Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.06.2024, OF 525/12 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans Durch Druck der Kommunalpolitik (siehe erster Antrag vom 27.04.2020 mit der OF 582/12/2020 gegen den 10-spurigen Ausbau der A 5 und weiteren Folgeanträgen auch zur Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft, wurde erreicht, dass diese Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten alle möglichen notwendigen und rechtlichen Schritte einzuleiten, 1. einen Ausbau der A 5 zu verhindern und darüber hinaus 2. dafür Sorge zu tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte Ausbau wieder zurückgenommen wird.
Begründung:
Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag erteilt. Bei einer Wohnbebauung mit einem Abstand, z.B. auf dem Riedberg von 50 - rund 150 m neben einer 10-spurigen Autobahn, die außerdem durch Tiefen und Anhöhen topographisch geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendiger Weise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen sondern ein funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden als viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480 Millionen auf 1,5 Milliarden verteuert. Und dies bei einer Länge von nur ca. 1.100 m. Der betroffene Autobahnabschnitt der A 5 beträgt 28 km. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in einen wirksamen Lärmschutz, dem Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau in der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 ha. Dies beeinträchtigt nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als Ausgleichmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und gehen als Kompensationsmaßnahmen verloren.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 482 2024 Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)