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Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV)

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.04.2017, OF 399/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Gehweg vor der Liegenschaft "Buchrainstraße 5" abzupollern.

Begründung:

Mit der Ortsbeiratsanregung an dem Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 hatte der Ortsbeirat um Abpollerung des im Betreff genannten Bereiches gebeten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 wurde dem Ansinnen nicht widersprochen, es wurde aber auf umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen hingewiesen. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 29.08.2013, V 811 erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631 wird mitgeteilt, dass die zugesagten Arbeiten im 4. Quartal 2013 ausgeführt werden. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 07.11.2014, V 1170 erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171 wird mitgeteilt, dass die ausgeführt worden sind. Augenscheinlich mag das für die Liegenschaft "Buchrainstraße 3" gelten, vor der Liegenschaft "Buchrainstraße 5" ist dies nicht der Fall. Da sich an der Situation von 2011 nichts geändert hat, bittet der Ortsbeirat erneut um das Setzen der beantragten Poller.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1465 2017 Die Vorlage OF 399/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 mittels Poller oder Drängelgitter zu sichern." lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme