Antrag vom 20.05.2021, OF 53/2 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Schlossstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von 1-2 Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern.
Begründung:
Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei ca. 50 cm und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt ca. 80 cm. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 cm breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der SchlossstraßeBeratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 226 2021 Die Vorlage OF 53/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme