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Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.04.2015, OF 440/12 Betreff: Bepflanzung öffentlicher Grünflächen an der Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, die südöstlich und südwestlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee/Carl-Hermann-Rudloff-Allee liegenden öffentlichen Grünflächen (im Bebauungsplan Nr. 803 Ä6 als ÖM 2 und ÖM 14 bezeichnet) nicht als ertragsorientierte Streuobstfläche herzustellen, sondern stattdessen den Kleinbiotopen mehr Raum zu geben, indem die Obstbaumneuanpflanzungen auf ein vertretbares Maß reduziert und zeitlich gestreckt und die bestehenden einzelnen Busch- und Strauchgruppen erhalten und durch Neupflanzungen erweitert werden. Insbesondere der südöstliche Grenzbereich der Fläche ÖM 2 zu dem Randerschließungs-weg der Baugruppe Fritz-Wichert-Ring sollte durch Gehölzpflanzungen abgegrenzt werden, um Störungen aus den Wohnbereichen zu reduzieren.

Begründung:

Die durch hohen Baumverlust gekennzeichneten Anpflanzungen auf der öffentlichen Grünfläche ÖM 1 a entlang der Südostseite des Lärmschutzwalls zur A 5 zeigt, dass Obstbaumpflanzungen als Kulturprodukt intensiv gepflegt werden müssen (Verbissschutz, Bewässerung, Düngung, Baumscheiben freihalten, Mahd und Baumschnitt) und über 5-10 Jahre Pflegekapazitäten binden, ohne dass ein Ertrag erzielt wird. Da diese intensive Pflege die Möglichkeiten des Grünflächenamtes überschreitet, scheiterte die Neuanpflanzung der reinen Streuobstwiese. Es ist nicht erkennbar, dass die Instandhaltung und Pflege der oben genannten neu anzulegenden Grünflächen mit einer Größe von über 10.000 qm, durch eine Verpachtung in den Griff zu bekommen ist. Die wichtige ökologische Funktion der als Ausgleichsfläche ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche könnte im gleichen Rahmen erzielt werden, wenn neben Streuobst auch Feldgehölze, Sukzessionsflächen und extensiv genutzte Wiesen angelegt würden, die einen wesentlich geringeren Pflegeaufwand erfordern.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 12 am 24.04.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4108 2015 Die Vorlage OF 440/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme