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Vorlagentyp: OF ID: OF_524-12_2024 Erstellt: 24.06.2024 Aktualisiert: 11.07.2024

Parser Lab: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 24.06.2024,
 OF 524/12     Betreff:  A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und
 Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten 
   Im Juni 2024 wurde
 nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter
 Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der
 Bundesautobahn 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle
 Friedberg veröffentlicht (siehe
 https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc
 hlussbericht .pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals
 eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH und dem
 Bundesverkehrsministerium möglich.   Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich
 weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie
 verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der Bundesautobahn 5 -
 insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen.   Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der
 Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der
 Westseite der A5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im
 Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen.     Begründung: Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand getrieben
 werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht
 zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und
 Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen.   Gegenüber der aktuellen Situation schafft nicht
 einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des
 Standstreifens die Staus zu reduzieren (siehe nachfolgende Tabelle). Selbst
 wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn
 Fahrspuren gebaut werden, werden Status meist vermieden - aber dafür bewegen
 sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr.
  Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen
 mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau in unserem
 Bereich auf acht Spuren von 12% zu sätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei 10
 Fahrspuren sind es knapp 20% mehr. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität
 annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch
 Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom
 Antrieb ist.   Gerade für unseren Abschnitt nennt
 die Studie einen wichtigen weiteren Grund, der gegen einen Ausbau spricht
 (Zitat aus Abschnitt 5.7.3):   Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain
 stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren
 Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der
 Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer
 agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus
 Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der
 A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden
 versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B.
 Aufforstung).    Stellvertretend auch für andere Böden
 im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich
 südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens
 mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren
 Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die
 Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen.
    Sollte die A5 trotz allem ausgebaut
 werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich
 Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll (Seite 98
 der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der planfestgestellte und
 durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des Lärmschutzwalls für Kalbach
 und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage durch verschiedene Varianten
 eines Ausbaus noch ändern würde.    Anlage   1   (ca.
   513 KB)   
 Antragsteller: 
            GRÜNE  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 12     Beratungsergebnisse:  31. Sitzung des OBR
 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   5755 2024 
     Die Vorlage OF 524/12 wird in   der vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen   CDU, FDP und BFF
 (= Ablehnung)
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen