Antrag vom 09.11.2020, OF 521/4 Betreff: Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, über die Bornheimer Landwehr an der Stelle, wo sie von Westen her auf die Wittelsbacherallee trifft, einen Fußgängerüberweg anzulegen.
Begründung:
An der Stelle sind allerhand Menschen zu Fuß unterwegs, darunter auch Kinder. Viele nutzen diesen Weg, um z.B. zur Linnéschule zu kommen oder zum Kinderzentrum Würzburger Straße. Die alternative Wegführung auf der Nordseite der Bornheimer Landwehr zu diesen Einrichtungen wird durch die Einmündung der Ringelstraße unterbrochen, und diese Einmündung, an der der Autoverkehr aus beiden Richtungen der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße einbiegt, wird insgesamt als sehr unübersichtlich empfunden. Die Situation an der Einmündung der Bornheimer Landwehr zur Wittelsbacherallee ist auch nicht immer übersichtlich, weil dort gelegentlich Fahrzeuge parken. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ("Zebrastreifen") würde diese Situation aber geklärt. An der vorgeschlagenen Stelle ist die Bornheimer Landwehr keine "Tempo-30-Zone". Diese beginnt erst einige Meter weiter westlich.Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6876 2020 Die Vorlage OF 521/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme