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Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.09.2019, OF 379/4 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen.

Begründung:

Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 454 2019 1. 1. Die Vorlage B 315 dient unter Hinweis auf OA 454 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung); dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung)