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Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.11.2016

Anregung Ortsbeirat

Radverkehr in der Hunsrückstraße

Details im PARLIS OM_1028_2016
13.03.2017

Stellungnahme des Magistrats

Radverkehr in der Hunsrückstraße

Details im PARLIS ST_588_2017
08.09.2017

Stellungnahme des Magistrats

Radverkehr in der Hunsrückstraße

Details im PARLIS ST_1719_2017
12.10.2017

Antrag Ortsbeirat

Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen

Details im PARLIS OF_487-6_2017
07.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen

Details im PARLIS OM_2350_2017
Partei(en): fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.10.2017, OF 487/6 Betreff: Unterliederbach: Ruhenden Verkehr in der Hunsrückstraße überwachen Vorgang: OM 1028/16 OBR 6; ST 588/17; ST 1719/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Stellungnahme ST1719 zu kontrollieren. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena wird auf dem Radfahrstreifen auf der Hunsrückstraße mit "Gewohnheitsrecht" weiterhin geparkt. Hier sind verstärkte Kontrollen besonders während der Veranstaltungen erforderlich.

Begründung:

Wie auch bei vielen anderen Maßnahmen, kann wenig auf die freiwillige Selbstkontrolle gesetzt werden. Um Glaubwürdigkeit herzustellen, müssen Magistratsbeschlüsse nicht nur umgesetzt, sondern auch deren Einhaltung kontrolliert werden, sonst ändert sich an der festgestellten Gefahrensituation leider nichts. Laut Presseinformationen sind während einer Veranstaltung 170 parkende PKW auf dem Radfahrstreifen gezählt worden und der ruhende Verkehr wurde nicht überwacht.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 588 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1719 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2350 2017 Die Vorlage OF 487/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme