S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.06.2024,
OF 525/12 Betreff: Kein zehnspuriger Ausbau der BAB 5,
Rücknahme der BAB 5 aus dem vordringlichen Bedarf des
Bundesverkehrswegeplans Durch Druck der Kommunalpolitik
(siehe erster Antrag vom 27.04.2020 mit der OF 582/12/2020 gegen den
10-spurigen Ausbau der A 5 und weiteren Folgeanträgen auch zur Veröffentlichung
der Machbarkeitsstudie) und der Zivilgesellschaft, wurde erreicht, dass diese
Studie nunmehr vorgestellt wurde. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie beinhaltet vier
verschiedene Ausbauvarianten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen, der Magistrat wird gebeten alle möglichen notwendigen und
rechtlichen Schritte einzuleiten, 1. einen Ausbau der A 5 zu verhindern und darüber
hinaus 2. dafür Sorge zu
tragen, dass der durch die hessische Landesregierung geforderte beschleunigte
Ausbau wieder zurückgenommen wird. Begründung: Die Frankfurter Bevölkerung leidet schon heute unter
einem permanenten Lärmpegel, der durch den Ausbau und die damit verbundene
Zunahme der Fahrzeugbewegungen noch weiter ansteigen wird. Zudem ist eine
Ausweitung des Autoverkehrs, der bundesweit ein Viertel aller Umweltbelastungen
ausmacht, nicht mit dem Klimaschutzgedanken vereinbar. Auch die Bundesrepublik
Deutschland hat sich selbst dem Ziel der CO2-Neutralität verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu der Politik einen klaren Auftrag
erteilt. Bei einer Wohnbebauung mit einem
Abstand, z.B. auf dem Riedberg von 50 - rund 150 m neben einer
10-spurigen Autobahn, die außerdem durch Tiefen und Anhöhen topographisch
geführt wird, müsste bei einem Ausbau im Bereich der Wohnbebauung notwendiger
Weise unterirdisch oder eingehaust geführt werden, um den Lärmschutz nach
heutigen Vorgaben zu gewährleisten. 2040 brauchen wir keine Autobahnen sondern ein
funktionierendes Schienennetz und ein Tempolimit, welches den CO2-Ausstoß
reduziert und dem Verkehrsfluss dient. Wie bei allen großen
Infrastrukturmaßnahmen erscheint der Kostenrahmen von 1,1 Milliarden als
viel zu niedrig angesetzt. Der Riederwaldtunnel hat sich von ursprünglich 480
Millionen auf 1,5 Milliarden verteuert. Und dies bei einer Länge von nur ca.
1.100 m. Der betroffene Autobahnabschnitt der A 5 beträgt 28 km. Das dafür vorgesehene Geld sollte daher jetzt in
einen wirksamen Lärmschutz, dem Ausbau des ÖPNV und der Radwege investiert
werden. Darüber hinaus bedeutet der Ausbau in
der gesamten Länge eine Flächenversiegelung von rund 60 ha. Dies beeinträchtigt
nicht nur die Frischluftzufuhr erheblich. Weiterhin müssten die als
Ausgleichmaßnahmen angelegten Streuobstwiesen wegen des Ausbaus weichen und
gehen als Kompensationsmaßnahmen verloren. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
12 am 05.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 482 2024
Die Vorlage OF 525/12 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen CDU, FDP und BFF
(= Ablehnung)
Vorlagentyp: OF
ID: OF_525-12_2024
Erstellt: 22.06.2024
Aktualisiert: 11.07.2024
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