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Vorlagentyp: OF ID: OF_525-12_2024 Erstellt: 22.06.2024 Aktualisiert: 11.07.2024

Parser Lab: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5, Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 22.06.2024,
 OF 525/12     Betreff:  Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5,
 Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des
 Bundesverkehrswegeplans      Durch Druck der Kommunalpolitik
 (siehe erster Antrag vom 27.04.2020 mit der OF 582/12/2020 gegen den
 10-spurigen Ausbau der A 5 und weiteren Folgeanträgen auch zur Veröffentlichung
 der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft, wurde erreicht, dass diese
 Studie nunmehr vorgestellt wurde.   Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier
 verschiedene Ausbauvarianten.    Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
 beschließen:   Die Stadtverordnetenversammlung wolle
 beschließen, der Magistrat wird gebeten alle möglichen notwendigen und
 rechtlichen Schritte einzuleiten, 1. einen Ausbau der A 5 zu verhindern und darüber
 hinaus 2. dafür Sorge zu
 tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte
 Ausbau wieder zurückgenommen wird.     Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter
 einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene
 Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine
 Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen
 ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik
 Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet.
 Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag
 erteilt.    Bei einer Wohnbebauung mit einem
 Abstand, z.B. auf dem Riedberg von  50 - rund 150 m neben einer
 10-spurigen Autobahn, die außerdem durch Tiefen und Anhöhen topographisch
 geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendiger
 Weise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach
 heutigen Vorgaben zu gewährleisten.   2040 brauchen wir keine Autobahnen sondern ein
 funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß
 reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen
 Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden als
 viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480
 Millionen auf 1,5 Milliarden verteuert. Und dies bei einer Länge von nur ca.
 1.100 m. Der betroffene Autobahnabschnitt der A 5 beträgt 28 km.    Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in
 einen wirksamen Lärmschutz, dem Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert
 werden.    Darüber hinaus bedeutet der Ausbau in
 der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 ha. Dies beeinträchtigt
 nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als
 Ausgleichmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und
 gehen als Kompensationsmaßnahmen verloren.     Antragsteller: 
            SPD  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 12     Beratungsergebnisse:  31. Sitzung des OBR
 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7                           Beschluss:    Anregung   OA 482 2024 
     Die Vorlage OF 525/12 wird in   der vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen   CDU, FDP und BFF
 (= Ablehnung)
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen