Skip to main content

Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): die_farbechten_-_LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.08.2020, OF 498/7 Betreff: Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden Seit einigen Wochen wundern sich die Anwohner der Breitlacherstraße, warum sie in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag nicht mehr zum Schlafen kommen bzw. aus dem Schlaf gerissen werden. Dies liegt an zahlreichen Gruppen, die laut Feiernd, teilweise mit nicht unerheblicher Musikuntermalung die ganze Nacht durch die Straße nutzen. Eine Nachfrage beim zuständigen Polizeirevier ergab, dass es wohl eine Genehmigung gäbe, das Gelände des ehemaligen Hundevereins am Sossenheimer Wehr für einen Rave mit mehreren Hundert Teilnehmern zu nutzen. Zugleich wurde auch angemerkt, dass die Polizei wegen der personellen Ausstattung nicht in der Lage ist, die nächtliche Lärmbelästigung zu verfolgen. Eine Inaugenscheinnahme des Geländes an zwei Sonntagvormittagen ergab restliche Partygäste aber keinerlei Infrastruktur, die einen Veranstaltungsbetrieb, insbesondere in Zeiten von Corona, ermöglichen würden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wie kann eine Genehmigung für eine Großveranstaltung erteilt werden, ohne dass auf entsprechende Infrastruktur bestanden wird? (Toiletten, Absperrungen für die Einhaltung von Hygieneauflagen) 2. Wie kann eine derartige Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigt werden, wenn offensichtlich keinerlei Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden? 3. Wenn es eine derartige Genehmigung überhaupt gibt, wurden Auflagen bzgl. Der An- und Abreise der Gäste gemacht? 4. Wie gedenkt der Genehmiger den Rödelheimern Bürgern ihre Nachtruhe zu ermöglichen? 5. Sollte es sich bei der Aussage bzgl. der Genehmigung um eine "Ente" handeln, wie gedenken die zuständigen Ämter die Veranstaltungen zu verhindern?Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wurde zurückgezogen.