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Parken halb auf dem Gehweg: Hier östliche Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.04.2017, OF 438/5 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier östliche Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der östlichen Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg, das Parken halb auf dem Gehweg durch aufstellen des Verkehrszeichen 315 zu erlauben.

Begründung:

Im Bereich des letzten Hasenpfades zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg kommt es aufgrund der geringen Fahrbahnbreite zu unübersichtlichen Situationen. Ein Ausweichen ist nur bedingt möglich. Um Schäden an ihren PKWs, speziell das Abfahren der Außenspiegel, zu verhindern, parken die Anlieger ihre Fahrzeuge bereits überwiegend halb auf dem Gehweg. Anwohner berichten, dass in letzter Zeit das Ordnungsamt hiergegen verstärkt vorgeht, so dass sich die Anlieger dazu veranlasst sehen ihre PKWs wieder vollständig auf der schmalen Fahrbahnfläche abzustellen. Dies verschärft die ohnehin verkehrstechnisch schwierige Situation an der besagten Stelle weiter. Das Parken halb auf dem Gehweg sollte in dem rot (grau) markierten Bereich erlaubt werden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 438/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)