Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1288/5 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e.V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kindern der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner St 1587 vom 26.08.2024 und St 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6201 2024 1. Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1288/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1164/5 Betreff: Maßnahmen im Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Stichweg Letzter Hasenpfad Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg ein Drängelgitter so zu montieren, dass auch Lastenfahrräder durchkommen können. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z.B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild Apple Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5931 2024 Die Vorlage OF 1164/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1165/5 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Ende des Stichweges Letzter Hasenpfad Ecke I. Wartegässchen ein Drängelgitter zu montieren, dass auch Lastenfahrräder durchkommen können. Außerdem sind ein Halteschild mit Haltesstreifen und ein Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z.B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild: Apple Maps) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5932 2024 Die Vorlage OF 1165/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1122/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sein vorgesehenes Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen; 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen; 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen; 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss- and-ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können; 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren; 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 467 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4933, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 1122/5 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das vom Magistrat vorgesehene Raumprogramm der Martin-Buber-Schule dem Ortsbeirat, der Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie der Öffentlichkeit vorzustellen, 2. die Sporthalle mit mindestens zwei Umkleideräumen und Duschen vorzusehen. Sie soll nach Schulschluss und an den Wochenenden dem Vereinssport zur Verfügung stehen 3. einen Architektenwettbewerb unter Beteiligung des Ortsbeirats, der Schule, des Horts und des Fördervereins durchzuführen, 4. den Sachsenhäuser Landwehrweg in Höhe des Schulgrundstücks so zu gestalten bzw. zu verbreitern, dass beidseits Bürgersteige, eine Kiss-and-Ride-Zone und zukünftig ein Radweg entstehen können, 5. den Hort Zauberwald in das Raumprogramm mit ausreichend Plätzen, entweder im Schul- oder einem eigenständigen Gebäude auf dem Schulgrundstück, zu integrieren 6. den Neubau bedarfsgerecht und nicht unter- oder überdimensioniert zu planen. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, eine moderne Schule zu bauen, welche auch dem Vereinssport einen Mehrwert bietet. Damit der Neubau insgesamt ein Erfolg wird, sind die Schule einschließlich Elternbeirat, Förderverein und Hort sowie die Öffentlichkeit und der Ortsbeirat miteinzubinden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 467 2024 Die Vorlage OF 1122/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 1057/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden kann, um zusätzliche Staus zu vermeiden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gem. § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle Bahnhof Louisa) oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zonen zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2024 Die Vorlage OF 1057/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 1059/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen und zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Außerdem erhält die Sporthalle die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rd. 16 qm für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und mindestens zwei Duschanlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung OA 450 2024 1. Der Vorlage M 215 wird unter Hinweis auf OA 450 2024 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1059/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 1047/5 Betreff: Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Abwasserkanal im Sachsenhäuser Landwehrweg zu sanieren und diesen dabei gleichzeitig für den Standort der neuen Martin-Buber-Schule angemessen zu dimensionieren. Zusätzlich soll der Stichweg zwischen dem 1. Wartegässchen und dem Sachsenhäuser Landwehrweg mit einem eigenen Abwasserkanal ausgestattet werden, damit dieser als offizieller Schulweg deklariert werden kann. Der neu installierte Abwasserkanal für den Stichweg ist von Anfang an in die Planung einzubeziehen und muss an den Abwasserkanal des Sachsenhäuser Landwehrwegs angeschlossen werden. Begründung: Die Martin-Buber-Schule sieht sich an ihrem aktuellen Standort wiederholt mit Problemen bei der ordnungsgemäßen Ableitung von Regenwasser und Abwasser konfrontiert. In Anbetracht der geplanten Errichtung eines neuen Schulstandorts an dieser Stelle wird die frühzeitige Sanierung des Abwasserkanals von entscheidender Bedeutung sein, um möglichen zukünftigen Herausforderungen präventiv entgegenzuwirken. Diese Sanierungsmaßnahmen sind auch unerlässlich, um einen sicheren Schulweg über den Stichweg zu gewährleisten. Im Zuge dieser Planungen sollte ebenfalls eine umfassende Überprüfung erfolgen, ob weitere Sanierungs- und Verlegungsarbeiten für Versorgungsleitungen notwendig sind. Dies könnte Gas, Telefon, Glasfaser, Strom und Trinkwasser umfassen. Eine zeitgemäße Bauweise der Schule sowie eine moderne Infrastruktur für die Anwohner erfordern eine ganzheitliche Betrachtung und entsprechende Maßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 961/5 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4736 2023 Die Vorlage OF 961/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2023, OF 918/5 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg eine Sperrfläche zu markieren und mit Fahrradbügeln abzusichern. Begründung: An der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg wird fast täglich bis zur Kreuzung geparkt. Dies führt dazu, dass Schulkinder, die die Straße überqueren müssen, keine klare Sicht auf den Verkehr haben. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch äußerst besorgniserregend für die Eltern und die Schulgemeinschaft. Darüber hinaus stehen Müllfahrzeuge und Krankenwagen vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, die besagte Kreuzung zu passieren. Die dicht parkenden Fahrzeuge erschweren bzw. blockieren im Einzelfall nicht nur die Durchfahrt, sondern verzögern auch die Reaktionszeiten bei Notfällen. Um diese Verkehrssituation zu entschärfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte eine Markierung einer Sperrfläche an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg, angebracht werden und durch Installation von Fahrradbügeln, die Fläche gesichert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können wir die Sicht für Schulkinder verbessern, den Verkehrsfluss für Müllfahrzeuge und Krankenwagen sicher stellen und somit die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der Vorlage OF 918/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. b) Die Vorlage OF 918/5 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 918/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 889/5 Betreff: Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine insektenfreundliche Beleuchtung im Stichweg von der Straße "Letzter Hasenpfad" in Richtung "Wartegäßchen" zu installieren und durch regelmäßigen Rückschnitt dafür zu sorgen, dass diese nicht zuwuchert. Begründung: Der Stichweg von der Straße "Letzter Hasenpfad" in Richtung "Wartegäßchen" wird von vielen Pendlerinnen und Pendlern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Bis zum Winter soll der Weg durch eine ausreichende und insektenfreundliche Beleuchtung sicher gestaltet werden. Die derzeitige Lösung der Beleuchtung ist nicht zufriedenstellend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4440 2023 Die Vorlage OF 889/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 804/5 Betreff: Gehwegbelag und fehlende Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring und Sachsenhäuser Landwehrweg instand setzen Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehwegbelag und die fehlenden Bordsteinkanten im Bertha-von-Suttner-Ring (Haus-Nr. 2-28), Sachsenhäuser Landwehrweg (ab der Bushaltstelle Anton-Burger-Weg bis zu den Schrebergärten) zumindest wieder in den Zustand vor den dortigen Leitungsarbeiten zu versetzen. Begründung: An vielen Stellen im Stadtteil wurden in den vergangenen Wochen Leitungsarbeiten durchgeführt. Hierzu wurden u.A. Gehwegbeläge und Bordsteinkanten