Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Bolongarostraße beenden!

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Partei(en): GRÜNE LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 28.03.2022, OF 431/6 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Bolongarostraße beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse / Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern.

Begründung:

Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen in der Einmündung Rosengasse / Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger freizuhalten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert. (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmer*innen, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer*innen. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade, weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse / Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzer*innen der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang!Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2022 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme