Mitführen von Hundekottüten durch Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.05.2016, OF 49/5
Betreff: Mitführen von Hundekottüten durch Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer im
Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Ortsbezirk 5, in Parkanlagen und auf Gehwegen vermehrt "Hundekot verboten"-Schilder aufzustellen, Hundebesitzer*innen dazu zu verpflichten, Hundekottüten mitzuführen und verstärkt Kontrollen durchführen zu lassen, um Hundehalter*innen an ihre Pflicht der Beseitigung von Hundekot - notfalls durch Bußgelder - zu erinnern. Begründung:
Im Ortsbezirk 5, insbesondere im Stadtteil Niederrad, nimmt die Verschmutzung durch Hundekot immens zu. Am meisten betroffen davon sind unter anderem der Bereich rund um den Spielplatz am Haardtwaldplatz, die Schwanheimer Straße zum Mainufer und die Bruchfeldstraße. Hundekot nicht zu beseitigen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Aufgestellte Tütenspender werden durch die Stadt nicht mehr flächendeckend aufgefüllt oder von Hundebesitzer*innen nicht genutzt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich am ordnungswidrigen Verhalten immer noch zu vieler Hundebesitzer*innen, Hundekot nicht zu entfernen, ohne entsprechende Maßnahmen etwas ändert.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 49/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)