2022 Die Vorlage OF 536/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: B 203/22; OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der OF 1184 aus 2020. In der ST 116 aus 2021 beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch PKW zugeparkt sei und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. In der Vorlage B 203 vom 06.05.2022 schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden PKW zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage /Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte. 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 m vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist. 3. Zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette. 4. Montage von 8-10 Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für fahrradfahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus der B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umwelt-freundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2422 2022 Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter der Ziffer 1. nach den Worten "in Fahrtrichtung Galluswarte" die Worte "oder der Weilburger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.05.2022, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 471/6 vom 02.05.2022 Betreff: Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, als Aufsichtsorgan der ABG dafür zu sorgen, dass die seit mindestens November 2021 defekte Hightech-Klingelanlage (siehe Foto) umgehend repariert wird bzw. die dort Wohnenden durch eine Ersatzklingelanlage in die Lage versetzt werden, ihre Gäste, Besucher oder Dienstleister empfangen zu können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, das elfstöckige Wohnhochhaus, in dem viele mobilitätseingeschränkte Personen wohnen, mit einem zweiten Aufzug auszustatten, damit bei Ausfall des einzigen Aufzuges die Bewohner in die Lage versetzt werden, ihre Wohnungen auch verlassen zu können. Dieser zweite Aufzug könnte als Außenaufzug angebaut werden. Begründung: Wie zu erfahren war, ist die Hightech-Klingelanlage seit mindestens fünf Monaten außer Betrieb. Die Bewohner können nur erreicht werden, indem diese über die Besucher etc. durch Anrufe informiert werden, d. h., jeder muss mit einem Handy und der Telefonnummer des jeweiligen im Schwarzerlenweg 106 Wohnenden ausgestattet sein, um ihn von der Eingangstür aus anzurufen. Der zu Erreichende muss dann entweder die Stockwerke nach unten gehen und die Eingangstür zum Treppenhaus öffnen oder einen Schlüssel von oben nach unten werfen und hoffen, dass dieser nicht irgendwo landet, wo er nicht zu erreichen ist. Denn es ist nicht nur die Hightech-Klingelanlage defekt, sondern auch das Öffnen der Eingangstür von der Wohnung aus nicht möglich. Des Weiteren wurde schon wieder ein Zettel ausgehängt, dass der Aufzug nicht benutzbar wäre. Dieses Mal war dies anscheinend dann doch nur für circa zwei Tage der Fall. Ein solcher Ausfall des einzigen Aufzuges in einem Haus mit vielen mobilitätseingeschränkten Wohnenden kann aber jederzeit und für längere Zeit immer wieder geschehen. Die dort Wohnenden sind dann in ihren Wohnungen Gefangene. Weshalb ein elfstöckiges Wohnhochhaus nur mit einem Aufzug ausgestattet ist, ist nicht nachvollziehbar. Diesem ist dringend Abhilfe zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2516 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2021, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 § 2502, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022 § 3057, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 § 3772, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023 § 4440, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 470/6 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Fahrrad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150m wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Fahrrad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist nach den Regeln der STVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute 10cm hoch, so dass man mit dem Fahrrad nicht einfach hoch fahren kann, sondern absteigen muss, das Fahrrad den Bordstein hoch heben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad-und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos in der Anlage belegen die Problematik sehr anschaulich. Der Ortsbeirat 6 bittet daher den Magistrat, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hoch heben würden, wären hier schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Anlagen: Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad-Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. Bild: Thomas Schlimme Nach ca. 150m dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Fahrrad auf den Gehweg heben. Eine gefährliche Aktion. Bild: Thomas Schlimme Der Bordstein hat eine Höhe von 10 bis 11cm. Einfach hoch fahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Fahrrad nicht einfach auf der Straße weiter fahren darf. Bild: Thomas Schlimme Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Fahrrad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. Bild: Thomas Schlimme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2022 Die Vorlage OF 470/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird: "Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2022, OF 471/6 Betreff: Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG; hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten mögen beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, als Aufsichtsorgan der ABG dafür zu sorgen, dass die seit mind. November 2021 defekte Hightech-Klingelanlage (siehe Foto) umgehend repariert wird bzw. die dort Wohnenden durch eine Ersatz-Klingelanlage in die Lage versetzt werden, ihre Gäste, Besucher oder Dienstleister empfangen zu können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, das 11-stöckige Wohnhochhaus, in dem viele mobilitätseingeschränkte Personen wohnen, mit einem zweiten Aufzug auszustatten, damit bei Ausfall des einziges Aufzuges die Bewohner in die Lage versetzt werden, ihre Wohnungen auch verlassen zu können. Dieser 2. Aufzug könnte als Außenaufzug angebaut werden. Begründung: Wie zu erfahren war, ist die Hightech-Klingelanlage seit mindestens 5 Monaten außer Betrieb. Die Bewohner können nur erreicht werden, indem diese durch die Besucher etc. Anrufe informiert werden. D.h. Jeder muss mit einem Handy und der Telefonnummer des jeweiligen im Schwarzerlenweg 106 Wohnenden ausgestattet sein, ihn von vor der Haustüre aus anrufen. Der zu Erreichende muss dann entweder die Stockwerke nach unten gehen und die Eingangstür zum Treppenhaus öffnen oder einen Schlüssel von oben nach unten werfen und hoffen, dass dieser nicht irgendwo landet, wo er nicht zu erreichen ist. Denn es ist nicht nur die Klingel defekt, sondern auch das Öffnen Haustür von der Wohnung aus ist nicht möglich. Des Weiteren war schon wieder ein Zettel ausgehängt, dass der Aufzug nicht benutzbar sei. Dieses Mal war es anscheinend dann doch nur für ca. 2 Tage der Fall. Ein solcher Ausfall des einzigen Aufzuges in einem Haus mit vielen mobilitätseingeschränkten Wohnenden kann aber jederzeit und für länger immer wieder geschehen. Die dort Wohnenden sind dann in ihren Wohnungen Gefangene. Weshalb ein 11-stöckiges Wohnhaus nur mit einem Aufzug ausgestattet ist, ist nicht nachvollziehbar. Diesem ist dringend Abhilfe zu leisten. Quelle: Bild der Antragstellerin Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 198 2022 Die Vorlage OF 471/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße für alle passierbar machen - Teil II Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkregelung in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße von Senkrechtparken und Längsparken zu ändern. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Der Magistrat beschreibt in ST 47/22, dass eine Absicherung des Gehwegs mit Pollern o.ä. wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich sei. Um die vorschriftsmäßige Gehwegbreite von 2,20m zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Parkaufstellung geboten, die der Magistrat in oben genannter Stellungnahme selbst vorgeschlagen hat. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 402/1 wurde zurückgezogen.
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 400/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von PKW und Transporter wirksam zu unterbinden und den Bewohner*innen und Besucher*innen sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2 / Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10-12, PKW-Parkplatz Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendler*innen genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 400/1 spiegelstrichweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2004 2022 Die Vorlage OF 400/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "Weilburger Straße 12-14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehweges" Abstimmung: Spiegelstrich 1.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Spiegelstrich 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird mit Verweis auf ST 47 vom 10.01.2022 aufgefordert, in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit OM 687 angeregt, den Gehweg durch Poller o. ä. abzusichern. Der Magistrat antwortete, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebautem Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegen zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 401/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2005 2022 Die Vorlage OF 401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (Bild1): Es soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für ‚Geradeaus' sowie die Worte "Mainzer Landstr." und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kriegkstr./Weilbacher Str." zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso z.T. erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die ST 145 vom 01.02.2021 erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird aufgefordert die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und ‚Beinahe-Unfällen', da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1 Bild 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2022 Die Vorlage OF 345/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Kriegkstr./ Weilbacher Str." ersetzt werden durch die Worte "Kleyerstraße/ Weilburger Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Die Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.
Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.