Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
04.06.2017
23.06.2017
Antrag Ortsbeirat
Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OF_488-5_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OM_1888_201704.06.2017
Antrag Ortsbeirat
Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OF_488-5_201723.06.2017
Anregung Ortsbeirat
Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OM_1888_2017 Partei(en): CDU • FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.06.2017, OF 488/5
Betreff: Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Planung der Fritz-Boehle-Straße 1. diese als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und 2. dies auch entsprechend baulich darzustellen. Begründung:
Die Fritz-Boehle-Straße in Sachsenhausen befindet sich an der Straße "Oberer Schafhofweg/Esperantostraße" und ist ein neu entwickeltes Wohngebiet, welches von der Nassauischen Heimstätte als "Goetheblick" entwickelt wurde. Im unteren Teil des Gebietes wurden 2011/12 insgesamt 7 Häuser mit ca. 40 Wohnungen erstellt, die als Eigentum verkauft wurden. Gerade jetzt wurden im oberen Teil noch einmal 7 Häuser fertiggestellt, die von der Nassauischen Heimstätte vermietet werden. Während der insgesamt fast 7-jährigen Bauzeit blieb die Straße als Baustraße im "Besitz" der Nassauischen Heimstätte, um diese dann zeitnah nach Fertigstellung des Neubaugebietes fertigzustellen und dann an die Stadt zu übergeben. Das Neubaugebiet "Goetheblick" wurde zwischenzeitlich auch fast komplett bezogen und viele Familien mit Kindern haben hier ihre neue Heimat gefunden. Der Ortsbeirat sieht es daher als sinnvoll an, die Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und dies dann auch baulich darzustellen.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1888 2017 Die Vorlage OF 488/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme