S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.06.2024,
OF 524/12 Betreff: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und
Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
Im Juni 2024 wurde
nach über zwei Jahren endlich die zwar oft angesprochene, aber trotzdem unter
Verschluss gehaltene Machbarkeitsstudie zu möglichen Ausbauten der
Bundesautobahn 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle
Friedberg veröffentlicht (siehe
https://www.autobahn.de/storage/user_upload/qbank/A5_MBS_10-streifiger_Ausbau_Sc
hlussbericht .pdf, 521 Seiten). Dadurch ist nun erstmals
eine Diskussion auf Augenhöhe mit der Autobahn GmbH und dem
Bundesverkehrsministerium möglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich
weiter nachdrücklich und nun auch unter Nutzung der in der Machbarkeitsstudie
verwendeten Zahlen und Einschätzungen gegen einen Ausbau der Bundesautobahn 5 -
insbesondere im Bereich Kalbach-Riedberg - einzusetzen. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der
Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der
Westseite der A5 für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im
Bereich Kalbach-Riedberg einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, welcher Aufwand getrieben
werden müsste, um Verkehrsprobleme trotzdem nicht zu lösen, sondern nur leicht
zu dämpfen - zu einem insgesamt zu hohen Preis an Lärm, Luftverschmutzung und
Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen. Gegenüber der aktuellen Situation schafft nicht
einmal ein Ausbau auf acht Fahrspuren plus verkehrsabhängiger Freigabe des
Standstreifens die Staus zu reduzieren (siehe nachfolgende Tabelle). Selbst
wenn vom Frankfurter Kreuz bis zur Anschlussstelle Friedberg durchgängig zehn
Fahrspuren gebaut werden, werden Status meist vermieden - aber dafür bewegen
sich die Fahrzeuge auf noch mehr Abschnitten als heute im Kolonnenverkehr.
Der Preis dafür ist zu hoch. Mehr Fahrspuren ziehen
mehr Verkehr an. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau in unserem
Bereich auf acht Spuren von 12% zu sätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus - bei 10
Fahrspuren sind es knapp 20% mehr. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität
annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch
Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom
Antrieb ist. Gerade für unseren Abschnitt nennt
die Studie einen wichtigen weiteren Grund, der gegen einen Ausbau spricht
(Zitat aus Abschnitt 5.7.3): Der Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain
stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren
Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der
Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer
agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus
Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der
A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden
versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B.
Aufforstung). Stellvertretend auch für andere Böden
im mittleren Streckenabschnitt zum geplanten Ausbau der A 5 wird der Bereich
südwestlich des Autobahnkreuzes mit der A 661 als Konfliktpunkt des Vorhabens
mit dem Schutzgut Fläche, Boden hervorgehoben. Insgesamt werden im mittleren
Ausbauabschnitt der A 5 fruchtbare Böden mit Vorrangfunktion für die
Landwirtschaft im Umfang von rd. 43 ha anlagenbedingt in Anspruch genommen.
Sollte die A5 trotz allem ausgebaut
werden, so hält die Machbarkeitsstudie fest, dass ein solcher Ausbau im Bereich
Kalbach-Riedberg auf der westlichen Seite der Autobahn erfolgen soll (Seite 98
der Studie). Somit besteht kein Risiko mehr, dass der planfestgestellte und
durch Grundstückskäufe schon vorbereitete Bau des Lärmschutzwalls für Kalbach
und den nördlichen Riedberg sich in seiner Lage durch verschiedene Varianten
eines Ausbaus noch ändern würde. Anlage 1 (ca.
513 KB)
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5755 2024
Die Vorlage OF 524/12 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU, FDP und BFF
(= Ablehnung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_524-12_2024
Erstellt: 24.06.2024
Aktualisiert: 11.07.2024
Parser Lab: A 5 zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und Bad Homburger Kreuz nicht ausbauen, Lärmschutzwall jetzt errichten
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