Antrag vom
15.05.2021,
OF 44/1
Vorgang:
OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung
Mainzer Landstraße /
Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der
Krifteler Straße nach links auf die
Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des OBRs hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der ST 1022 vom
07.05.2021 antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung
Krifteler Straße /
Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung
Mainzer Landstraße /
Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2.Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem OBR zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen
Schwalbacher Straße /
Rebstöcker Straße geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann.
Begründung:
Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig und es darf keine weitere Verzögerung geben.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321
Stellungnahme des Magistrats vom
07.05.2021, ST 1022
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 1 am
01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat
OM 202 2021 Die Vorlage
OF 44/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen '
Schwalbacher Straße'/'
Rebstöcker Straße' geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)