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Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.01.2018, OF 477/1 Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarktes im Gutleutviertel Vorgang: OM 2702/13 OBR 1; ST 300/14; OM 3075/14 OBR 1; ST 213/15; OM 4144/15 OBR 1; ST 1247/15; OM 4822/15 OBR 1; ST 532/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mBH im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessenspezifische Produkte angeboten werden. Hierfür sind aus Sicht des Ortsbeirats folgende Standorte geeignet: 1. die Hirtenstraße mit Teilen des dortigen Spielplatzes, das 2. Grundstück Gutleutstraße 168 und 3. die Passage im Behördenzentrum Gutleut.

Begründung:

Der Ortsbeirat 1 hat den Wunsch der Bewohner/innen des Gutleutviertels, in ihrem Quartier einen Erzeugermarkt einzurichten, seit 2013 in bereits vier Anträgen an den Magistrat herangetragen (auf dem Rottweiler Platz, auf dem Westhafenplatz, als Zwischennutzung des Grundstücks Speicherstraße 53 und auf dem Bachforellenweg zwischen Zanderstraße und Karpfenweg). "Nach anfänglich positiver Grundauffassung" (die Hafenmanagement GmbH urteilte, dass ein solcher Markt von den Bewohnern gut angenommen würde) lehnte der Magistrat die Einrichtung aus unterschiedlichen Gründen ab: auf dem Rottweiler Platz und dem Bachforellenweg wegen mangelndem Brandschutz -ST 300/2014 und ST 532/2016- auf dem Westhafenplatz wegen mangelnder Einigung mit dem Grundstückseigentümer - ST 213/2015- und auf der Speicherstraße 53, da auf absehbare Zeit dort eine Immobilie entwickelt werden sollte ST1247/2015 Nachdem eine Bürgerbefragung des Nachbarschaftsbüros und zahlreiche Gespräche mit Bewohnern des Gutleutviertels ihren dringenden Wunsch nach einem solchen Markt bekräftigt haben, schlägt der Ortsbeirat nun drei weitere Standorte vor: auf der Hirtenstraße in der Wurzelsiedlung. Die Idee, hier am Samstag einen Markt abzuhalten, ist bei den Bewohnern der Wurzelsiedlung, die in ihrem näheren Umfeld keinerlei Möglichkeit haben Obst, Gemüse, frische Brötchen oder ähnliches einzukaufen, auf Begeisterung gestoßen. Ein Erzeugermarkt an dieser Stelle wäre auch für die Bewohner der an der Camberger Brücke in Bau befindlichen 173 Wohnungen attraktiv. Das (mutmaßlich private) Grundstück Gutleutstraße 168, Dieses Grundstück, welches lediglich zeitweise als Parkplatz genutzt wird, ist wegen seiner Lage in dem am dichtesten bewohnten Bereich des Gutleutviertels ein idealer Standort, der an allen Tagen der Woche gleichermaßen attraktiv wäre. die Passage im Behördenzentrum. Auch dieser Standort ist von seiner Erreichbarkeit her gesehen ideal. Die zahlreichen Ausbuchtungen würden genügend Ständen Platz geben, ohne im Falle eines Notfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu behindern. Darüber hinaus lädt diese Passage durch ihre Ruhe und freundliche Gestaltung zum Verweilen ein und fördert damit nachbarschaftliches Miteinander. Dieser Standort würde sich für einen Markt an Samstagen anbieten. Auf die weiteren Begründungen in den bisher gestellten Anträgen des OBR wird Bezug genommen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2702 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 213 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4144 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1247 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4822 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 15 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 477/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2659 2018 Die Vorlage OF 477/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)