zeitweise entfernt. Allerdings wurden nach Beendigung der Arbeiten im Bertha-von-Suttner-Ring nicht wieder die für Gehwege vorgesehenen Pflastersteine verwendet, sondern es wurde mit Mörtel zugeschmiert. Dieser ist an einigen Stellen inzwischen schon wieder brüchig geworden. Die herausgenommenen Bordsteinkanten wurden an zwölf Stellen nicht wieder eingebaut, sondern es wurde zur Straße hin mit Mörtel abgeschrägt verschmiert. Da der Mörtel an einigen Stellen schon brüchig ist und Bordsteinkanten fehlen sind hier Stolperfallen entstanden. Im Sachsenhäuser Landwehrweg und im Wilhelm-Beer-Weg wurden nach Beendigung der Arbeiten die Bordsteinkanten teilweise in einem beschädigten Zustand eingesetzt und Bordsteinkanten sind abgesackt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Abhilfe. Fotos: Privat Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4102 2023 Die Vorlage OF 804/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2023, OF 704/5 Betreff: Bürgersteig nahe der Bushaltestelle Goetheturm verlängern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Bürgersteig nahe der Bushaltestelle Goetheturm auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg weitergeführt und befestigt wird. Begründung: Der Bürgersteig auf der südlichen Seite des Sachsenhäuser Landwehrweges endet kurz hinter der Bushaltestelle Goetheturm. Der Bürgersteig wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die Richtung Goetheturm und Stadtwald unterwegs sind genutzt. Leider endet dieser ca. 7 Meter vor der Kreuzung des Sachsenhäuser Landwehrweges mit dem Wendelsweg. PassantInnen weichen deshalb auf die Straße aus oder laufen über die dortige Grünfläche. Es wäre daher wünschenswert, wenn der Bürgersteig bis zur Kreuzung mit dem Wendelsweg verlängert wird. Foto: Privat Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3788 2023 Die Vorlage OF 704/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2022, OF 510/5 Betreff: Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz Goetheblick ein Sonnensegel anzubringen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der gut frequentierte Spielplatz Goetheblick (Sachsenhäuser Landwehrweg Ecke Letzter Hasenpfad und Fritz-Boehle-Straße) ist im Sommer leider nur eingeschränkt nutzbar. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich praktisch kein schattiger Platz und die Kinder und Familien sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt, befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Sonnensegels o.ä., um den beliebten Spielplatz auch im Sommer permanent nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 162 2022 Die Vorlage OF 510/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2022, OF 520/5 Betreff: Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern den von der Liegenschaft ausgehenden Pflanzenbewuchs derart zurückzuschneiden, dass der vor der Liegenschaft befindliche Fußweg wieder passierbar wird. Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg 73 steht schon seit längerer Zeit leer. Das auf dem Grundstück befindliche Haus verfällt zusehends. Mittlerweile bewuchert die von der Liegenschaft ausgehende Vegetation den vor der Liegenschaft befindlichen Gehweg derart, dass eine Nutzung desselben stark eingeschränkt ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass das Land Hessen eine Regelung trifft, die das dauerhafte Leerstehenlassen von Wohnräumen untersagt. Foto: Privat Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2676 2022 Die Vorlage OF 520/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 477/5 Betreff: Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) installieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) zu installieren. Hierfür eignet sich beispielsweise der Gehweg an der Mauer des Südfriedhofs gegenüber der Bergkirche. Begründung: An der Bergkirche im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 gibt es bislang keine Fahrradabstellplätze. Viele Jugendliche und jüngere Familien kommen mit dem Rad zu Gottesdiensten und Veranstaltungen in der Bergkirche und finden bislang keine adäquaten Abstellmöglichkeiten vor. Im Rahmen der Neugestaltung des Außengeländes der Bergkirche wollt die Dreikönigsgemeinde sieben Fahrradbügeln auf dem Kirchengelände installieren. Von der Bauaufsicht wurde die Anbringung von lediglich drei Fahrradbügeln erlaubt. Dies reicht nicht aus, um die Nachfrage an Stellplätze zu decken. Es besteht daher Handlungsbedarf. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 477/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2668 2022 Die Vorlage OF 477/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, Fahrradstellplätze im unmittelbaren Umfeld der Bergkirche (Sachsenhäuser Landwehrweg 157) zu installieren. Hierfür eignet sich beispielsweise der Gehweg an der Mauer des Südfriedhofs gegenüber der Bergkirche. Ferner könnte geprüft werden, ob ein Pkw-Stellplatz auf der östlichen Seite des Hainer Wegs auf Höhe der Bergkirche hinter dem Tempo-30-Schild zugunsten von Fahrradstellplätzen entfallen kann." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 393/5 Betreff: Hundekotbeutelspender Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße aufstellen Der Ortsbeirat bittet in den Magistrat, an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/ Fritz-Boehle-Straße einen Kotbeutelspender aufzustellen. Eine Pate dafür hat sich bereits gefunden. Die Anschrift wird separat mitgeteilt. Begründung: Die Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/ Fritz-Boehle-Straße ist eine belebte Kreuzung für Fußgänger und auch Hundebesitzer, die einen Spaziergang mit Hunden auf den Feldwegen unternehmen. Es wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Kotbeutelspender für Hunde an dieser Ecke geäußert. Photo: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1923 2022 Die Vorlage OF 393/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 416/5 Betreff: Öffentliche Toiletten auf Spielplätzen aufstellen Vorgang: OM 782/21 OBR 5; ST 2258/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat angemietete öffentliche Toiletten für den kommenden Frühling und Sommer auf folgenden Spielplätzen im Süden aufzustellen: Spielplatz Thorwaldsenplatz, Spielplatz Oppenheimer Platz, Spielplatz Sachsenhäuser Landwehrweg, Spielplatz Elli-Lucht-Park, Spielplatz am Haardtwaldplatz. Begründung: Wie im Antrag OF 151/5/2021 (Toiletten für den Seehofparkspielplatz) beschrieben, halten sich Kinder und Eltern wieder länger auf den Spielplätzen auf. Auch ist beliebt, Kindergeburtstage auf den Spielplätzen zu feiern. Leider fehlen Toiletten. Deswegen wird die Notdurft häufig in Büschen und Sträuchern verrichtet. Die Büsche sind voll von benutzten Hygieneartikeln und Windeln. Dies ist ein unschöner Anblick und nicht gerade umweltverträglich. Ein Möglichkeit wäre, das Komposttoiletten von der Firma Nowato (www.nowato.com) angemietet und aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2022, OF 424/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 782 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2258 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 416/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2136 2022 1. Die Vorlage OF 416/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 424/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 394/5 Betreff: Sachsenhausen: Carsharing-Angebot und Ladesäule in der Fritz-Boehle-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Bereich der Fritz-Boehle-Straße 9 zwei Parkplätze für Carsharing-Angebote und eine Ladesäule einzurichten. Hierbei bieten sich bereits bestehende Parkplätze an, die für Carsharing genutzt werden könnten. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin hat sich herausstellt, dass viele Anwohner auf das eigene Auto, insbesondere auf die zahlreich vorhanden Zweitautos, verzichten würden, wenn ein stationsgebundenes Carsharing-Angebot vorhanden wäre. Die bestehenden Mietmöglichkeiten in Sachsenhausen sind zu weit entfernt, weshalb das Angebot nicht angenommen wird. Auch wird hinsichtlich der positiven Umwelt- und Kostenbilanz besonders befürwortet, wenn E-Autos zur Verfügung gestellt würden, weshalb zu prüfen ist, ob eine Ladesäule aufgestellt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1924 2022 Die Vorlage OF 394/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 407/5 Betreff: Schulwegsicherung der Martin-Buber-Schule auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg nachhaltig verbessern 1. Vor der Martin-Buber-Schule soll Längsparken, in Absprache mit der Lehrerschaft bzgl. der Anzahl der für die Lehrerschaft erforderlichen Parkplätze, umgesetzt werden. Der durch das Längsparken gewonnene Raum ist für eine möglichst kontinuierliche Verbreiterung des Fußweges zu nutzen. 2. Die Pflasterung/Asphaltierung des Fußweges ist zu sanieren/erneuern (Verbundsteinpflaster) und farblich so abzustimmen, dass er sich von der Fahrbahn deutlich unterscheidet (z.B. weiße Bordsteinkanten). Begründung: Der Schulweg der Martin-Buber-Schule ist in weiten Teilen sehr gefahrenbelastet. Beim Sachsenhäuser Landwehrweg, der an der Schule vorbeiführt, handelt es sich um einen ehemaligen Feldweg. Dementsprechend sind die Verhältnisse dort sehr beengt. Der an der Schule vorbeiführende Fußgängerweg (Sachsenhäuser Landwehrweg) ist außerdem stellenweise defekt. Je näher der Fußgängerweg der Schule kommt, desto gefährlicher ist er. Er variiert sehr in der Breite, ist jedoch an einigen wesentlichen Stellen, v.a. in unmittelbarer Nähe der Schule, zu eng, weswegen man schon von einem Nadelöhr sprechen kann, das die circa 280 Schüler:innen der Martin-Buber-Schule passieren müssen. Eine Verbreiterung ist an den engen Stellen zwingend erforderlich. Raum dafür könnte durch das bereits 2019 beantragte Längsparken entstehen. Außerdem ist der Belag stellenweise sehr beschädigt und sollte dringend erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 25.03.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1932 2022 Die Vorlage OF 407/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 350/5 Betreff: Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg 265 bis Einmündung Oberer Schafhofweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen. Begründung: Der Gehweg für die Schülerinnen und Schüler der Martin Buber Schule in diesem Bereich ist sehr schmal, sodass Kinder öfter auf die Straße ausweichen. Alle Kinder sollen einen sicheren Schulweg begehen. Hierfür ist ein langsames und behutsames Fahren - vor allem in der Nähe der Schule - notwendig. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1729 2022 Die Vorlage OF 350/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2022, OF 290/5 Betreff: Weg Letzter Hasenpfad/Sachenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen instand setzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instandzusetzen, sodass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg ausweisen zu können. Begründung: Der Weg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegässchen ist sowohl für Kinder als auch für Pendlerinnen und Pendlerinnen äußerst wichtig. Den Weg als Teil eines sicheren Schulwegs auszuweisen hat bis jetzt nicht geklappt. Eine Ausweisung ist derzeit noch nicht möglich, da unterschiedliche Vorgaben noch nicht erfüllt sind. Dies sind die Beleuchtung sowie eine Pflasterung des Teilstücks. Die Schulleitung der Martin-Buber Schule begrüßt das Vorhaben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1505 2022 Die Vorlage OF 290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2021, OF 241/5 Betreff: Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Straße "Letzter Hasenpfad" zwischen "Schützenhüttenweg" und "Sachsenhäuser Landwehrweg" Parkplätze einzuzeichnen. Begründung: Die Straße "Letzter Hasenpfad" ist zwischen dem "Schützenhüttenweg" und dem "Sachsenhäuser Landwehrweg" als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße ist so breit, dass dort problemlos Parkplätze eingezeichnet werden können und so das Parken ermöglicht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1185 2021 Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2021, OF 205/5 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen Der Magistrat wird gebeten einen Sonnenschutz für die Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring) installieren zu lassen, um bei hohen Temperaturen Verbrennungen vorzubeugen. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch dessen Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich dessen Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen, könnte ein schattenspendender Baum gepflanzt werden oder ein Sonnensegel installiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 953 2021 Die Vorlage OF 205/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, Sonnenschutz für die Edelstahlrutschen sowohl auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring) als auch auf dem Spielplatz Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/Letzter Hasenpfad installieren zu lassen, um bei hohen Temperaturen Verbrennungen vorzubeugen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2021, OF 193/5 Betreff: Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu veranlassen, dass 1. der Aussichtspunkt auf einem Hügel am Sachsenhäuser Landwehrweg, unweit des Spielparks Goetheturm, barrierefrei zugänglich wird, 2. zusätzlich zu der auf dem Hügel befindlichen Säule eine Bank installiert wird, 3. die Sträucher und Bäume am Hang des Hügels zurückgeschnitten werden, um den Ausblick in Richtung Lohrberg zu verbessern. Auch sind ggf. Eigentümer von Liegenschaften der Straße "An der Goetheruh" um Rückschnitt einiger Bäume zu bitten. Begründung: Der am Waldrand gelegene Aussichtspunkt ist in den vergangenen Jahren leider derart zugewuchert, dass der Ausblick in Richtung Lohrberg weitgehend verdeckt ist. Um auch Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, an der Aussicht teilhaben zu lassen, sollte der Zugang barrierefrei gestaltet und eine Sitzmöglichkeit mit Lehne aufgestellt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 943 2021 Die Vorlage OF 193/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2021, OF 147/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen "Letzter Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße", Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 779 2021 Die Vorlage OF 147/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2021, OF 775/5 Betreff: Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Fahrradbügel an der Ecke Oberer Schafhofweg/ Esperantostraße jeweils vor der Grenzmarkierung anzubringen. Quelle: Google Maps Begründung: Im Bereich Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße parken Kraftfahrzeuge häufig auf der Grenzmarkierung VZ 299, dies führt zur Unübersichtlichkeit für Auto- und Radfahrende. Viele Schüler nutzen diese Straße per Rad als Schulweg. Vor wenigen Jahren wurde im genannten Bereich eine Grenzmarkierung angebracht, auf der aber weiterhin häufig verbotswidrig Kraftfahrzeuge parken. Ordnungsmaßnahmen bleiben unwirksam. Dagegen wird die Grenzmarkierung erfahrungsgemäß gut eingehalten, wenn die Reihe der parkenden Fahrzeuge durch Fahrradbügel unterbrochen wird, weil so das verbotswidrige Parken offensichtlicher ist. In dem Bereich besteht zudem ein Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1846/5 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den 5-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: - Wallstrasse 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen - Bindingstrasse 2, Kreuzung Darmstädter Landstrasse 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter - Bindingstrasse 13, Kreuzung Gretenweg 19 - Bruchstrasse 4, Kreuzung Brückenstrasse - Danneckerstrasse 29, Kreuzung Stegstrasse - Danneckerstrasse 22, Kreuzung Stegstrasse 45 - Darmstädter Landstrasse 17-19, Kreuzung Heisterstrasse 2 - Gartenstrasse 122, Kreuzung Schaubstrasse 1 - Gartenstrasse 78, Kreuzung Holbeinstrasse 13 - Gartenstrasse 96, Kreuzung Rembrandtstrasse 18 - Grosse Rittergasse Nr. 20, vor dem Zebrastreifen - Gutzkowstrasse 21, vor dem Zebrastreifen - Holbeinstrasse 41, Kreuzung Schwanthalerstrasse - Holbeinstrasse 48, Kreuzung Schwanthalerstrasse - Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen Begründung: In Sachsenhausen werden KFZ und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fussgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fussgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6953 2020 Die Vorlage OF 1846/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1807/5 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Anlage). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instandzusetzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Punkt 1) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6849 2020 Die Vorlage OF 1807/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1739/5 Betreff: Kreuzung Oberer Schaafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bitte den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg / Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg / Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6573 2020 Die Vorlage OF 1739/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1667/5 Betreff: Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln Der Magistrat wird gebeten, die Experten der zuständigen Ämter zu beauftragen, zeitnah Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Wohngebiets "Schützenhüttengässchen"-"Letzter Hasenpfad" und Umgebung vor den Verkehrsrowdys zu schützen, die in erheblicher Zahl notorisch und rücksichtslos die dort geltenden Verkehrsregeln missachten. Unter anderem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote sowie Einbahnstraßenregelungen missachtet. Begründung: Die Straßen des genannten Wohngebiets werden tagtäglich vielfach von Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern unter grober Missachtung der einschlägigen Regeln der StVO als "Schleichwege" missbraucht. Alle Versuche von Anwohnerinnen und Anwohnern, von den zuständigen Behörden Hilfe und Unterstützung zu erhalten, sind bisher ergebnislos geblieben. Unter anderem wurde schließlich sogar versucht mit Demonstrationen auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf Schritte zur Abhilfe zu drängen. Um wachsender Politikverdrossenheit bei den Betroffenen und einer zunehmenden Fehlhaltung von immer mehr Verkehrsteilnehmern, die annehmen müssen, serienweise ohne jegliche negative Sanktion Verkehrsregeln missachten zu können, entgegenzuwirken sind sie im Antrag beschriebenen Schritte des Magistrats dringend erforderlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6194 2020 Die Vorlage OF 1667/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1669/5 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Böhle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o.g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken: 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen 3. die das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Böhle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Böhle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeits-Beschleunigungen jene Fahrzeuge heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend, Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Böhle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahr-rädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend, um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch "Tempo 30"- Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6195 2020 Die Vorlage OF 1669/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges, 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise, 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach fehlt eine Absenkung, 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Nr. 3 hat der Ortsbeirat schon in den o.g. OM-Vorlagen um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o.a. ST-Vorlagen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Nr. 2 überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf dem Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Nr. 5 wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu 3 erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Antragsteller Bild 2: Waldweg zu Nr. 3 soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Antragsteller. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5930 2020 Die Vorlage OF 1627/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1604/5 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5917 2020 Die Vorlage OF 1604/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1582/5 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befristetete aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße "Letzter Hasenpfad" als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5782 2020 Die Vorlage OF 1582/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2019, OF 1464/5 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten die im September vorgenommene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg / Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg / Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach FahrradfahrerInnen und SchülerInnen die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5405 2019 Die Vorlage OF 1464/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2019, OF 1460/5 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fußweg zwischen dem "Sachsenhäuser Landwehrweg" und der Kreuzung "Erstes Wartegäßchen" und "Zweites Wartegäßchen" instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5401 2019 Die Vorlage OF 1460/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 1395/5 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Bresslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg. Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Bresslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauerstrasse Richtung Mörfelder-Landstraße und Breslauerstraße Richtung Beuthenerstrasse befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/ Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Radfahrbügten und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße - Beuthener Straße instandzusetzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keineSitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend bei Aldi oder Hit zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit sich auszuruhen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5192 2019 Die Vorlage OF 1395/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2019, OF 1314/5 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Sachsenhäuser Landwehrweg (ab Darmstädter Landstraße in Richtung Goetheturm) Maßnahmen zu prüfen, die zu einer konsequenten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h führen. Begründung: Auf der o.g. Strecke wird oft, trotz der beengten Parksituation, eine deutliche Überschreitung der erlaubten 30km/h festgestellt. Gerade weil in diesem Wohngebiet zahlreiche Kinder beheimatet sind, ist eine Einhaltung der Geschwindigkeit zur Sicherheit wichtig. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer dauerhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4992 2019 Die Vorlage OF 1314/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2019, OF 1296/5 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat regelmäßig (alle 4 - 6 Wochen) sowohl das Einhalten der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Großer Hasenpfad bis Oberer Schafhofweg sowie die Geschwindigkeit im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg zu kontrollieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sowohl die genannte Einbahnstraßenregelung als auch die Geschwindigkeitsbeschränkung im oben beschriebenen verkehrsberuhigten Bereich von 7 Km/h täglich mehrfach verletzt werden. Wiederholte Kontrollen könnten hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2019 Die Vorlage OF 1296/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 1223/5 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Parkordnung vor der Schule wird, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umgewandelt und entsprechend markiert. 2. Die Fahrbahn wird, wo immer möglich, zu Gunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß verengt. 3. Es ist zu prüfen, ob an der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das Elterntaxi für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg auf Grund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule auf Grund der quer parkenden Kfz auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner ST 1000/2013 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch mal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F1503/2018), sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der Martin-Buber-Schule Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu vereinbaren. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4425 2019 1. Die Vorlage OF 1159/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, an den in der genannten OM aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen. 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges, 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise, 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise, 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine "Nullabsenkung" bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Punkte 1-3 vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende vor allem bei ungünstiger Witterung einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten Nr. 4 und 5 wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Quelle: Antragsteller Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4447 2019 Die Vorlage OF 1222/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 1176/5 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen z. B. durch Aufpflasterung sind zu prüfen. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie eine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main, da dieser unvermittelt auf einem Parkstreifen endet und von sehr vielen Schulkindern als Schulweg genutzt wird. Eventuell ist hier die Einrichtung einer sogenannten Fahrradstraße denkbar. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schiller oder Carl-Schurz Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende PKWs übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt auf Grund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2018, OF 979/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2019 1. Die Vorlage OF 979/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1176/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich des Tenors "Eine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main." lautet. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 4997/16 OBR 5; ST 740/16; F 1503/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Parkordnung vor der Schule wird, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umgewandelt und entsprechend markiert. 2. Die Durchfahrtmöglichkeit bis zum Ziegelhüttenweg wird aufgehoben. Der Sachsenhäuser Landwehrweg wird zwischen Bischofsweg und Oberem Schafhofweg in eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten umgewandelt. 3. Die Fahrbahn wird, wo immer möglich, zu Gunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß verengt. 4. Es ist zu prüfen, ob an der Martin Buber Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das Elterntaxi für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg auf Grund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. In fast jährlichem Abstand finden Schulwegbegehungen Stadt, bei denen Beschlüsse eher kosmetischer Art gefasst werden. Geändert hat sich nichts: Pendler nutzen weiterhin im 10-Sekunden-Takt diesen Schleichweg. Eltern fahren ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Die jährliche Klage über die Verkehrsprobleme ist zu einem Ritual verkommen. Es ist daher an der Zeit wirksame Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Zu 1: Autos weichen vor der Schule auf Grund der quer parkenden Kfz auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Ein erheblicher Teil der Kraftfahrzeuge sind unerwünschter Durchgangsverkehr. Die Einbahnstraßenregelung würde die Straßennutzung auf den Anliegerverkehr beschränken. Zu 3: Zwar hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 740/2016 ausgeführt, dass der Gehweg auf Grund der notwendigen Fahrbahnbreite generell nicht verbreitert werden könne. Es gibt aber Stellen, an denen es abschnittsweise durchaus möglich wäre. Zu 4: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch mal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F1503/2018), sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.03.2019, OF 1223/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1159/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin zu vereinbaren. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4425 2019 1. Die Vorlage OF 1159/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1223/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1107/5 Betreff: Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Platz um den Mammutbaum an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg / Darmstädter Landstraße (gegenüber der Sachsenhäuser Warte) zu sanieren. Begründung: Der Platz um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte ist verwahrlost. Es sind keine Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden und der Brunnen ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Es sollte daher mindestens eine Bank aufgestellt und der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Brunnen zurückgebaut und der Platz an dieser Stelle anderweitig gestaltet werden z.B. durch Aufstellen einer Infotafel zur Sachsenhäuser Landwehr. Zudem ist es wünschenswert die Grünflächen, insbesondere Büsche, von Unrat (Abfall und Unkraut) zu säubern. Ferner sind die Graffitis, insbesondere am Wasserwerkhäuschen an der Kreuzung Landwehrweg / Darmstädter Landstraße und an der Mauer Richtung stadtauswärts, zu entfernen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4088 2019 Die Vorlage OF 1107/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1106/5 Betreff: Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurden mit dem Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Gespräche geführt, um die Gründe für den derzeitigen Leerstand zu erfahren? 2. Wenn ja, wurde dabei erörtert, wie die Stadt Frankfurt am Main den Eigentümer dabei unterstützen kann, die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen? Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg steht schon seit längerer Zeit leer und befindet sich in einem immer schlechter werdenden Zustand. Es wäre wünschenswert, wenn die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1119 2019 Die Vorlage OF 1106/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2018, OF 1119/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Ziegelhüttenweg, im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Oppenheimer Landstraße und Bahnübergang, auf der Fahrbahn zwei Betonschwellen anzubringen, um so dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet. Leider halten sich die Verkehrsteilnehmer hieran nicht. In diesem Bereich wird, insbesondere von Besuchern der dortigen Shisha-Bar, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies hat sich nach der Fertigstellung des gegenüber der Shisha-Bar befindlichen Wohnblocks noch weiter verstärkt, da die Straße einen entsprechenden Raum hierfür bietet. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch zu Ruhestörungen, da insbesondere auch höhertourige Fahrzeuge kurz und schnell beschleunigt werden. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann nur vereinzelt erfolgen und wird deshalb keinen nachhaltigen Erfolg haben. Die Anbringung von Betonschwellen im entsprechenden Abstand auf der Fahrbahn würde hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 1009/5 Betreff: Gehweg an der Bergkita frei halten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg unmittelbar vor der Bergkita - Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157b freigehalten wird. Begründung: Der Gehweg wird teilweise von Eltern, die ihre Kinder holen oder bringen, schräg zugeparkt. Diese Parksituation macht es für Eltern und Kinder, die auf die gegenüberliegende Seite möchten - wo sich Parkbuchten befinden - sehr schwierig die Verkehrssituation richtig einzusehen und einzuschätzen, was ein hohes Sicherheitsrisiko birgt. Des Weiteren behindern die auf dem Bürgersteig parkenden Autos vorbeigehende Eltern mit Kinderwagen, Kleinkinder mit Laufrädern oder Kinder mit Fahrrädern. Die Gefahr einer Beschädigung des jeweiligen Autos ist ebenfalls hoch. Es ist bekannt, dass Strafzettel für eben diese Parkenden verteilt werden. Dennoch erleben die Eltern jeden Tag einen zugeparkten Bürgersteig. Der Elternbeirat regt daher eine Halteverbotszone für den Bereich des Kindergartens an. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3912 2018 Die Vorlage OF 1009/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Absprache mit dem Elternbeirat der Bergkita der Gehweg unmittelbar vor der Bergkita - Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b - frei gehalten wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 821/5 Betreff: Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Bebauungsplan Nr. 856 (Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB dahingehend zu ergänzen, dass die Flurstücke Flur 560, Gemarkung Frankfurt Bezirk 33 (485), Bereich Sachsenhäuser Landwehrweg auf der nördlichen Seite zwischen den Hausnummern 39 und 56 entsprechend den baulichen Vorgaben in diesem Bereich bebaut werden können. Der Magistrat möge eine entsprechende Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Begründung: Vorliegend geht es um die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke nördlich des Sachsenhäuser Landwehrweges, östlich der Hausnummer 56. Diese soll die Flurstücke 2/4, 2/6, 2/2, 3/2, 3/4, 3/6, 4/2, 5/2, 13/3, 17/1, 18/2, 19/2 und 20/2 umfassen. Diese Fläche beträgt ca. 7.700 m2. Sie liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 856 und stellt somit einen Außenbereich dar, so dass sich dieser bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB richtet. Hiernach ist eine Bebauung zurzeit nicht möglich. Eine solche bietet sich aber im Hinblick auf den Bedarf für neuen Wohnraum entsprechend zur vorhandenen beidseitigen Bebauung im Sachsenhäuser Landwehrweg bis zur Hausnummer 56 an. Diese Grundstücke liegen nicht im Schutzbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 (StAnz Nr. 22, S, 15z08). Der Verordnungsgeber hat seinerzeit bei der Überarbeitung der Grüngürtelsatzung die vorbezeichneten Flurstücke von der Unterschutzstellung ausgenommen und die Grenze des Landschaftsschutzgebietes entlang einer fiktiven hinteren Baugrenze gezogen. Eine Ergänzung des Bebauungsplanes bietet sich geradezu an. Sie würde entlang des Sachsenhäuser Landwehrweges durchgängig eine beidseitige Bebauung ermöglichen und damit den Ortsteil abrunden. Die Bebauung entspräche voll und ganz dem Gebietscharakter und würde die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Die Bebauung würde den Grüngürtel nicht schmälern oder nachteilig berühren, weil bei dessen Abgrenzung das Vorschlagsgebiet im Hinblick auf eine künftige Bebauung ausdrücklich zugelassen wurde. Die Bebauung entspricht weiterhin dem Gesetzeszweck, dringend benötigte Wohnbauflächen ohne Landschaftsverbrauch zu schaffen. Der Bebauungsplan führt nicht zu Kosten zu Lasten der Stadt, weil die vorhandenen Erschießungsanlagen für den Anschluss von ca. 10-11 Wohngebäuden á 3 Wohneinheiten ausreichen. Im betroffenen Bereich befinden sich weiterhin 4 Grundstücke im Eigentum der Stadt (5/2, 13/3, 17/1 und 19/2). Hier hat die Stadt die Möglichkeit, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es bietet sich an, vorliegend im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorzugehen. Nach der BauGB-Novelle 2017 können auch kleinere Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen umgeplant werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche des Bebauungsplans weniger als 10.000 m2 umfasst, ausschließlich Wohnnutzung zugelassen wird, die geplante Fläche an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt, die Aufstellung bis zum 31.12.2019 beschlossen wird und der Bebauungsplan als Satzung bis zum 31.12.2021 beschlossen wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Das Gebiet würde als reines Wohngebiet festgesetzt werden, indem 2-geschossige Einfamilienhäuser mit höchstens 3 Wohnungen zulässig sind, die zur Straße hin an einer Baulinie liegen, an die zur Wahrung der Bauflucht angebaut werden muss und die im hinteren Grundstücksbereich eine Baugrenze nicht überschreiten dürfen. Ein solcher Bebauungsplan entspräche exakt den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 856. Diesem Vorhaben steht auch nicht der regionale Flächennutzungsplan (FNP) entgegen, der lediglich die tatsächliche Nutzung in diesem Bereich aufzeigt, ohne hier rechtsverbindlich eine endgültige planerische Festsetzung zu treffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3014 2018 Die Vorlage OF 821/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 814/5 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freigeben zu lassen. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz an der Ecke Letzter Hasenpfad / Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat 5 nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3011 2018 Die Vorlage OF 814/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2018, OF 750/5 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen "Letztem Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweges zwischen Einmündung "Letzter Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" instand setzen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Einmündung "Letzter Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweges zwischen Einmündung "Letzter Hasenpfad" und "Darmstädter Landstraße" zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2733 2018 Die Vorlage OF 750/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2017, OF 652/5 Betreff: Hundekottütenspender am Goetheturm und Abfallbehälter Vorgang: OM 291/16 OBR 5; ST 1310/16 Der Magistrat wird gebeten, den in der ST 1310 vom 23.09.2016 zugesagten Hundekottütenspender am Parkplatz am Goetheturm zeitnah zu installieren und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung zu setzen. Weiterhin wird darum gebeten an den Ecken Scheerwaldschneise / Wendelsweg, Scheerwaldschneise / F4 und Zum Goetheturm / Klepperschneise weitere Abfallbehälter, auch Zwecks Entsorgung des Hundekots, aufzustellen (siehe auch Karte). Ferner wird darum gebeten den an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg / Goetheschneise aufgestellten Abfallbehälter häufiger zu leeren. Karte mit aufzustellenden Abfallbehältern (schwarzer Punkt = Behälter): Quelle der Karte: Planungsauskunftssystem der Stadt Frankfurt Begründung: Der Magistrat hat in der ST 1310 vom 23.09.2016 zugesagt, dass er den 2015 abgebauten Hundekottütenspender am Parkplatz am mittlerweile leider abgebrannten Goetheturm wieder aufstellen wird und sich mit dem Ortsvorsteher zwecks Mitteilung des Paten in Verbindung setzt. Beides ist bisher nicht geschehen, so dass der Ortsbeirat nun erneut um zeitnahe Installation des Hundekottütenspenders bittet. Bezüglich der Notwendigkeit des Hundekottütenspenders wird auf OM 291 verwiesen. Weiterhin kann durch Installation weiterer Abfallbehälter einer Entsorgung der gefüllten Tüten im Wald vorgebeugt werden. Der an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg / Goetheschneise aufgestellten Abfallbehälter ist nahezu dauerhaft überfüllt. Hier könnte häufigeres Leeren für Abhilfe sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1310 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2430 2017 Die Vorlage OF 652/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, OF 651/5 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Sofern die Schranke lediglich versetzt werden soll, ist darauf zu achten, dass die seitliche Zuwegung für Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr gefahrlos gegeben ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat in der OM 1878 um Entfernung oder Umsetzung der Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh gebeten. Der Magistrat hat dies in der ST 1962 abgelehnt und verweist drauf, dass diese das illegale Parken und Befahren der Stadtwaldflächen verhindern soll. Der Ortsbeirat, welcher als Stadtteilgremium besondere Ortskenntnis hat, wies in seiner OM 1878 bereits drauf hin, dass in der Vergangenheit eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten PKW-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig war und ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot dem Ortsbeirat nicht bekannt ist. Kenntnis hat der Ortsbeirat allerdings von PKW-Fahrten durch Mitarbeiter des Grünflächenamtes zwischen Scheerwald und Goetheturm zwecks abstempeln der Stechuhr. Diese haben allerdings auch einen Schlüssel für die besagte Schranke, so dass dieselbe zur Verhinderung des insoweit stattfindenden Verkehrs ungeeignet ist. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer auch bei Begegnungsverkehr ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges gefahrenlos zu passieren ist. Gerade die Position der Schranke in unmittelbarer Nähe zu einem Holzpfahl (siehe Bild) verhindert einen reibungslosen Gegenverkehr und birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Radfahrer. Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und ist gerade an Wochenenden derart frequentiert, dass die Schranke zu erheblichen Behinderungen und Gefahren führt. Zudem stört sie auch schlicht das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 651/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2603 2018 Die Vorlage OF 651/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den - vom Gotheturmparkplatz aus kommend - auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. / /" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 612/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mit geeigneten Maßnahmen der Gefahr entgegenzuwirken, dass in der Straße "Letzter Hasenpfad" Kraftfahrzeuge unter Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, dass etwa alle 6 - 8 Wochen in der Staße "Letzter Hasenpfad" die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Radarkontrollen überwacht wird und Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die Straße "Letzter Hasenpfad" immer häufiger mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Obwohl das Tempolimit dort 30 km/h beträgt, halten sich sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht daran. Immer wieder wird mit 50 km/h und auch deutlich mehr gefahren, was dazu führt, dass Fußgänger sich häufig bedrängt oder genötigt fühlen, vom Gehsteig zurückzuweichen bzw. im Bedarfsfall besonders rasch die Straße überqueren zu müssen, weil Fahrzeuge mit überhöhtem Tempo unterwegs sind. Wegen überhöhter Geschwindigkeit wird sogar der Zebrastreifen an der Einmündung Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg zum Gefahrenpunkt, weil es dort häufig vorkommt, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Wiederholte Geschwindigkeitskontrollen in Verbindung mit Bußgeldern bzw. Ordnungsstrafen sind ein probates Mittel, um Temposünder zu angemessener Fahrweise zu erziehen. Das zeigen die Erfahrungen in Straßen, in denen dies praktiziert wird Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 612/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 605/5 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: - Offenbacher Landstraße östlich Hausnummer 507, Einmündung des Radweges, - an der gleichen Stelle, Übergang über die Straßenbahngleise, - Offenbacher Landstraße östlich Hausnummer 508, Einmündung des Waldweges entlang den Bahngleisen, - Sachsenhäuser Landwehrweg, Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und - Sachsenhäuser Landwehrweg, Einmündung Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2017 Die Vorlage OF 605/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2017, OF 550/5 Betreff: Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges Der Magistrat wird gebeten, das nicht asphaltierte Stück von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg / Beckerwiese bis zum Beginn des Forstweges (s. Schild auf dem Foto) so herzurichten, dass dieses Wegestück gefahrlos genutzt werden kann, am besten wäre hier eine Asphaltierung. Begründung: Auf diesen kleinen Abschnitt des Weges befinden sich 15 mehr oder weniger große Löcher (s. Foto). Diese Beschädigungen sind sicher durch die häufige Benutzung durch Autos, die zum Parkplatz des Sportplatzes fahren, entstanden. Diese Löcher sind aber eine Gefahr für Radfahrer und vor allen Dingen für Kinder. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2142 2017 Die Vorlage OF 550/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 523/5 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Kraftfahrzeugfahrer im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Ziegelhüttenweg zu schaffen. Begründung: In dem oben genannten Abschnitt kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrer, die diesen als Schleichweg benutzen. Die Straße ist jedoch hier ausgesprochen eng. Zudem wird sie von vielen Radfahrern und Fußgängern benutzt, die immer wieder konkreten Gefährdungen hierdurch ausgeliefert sind. Die dort angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wird meistens nicht eingehalten. Da eine ständige Verkehrsüberwachung durch Polizeibehörden nicht möglich ist, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen. So wäre bspw. zu überlegen, ob im Verlauf der Straße Bodenschwellen angebracht werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 523/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 523/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2315 2017 Die Vorlage OF 523/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straßenbezeichnung "Ziegelhüttenweg" im Betreff und im Tenor durch "Mittlerem Schafhofweg" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2017, OF 488/5 Betreff: Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Planung der Fritz-Boehle-Straße 1. diese als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und 2. dies auch entsprechend baulich darzustellen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße in Sachsenhausen befindet sich an der Straße "Oberer Schafhofweg/Esperantostraße" und ist ein neu entwickeltes Wohngebiet, welches von der Nassauischen Heimstätte als "Goetheblick" entwickelt wurde. Im unteren Teil des Gebietes wurden 2011/12 insgesamt 7 Häuser mit ca. 40 Wohnungen erstellt, die als Eigentum verkauft wurden. Gerade jetzt wurden im oberen Teil noch einmal 7 Häuser fertiggestellt, die von der Nassauischen Heimstätte vermietet werden. Während der insgesamt fast 7-jährigen Bauzeit blieb die Straße als Baustraße im "Besitz" der Nassauischen Heimstätte, um diese dann zeitnah nach Fertigstellung des Neubaugebietes fertigzustellen und dann an die Stadt zu übergeben. Das Neubaugebiet "Goetheblick" wurde zwischenzeitlich auch fast komplett bezogen und viele Familien mit Kindern haben hier ihre neue Heimat gefunden. Der Ortsbeirat sieht es daher als sinnvoll an, die Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und dies dann auch baulich darzustellen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1888 2017 Die Vorlage OF 488/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 435/5 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Begründung: Der Ortsbeirat ist verwundert über die Installation einer Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh. In der Vergangenheit war eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten PKWs-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig. Ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot ist dem Ortsbeirat nicht bekannt. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges zu passieren ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 435/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1878 2017 Die Vorlage OF 435/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2017, OF 438/5 Betreff: Parken halb auf dem Gehweg: Hier östliche Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der östlichen Seite des Letzten Hasenpfades im Bereich zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg, das Parken halb auf dem Gehweg durch aufstellen des Verkehrszeichen 315 zu erlauben. Begründung: Im Bereich des letzten Hasenpfades zwischen Oberer Schafhofweg und Schützenhüttenweg kommt es aufgrund der geringen Fahrbahnbreite zu unübersichtlichen Situationen. Ein Ausweichen ist nur bedingt möglich. Um Schäden an ihren PKWs, speziell das Abfahren der Außenspiegel, zu verhindern, parken die Anlieger ihre Fahrzeuge bereits überwiegend halb auf dem Gehweg. Anwohner berichten, dass in letzter Zeit das Ordnungsamt hiergegen verstärkt vorgeht, so dass sich die Anlieger dazu veranlasst sehen ihre PKWs wieder vollständig auf der schmalen Fahrbahnfläche abzustellen. Dies verschärft die ohnehin verkehrstechnisch schwierige Situation an der besagten Stelle weiter. Das Parken halb auf dem Gehweg sollte in dem rot (grau) markierten Bereich erlaubt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 438/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 318/5 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad/Schützenhüttenweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Verkehrssituation im Bereich Letzter Hasenpfad und Schützenhüttenweg verbessert werden kann. Begründung: Der oben genannte Bereich wird von ständigem Durchgangsverkehr belastet, der für die Anwohnerinnen und Anwohner unzumutbar ist. Den Erfahrungen von Anwohnerinnen und Anwohnern ist zu entnehmen, dass die größten Verkehrsbelastungen in den morgendlichen Stunden zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr liegen. Es ist bekannt, dass in diesem Bereich schon viele Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Situation zu entlasten. Doch leider helfen diese nicht, sodass es in diesem Bereich zu einer großen Zahl von Verkehrsverstößen kommt. Ansatzpunkt der erbetenen Prüfung soll dabei zum einen sein, strikter gegen den verbotswidrigen Verkehr vorzugehen. Zum anderen sollte nach einer Lösung gesucht werden, wie diese Verstöße verhindert werden können, ohne Durchfahrtsbeschränkungen einführen zu müssen. Dabei wäre zu überlegen, ob und wie der Verkehr umgelenkt werden könnte, gegebenenfalls unter Einbeziehung von weiteren Straßen und Nachbarbereichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1211 2017 Die Vorlage OF 318/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 210/5 Betreff: Verkehrskontrollen im Letzten Hasenpfad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf im Letzten Hasenpfad im Abschnitt Oberer Schafhofweg/Großer Hasenpfad verstärkt Verkehrskontrollen wegen der Nichtbeachtung der Einbahnstraßenregelung durchführen zu lassen. Begründung: Der Letzte Hasenpfad ist in diesem Abschnitt in südlicher Richtung als Einbahnstraße ausgewiesen. Mit dieser Maßnahme soll ein Durchgangsverkehr verhindert werden und sie soll zur Verkehrsberuhigung beitragen. Da dieser Teil des Letzten Hasenpfads auch Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Martin-Buber-Schule ist, sollte diesen Verkehrsverstößen vorrangig nachgegangen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 871 2016 Die Vorlage OF 210/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 186/5 Betreff: Weitere Abfallbehälter im Stadtwald aufstellen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, an den großen Fußwegkreuzungen Königsbrunnenweg / Stoltzeschneise, Letzter Hasenpfad / Stoltzeschneise, Sandbrückschneise / Stoltzeschneise, Jacobiweg / Stoltzeschneise und am Königsbrünnchen Abfallbehälter aufstellen zu lassen und für deren regelmäßige Leerung zu sorgen. Begründung: Der Stadtwald als Naherholungsgebiet wird gerade in den Sommermonaten von vielen Frankfurtern genutzt. Leider verkommt er auch deswegen immer mehr zur Müllhalde. Papier- und Plastikmüll werden an den Wegrändern entsorgt. Besonders am Königsbrünnchen sind Abfallbehälter neben den vorhandenen Bänken dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 708 2016 Die Vorlage OF 186/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 172/5 Betreff: Halteverbot-Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu verfügen, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges; siehe auch rote Markierung in der Grafik) um ca. 7 Meter (zwei Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). ́ Quelle: Googlemaps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für größere Fahrzeuge wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr da. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des Anton-Burgers-Wegs eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften wegzufahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 700 2016 Die Vorlage OF 172/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.07.2016, OF 143/5 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu verfügen den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg / Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = Überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit PKWs an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg sattfinden. Ein Begegungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für Ein- und Aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten den Verkehr auch über den Wendeslweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 143/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 07.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 143/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 143/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 934 2016 Die Vorlage OF 143/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2016, OF 87/5 Betreff: Straßenschäden an der Bushaltestelle "Hasselhorstweg" Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, die Straßenschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg zu beseitigen. Begründung: Die Ausmaß an Schlaglöcher und Fahrbahnschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg stellt eine erheblich Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 87/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2016, OF 1218/5 Betreff: Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf dem Schulweg zwischen Letzter Hasenpfad und Martin-Buber-Schule ein Schutzgitter auf der Fahrbahn im Abstand von 1,0 Meter vom Bordstein angebracht werden kann. Dadurch wird der extrem schmale Gehweg um das entsprechende Maß verbreitert. Begründung: Die in diesem Straßenabschnitt vorhandene Gehwegbreite entspricht absolut nicht den Erfordernissen eines stark frequentierten Schulwegs. Bei Schulschluss wird von den Schulkindern ein erheblicher Teil der Fahrbahn als Gehweg genutzt. Diese Situation ist unhaltbar. Bei verschiedenen Schulwegbegehungen wurde immer wieder die gefährliche Situation für Schüler der Martin-Buber-Grundschule diskutiert. Eine wirksame Verbesserung wurde aber nicht in Aussicht gestellt. Ein Schutzgitter (Drängelgitter) auf der Fahrbahn, welches den Gehweg entsprechend verbreitert, sollte zumindest geprüft werden. Eine ähnliche Maßnahme wurde in Höchst in der Palleskestraße auf dem Schulweg zur neuen Containeranlage durchgeführt, nachdem es auch dort massive Interventionen der Elternvertreter und des Lehrpersonals gab. . Drängelgitter in der Palleskestraße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4997 2016 Die Vorlage OF 1218/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 1164/5 Betreff: Nachbesserungen Tempo-30-Zone Ziegelhüttenweg Vorgang: OM 3227/14 OBR 5; ST 1196/14 Der Magistrat wird aufgefordert, in der inzwischen eingerichteten Tempo 30-Zone Ziegelhüttenweg zwischen Lamboystraße und Letzter Hasenpfad die ergänzenden Maßnahmen für die Verkehrsregel "rechts vor links" zu schaffen. Dazu zählt die entsprechende Beschilderung und Markierung an den Einmündungen Lamboystraße und Wormser Straße. Begründung: Im OBR Antrag OM 3227 wurde die Einrichtung der Tempo 30-Zone angemahnt und in der Stellungnahme ST 1196 auch mit Ausnahme der Kreuzung Letzter Hasenpfad und des Bereichs Bahnübergang zugesagt. Bisher stehen aber nur die Tempo 30-Schilder, die Vorfahrtsregelungen wurden aber an den zwei Einmündungen nicht geändert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3227 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1196 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4743 2015 Die Vorlage OF 1164/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP und Herr Kehrmann (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 1086/5 Betreff: Verbesserung des Zustandes der Straße "An der Goetheruh" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die asphaltierte Straße "An der Goetheruh" vom Sachsenhäuser Landwehrweg in Richtung Sportplatz Beckerwiese so herzurichten, dass diese gefahrlos genutzt werden kann. Begründung: Die Straßenoberfläche in dem beschriebenen Abschnitt gleicht einer Kraterlandschaft und birgt daher nicht nur Gefahren für Personenkraftwagen, sondern auch für Fahrradfahrer, die diesen Weg oft nutzen. Die an diesem Straßenabschnitt befindlichen Gärten können nur über diese Straße erreicht werden. Besonders schlimm ist es bei Dunkelheit, da sich dort keinerlei Beleuchtung befindet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4241 2015 Die Vorlage OF 1086/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 939/5 Betreff: Instandsetzung der Ruhebank am Blumenkübel Letzter Hasenpfad/Ecke Walldorfer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ruhebank am Blumenkübel Ecke Letzter Hasenpfad /Walldorferstraße wieder instand zu setzen. Begründung: Die Holzbank an diesem Blumenkübel wird sehr gerne - gerade von älteren Menschen - als Ruhebank an dem etwas steilen Letzten Hasenpfad genutzt. Holzkübel und Ruhebank sind sicher nahezu zwanzig Jahre alt. Da sie inzwischen sehr unansehnlich geworden ist und außerdem das Holz splittert, besteht die Gefahr, sich Kleider und Strümpfe zu zerreißen. Auch ist sie inzwischen wahrlich kein schöner Blickfang mehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3564 2014 Die Vorlage OF 939/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2014, OF 806/5 Betreff: Behinderung des Busverkehrs an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad Vorkehrungen gegen das unberechtigte Parken zu treffen, um eine probiemiose Durchfahrt des Linienbusverkehrs zu gewährleisten. Begründung: An der vorbezeichneten Straßenecke kommt es durch Faischparker sehr häufig zu Behinderungen des Linienbusverkehrs. Hier sollte der Magistrat durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe sorgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 28.03.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3044 2014 Die Vorlage OF 806/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2013, OF 716/5 Betreff: Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg hier: Bereich der neuzubauenden Kita er Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob und wenn ja inwieweit die Pächterinnen und Pächter der Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg im Bereich der neuzubauenden Kita einen Ersatz oder eine Entschädigung für die bei den Rodungsarbeiten entstandenen Schäden an den Strom- und Wasserleitungen erhalten. Begründung: Durch den Neubau der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg sind Kleingärten entfallen. Bei den Rodungsarbeiten des Geländes wurden Strom- und Wasserleitungen zerstört. Der Ortsbeirat erwartet, dass hier für die Pächterinnen und Pächter Ersatz geschaffen wird, so dass diese ihre Kleingärten wieder voll nutzen und pflegen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 875 2013 Die Vorlage OF 716/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Der Letzte Hasenpfad in Frankfurt-Sachsenhausen ist zwischen den Hausnummern 66 und 113 als verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg entlang des Letzten Hasenpfads zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße noch recht breit ausgestattet ist, wird er ab der Esperantostraße durch metallene Barrieren (blauer Pfeil auf dem Bild) künstlich verkleinert (siehe gelbe Markierung auf dem Bild; die rote Linie zeigt den eigentlichen Gehweg); die Straße hingegen wirkt deutlich verbreitert (siehe rote Markierung).
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist.
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist.
Der Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen.
Unser gut frequentierter Spielplatz (Goetheblick 0610) am Fuße der Fritz-Boehle-Straße in 60598 Sachsenhausen ist im Sommer leider kaum nutzbar, weil neu gepflanzte Bäume keinerlei Schatten spenden. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich dementsprechend kein schattiger Platz und die Familien/Kinder sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Segels/Schirmes o.ä., um den beliebten Spielplatz auch (bzw. gerade!) im Sommer permanent nutzen zu können.
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Reaktion der Stadt: Eine Begutachtung hat ergeben, dass die Installation eines Sonnenschirms auf dem Spielplatz Goetheblick technisch möglich ist. Der Magistrat begrüßt die Idee der Beschattung und prüft die Realisierung.
Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt 2 Vorschläge: 1. Öffentliche Laternen auf Privatwegen Im Bereich des Mittleren Schafhofweg 55 und folgende Wege stehen Laternen auf Privatwegen. Diese sind annahmegemäß aus Sicherheitsgründen hier installiert worden. Nahezu alle Haushalte haben Bewegungsmelder, so daß diese Maßnahme keinen Sinn macht. Die Laternen machen die Zimmer in der Nacht taghell. Dies ist eine unnötige Verschwendung von Energie und eine Verschmutzung durch Licht, die die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Diese Laternen sollten abgeschaltet werden. Ich bin sicher dies gibt es auch an anderen Stellen in der Stadt. 2. Laternen auf Nebenstrassen Auf den Nebenstrassen (z.B. Mittlerer Schafhofweg) brennen die ganze Nacht Strassenlaternen. Hier könnte man ebenfalls Energie sparen und die Verschmutzung durch Licht reduzieren. Lösungen könnten hier doch fokussierte Lichtabstrahlung durch LED sein. Alternativ oder zusätzlich könnten Bewegungsmelder sinnvoll sein. Ggf. wäre das Potential durch Nutzung von LED auch auf den befahrenen Strassen Frankfurts generell zu heben.
Der Mittlere Schafhofweg ist eine beliebte Strecke für Hundehalter, die ihre Hunde mit Vorliebe vor sämtliche Garten- und Haustüren ihr Geschäft verrichten lassen. Sinnvoll wäre ein Behälter anzubringen mit Tüten und ein Behälter für den Hundekot.