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Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader Weg

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.10.2018, OF 422/11 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 Wilhemsbader Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, von einer weiteren Beplanung des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potentiellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt.

Begründung:

Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlasteten Straßen Wächtersbacher-, Kilianstädter Straße sowie Hanauer Landstraße und Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 323 2018 Die Vorlage OF 422/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU