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Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.04.2014

Antrag Ortsbeirat

Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!

Details im PARLIS OF_442-1_2014
06.05.2014

Anregung Ortsbeirat

Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!

Details im PARLIS OM_3075_2014
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.04.2014, OF 442/1

Betreff: Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!
Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, etwa über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden.

Begründung:

In seiner Sitzung vom 26.11.2013 hat der OBR I den Magistrat in einem gleichlautenden Beschluss gebeten, auf dem Rottweiler Platz einen Erzeugermarkt einzurichten. Dazu hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 21.02.2014 ausgeführt, dass er die Abhaltung von Wochenmärkten in den Frankfurter Stadtteilen begrüßt. Nach Prüfung der Eignung des Rottweiler Platzes kam er aber "nach anfänglich positiver Grundauffassung" zu dem Ergebnis, dass für das Areal aufgrund seiner zumeist 4-stöckigen Randbebauung erhebliche Brandschutzanforderungen bestehen und die restlichen Flächenanteile eine praktikable Marktveranstaltung nicht zulassen. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen, ob der Westhafenplatz den in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014 aufgeführten Voraussetzungen entspricht. Auf die Begründung im Antrag des OBR I vom 26.11.2013 wird verwiesen. Der Einzugsbereich potentieller Nutzer eines Marktes auf dem Westhafenplatz weicht nur unerheblich vom dem des Rottweiler Platzes ab.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 1 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3075 2014 Die Vorlage OF 442/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vierte Satz der Begründung in den Tenor überstellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme