S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.04.2024,
OF 494/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16
Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen
Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach
Die EU-Kommission
erhöht den Druck auf Deutschland, weil die Bundesrepublik nach Ansicht der
Behörde bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt. Es seien keine
Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt worden, kritisierte
die Brüsseler Behörde. Deutschland soll nun binnen zwei Monaten auf die Kritik
reagieren, wie die EU Kommission am 13.03.2024 erklärte. Der fehlende
Lärmschutz sei vor dem Hintergrund der nicht absehbaren Entscheidung, ob und
wann mit einem Ausbau der A 5 zu rechnen sei, nicht länger hinnehmbar. Denn die
Bevölkerung von Kalbach und Riedberg leidet seit Jahrzehnten extrem unter der
Lärmbelastung durch die Autobahn 5. Zudem ist Verkehrslärm mittlerweile als
große Gesundheitsgefahr anerkannt. Daher muss nun auch die Stadt entsprechende
Planungsmittel zur Verfügung stellen, um mit Hilfe von Bund und Land einen
zeitnahen Lärmschutz zu erreichen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Planung eines Lärmschutzes - auf den B-Plan
840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom
28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), wird hierbei hingewiesen
- entlang der BAB 5 im Bereich von Kalbach und Riedberg sind 250.000,00 EUR in
den Haushalt 2025 als notwendige Mittel einzustellen, die nicht den laufenden
Mitteln entnommen werden. Begründung: Es ist unbestritten, dass sich viele Menschen durch
Verkehrslärm belästigt fühlen, gleichzeitig kann zu viel Lärm die Gesundheit
beeinträchtigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen begünstigen. Die Lebensqualität
sinkt und auch der Erholungsfaktor bei Spaziergängen nimmt ab, wenn ein
konstanter Lärmpegel die Bevölkerung beschallt. Auch die Umwelt wird durch
zunehmenden Verkehr und Lärm belastet. Deshalb muss die Politik jetzt Maßnahmen
zum Lärmschutz an der A 5 ergreifen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR
12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 153 2024
Die Vorlage OF 494/12 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_494-12_2024
Erstellt: 05.04.2024
Aktualisiert: 02.05.2024
Parser Lab: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bebauungsplan Nr. 840 - Lärmschutz an der A 5 westlich Kalbach
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