Seitenstraßen der Schweizer Straße in die Neugestaltung einbeziehen
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Partei(en):CDU•SPD•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.05.2022, OF 454/5 Betreff: Seitenstraßen der Schweizer Straße in die Neugestaltung einbeziehen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, 1. Den Belangen der Anwohner und Gewerbetreibenden in den Seitenstraßen der Schweizer Straße bei der Neugestaltung ausreichend Rechnung zu tragen, indem Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung und Zugangsmöglichkeiten in diesen Straßen möglichst genau (ggfls. durch Verkehrsversuche) überprüft werden, ehe eine Umgestaltung beginnt. 2. Zumindest ausgewählte Straßenabschnitte (z.B. die Schneckenhofstraße bis Ecke Morgensternstraße) mit in den Ideen- und Realisierungswettbewerb einzubeziehen und ggfls. auch neuzugestalten.
Begründung:
Die vom Verkehrsdezernat vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Schweizer Straße legt ihr alleiniges Augenmerk auf den Schweizer Platz und die Schweizer Straße. Die Nebenstraßen kommen in der Planung bisher noch nicht vor. Anwohner und Geschäftsinhaber in diesen Straßen fühlen sich von der Stadt alleingelassen. Auf eine Nachfrage des Antragstellers im Rahmen der Informationsveranstaltung am 3. Dezember 2021 ist vom Verkehrsdezernat die knappe Auskunft gegeben worden, man beplane erst einmal nur die Schweizer Straße. Es ist selbstverständlich, dass nicht das gesamte Viertel auf einmal neugestaltet werden kann. Genauso selbstverständlich sollte es aber sein, diejenigen Straßenzüge, die in unmittelbarem und organischem Bezug zur Schweizer Straße stehen, mit in die Neugestaltung einzubeziehen. Dies trifft insbesondere solche Straßensabschnitte wie z.B. jenen der Schneckenhofstraße bis zur Ecke Morgensternstraße zu, wo sich gleich eine Reihe von Geschäften befindet. Das Ergebnis der Neugestaltung der Schweizer Straße darf nicht eine massive Abwertung solcher Seitenstraßen sein, die zum organischen Komplex der zentralen Einkaufsstraße gehören und sie mitprägen. Diese Straßenabschnitte müssen ebenfalls von der Aufwertung der Aufenthaltsqualität profitieren und dürfen nicht die großen Verlierer werden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2312 2022 Die Vorlage OF 454/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme