Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend

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Partei(en): GRÜNE CDU SPD FDP LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem ersten Schritt, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen/Spielplatz Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse Auf Anregung der FES werden Ortsbegehungen an weiteren vom OBR benannten Örtlichkeiten stattfinden und im Anschluss weitere Standorte in einem gesonderten Antrag benannt werden.

Begründung:

Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen.Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme