Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten
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Partei(en):GRÜNE•LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.04.2022, OF 474/6 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostr. 145 und 155 sowie Höchster Schlossplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; - bei den Häusern Bolongarostr. 132, 163, 170 und 181 die Vereinbarkeit der großen Werbetafeln mit dem vorgeschriebenen Erscheinungsbild zu überprüfen und ggf. eine Änderung zu veranlassen; - für das Haus Bolongarostr. 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; - die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen.
Begründung:
Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostr. 132 (Foto: Wiebe) Beispiel Höchster Schlossplatz 7 (Foto: Wiebe) Beispiel Kronengasse 15 (Foto: Wiebe)Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 474/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2173 2022 Die Vorlage OF 474/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet: "- insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen;" Abstimmung: Einstimmige Annahme