Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorgang: OA 101/16 OBR 11; B 161/17; B 26/20; OA 585/20 OBR 11; B 631/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob andere Pläne, als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vorliegen? Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht? Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten?
Begründung:
Im Bericht B631/20 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. und 3. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhal-tenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann. Im Bericht B159/23 wird der Kleeacker unter Punkt 2c und 2d als ein bedrohter Kleingarten aufgeführt. Ferner sei dies ein Teil der Planfeststellung der Nordmainischen S-Bahn. Im Bericht 159/23 wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt läge und eben nicht im Bereich des PFB der Bahn. Daher sei die Stadt Frankfurt dafür alleine verantwortlich.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme