A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.06.2024, OF 524/12 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten Im Juni 2024 wurde nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der Bundesautobahn 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg veröffentlicht (siehe https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc hlussbericht .pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH und dem Bundesverkehrsministerium möglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der Bundesautobahn 5 - insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der A5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen.
Begründung:
Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand getrieben werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft nicht einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des Standstreifens die Staus zu reduzieren (siehe nachfolgende Tabelle). Selbst wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn Fahrspuren gebaut werden, werden Status meist vermieden - aber dafür bewegen sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr. Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau in unserem Bereich auf acht Spuren von 12% zu sätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20% mehr. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Gerade für unseren Abschnitt nennt die Studie einen wichtigen weiteren Grund, der gegen einen Ausbau spricht (Zitat aus Abschnitt 5.7.3): Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen. Sollte die A5 trotz allem ausgebaut werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll (Seite 98 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der planfestgestellte und durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des Lärmschutzwalls für Kalbach und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage durch verschiedene Varianten eines Ausbaus noch ändern würde. Anlage 1 (ca. 513 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5755 2024 Die Vorlage OF 524/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)