Skip to main content

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.04.2024, OF 494/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach Die EU-Kommission erhöht den Druck auf Deutschland, weil die Bundesrepublik nach Ansicht der Behörde bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Es seien keine Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt worden, kritisierte die Brüsseler Behörde. Deutschland soll nun binnen zwei Monaten auf die Kritik reagieren, wie die EU Kommission am 13.03.2024 erklärte. Der fehlende Lärmschutz sei vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Entscheidung, ob und wann mit einem Ausbau der A 5 zu rechnen sei, nicht länger hinnehmbar. Denn die Bevölkerung von Kalbach und Riedberg leidet seit Jahrzehnten extrem unter der Lärmbelastung durch die Autobahn 5. Zudem ist Verkehrslärm mittlerweile als große Gesundheitsgefahr anerkannt. Daher muss nun auch die Stadt entsprechende Planungsmittel zur Verfügung stellen, um mit Hilfe von Bund und Land einen zeitnahen Lärmschutz zu erreichen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Planung eines Lärmschutzes - auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), wird hierbei hingewiesen - entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg sind 250.000,00 EUR in den Haushalt 2025 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden.

Begründung:

Es ist unbestritten, dass sich viele Menschen durch Verkehrslärm belästigt fühlen, gleichzeitig kann zu viel Lärm die Gesundheit beeinträchtigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Lebensqualität sinkt und auch der Erholungsfaktor bei Spaziergängen nimmt ab, wenn ein konstanter Lärmpegel die Bevölkerung beschallt. Auch die Umwelt wird durch zunehmenden Verkehr und Lärm belastet. Deshalb muss die Politik jetzt Maßnahmen zum Lärmschutz an der A 5 ergreifen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 153 2024 Die Vorlage OF 494/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)