Antrag vom 27.12.2024, OF 466/4 Betreff: Schrägparken in der Comeniusstraße 2 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, in der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2-8 das Schräg Parken mit Teilparken auf dem Gehweg zu genehmigen.
Begründung:
Seit Jahren wird im unteren Bereich der Comeniusstraße vor den Hausnummern 2-8 wie im weiteren Verlauf der Straße auf dieser Seite schräg geparkt, so dass ein Teil des Fahrzeugs auf dem vermutliche vorgesehenen Parkstreifen (Kopfsteinpflaster) und Teil auf dem Bürgersteig steht (siehe Bilder). Seit Kurzem werden jedoch Strafzettel verteilt. Der Bürgersteig ist in dem Bereich so breit, dass zu Fuß gehende Personen (auch Rollstuhlfahrer und breite Kinderwagen) ungehindert aneinander vorbei können. Fotos: privatBeratung im Ortsbeirat: 4