Skip to main content

Geplante Bebauung „Innovationsviertel“ hier: Offene Fragen aus der Bürgerinformationsveranstaltung

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.08.2016, OF 53/3 Betreff: Geplante Bebauung "Innovationsviertel" hier: Offene Fragen aus der Bürgerinformationsveranstaltung Der Magistrat wird gebeten zur Vorbereitung der geplanten "Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Innovationsviertel als Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung" nachfolgende Fragen zu beantworten: Allgemeine Fragen zum Gebiet: - Wer ist Eigentümer welcher Flächen? (Private, Stadt, Bund) - Welche Einflussnahme in die Bebauung hat die Stadt? - Wie und in welchem Gebiet wäre derzeit eine Bebauung nach §34 möglich? - Welche Nutzungen sind derzeit auf welchen Teilen des Gebietes vorgesehen? - Liegt ein aktuelles, nicht älter als max. 5 Jahre Klimagutachten mit Ausweis der Frischluft- und Kaltluftschneisen vor? Wenn nein, wurde ein neues beauftragt? - Gibt es Gutachten zu möglichen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung durch die geplante Bebauung auf den angrenzenden Wasserpark (geschützter Alteichenbestand)? Wenn nein, wurde ein solches beauftragt? - Wann liegt ein Baumkataster mit den vorhandenen Bäume und Übersicht der erhaltenswerten Bäume vor? - Welche Flächen die bebaut werden sollen sind heute bereits versiegelt? - Wie viele Gärten (Kleingärten, Freizeitflächen, Grabeland) befinden sich derzeit im Gebiet des geplanten Innovationsviertels? Wie viele Pächter müssten nach derzeitigem Stand ihre Gärten aufgeben? - Wie vielen Pächtern können Ersatzflächen angeboten werden? Wo liegen diese Ersatzflächen? - Sind auch Kleingärtenvereine betroffen, oder nur Einzelpersonen? - Was ist auf welchen derzeitigen Gartenflächen geplant (Wohnbebauung, öffentliche Grünfläche, Verkehrsfläche) - Auf welchem Gebiet werden die Erweiterung des Günthersburgparks und die Schaffung des geplanten Grünzuges von Friedberger Ldstr. bis zum Kleingartenweg erfolgen? Fragen zur vorgelegten Bebauung: - Warum wurde diese Art Bebauung vorgegeben? - Wie werden die Freiflächen zwischen den Gebäuden genutzt? - Was geschieht mit den halbgeöffneten Innenhöfen? - Warum wurde keine Blockrandbebauung entlang der Friedberger, ggfls. in zweiter/dritter Reihe vorgesehen? - Warum wurden oberhalb der Münzenberger Straße entlang der Friedberger Ldstr. Gewerbeflächen für mögl. Wohnbebauung ausgespart? - Warum wird das Gebiet nördlich der Hungener Str. (zum Schlinkenweg) nicht für Wohnbebauung ausgewiesen? - Warum wurde keine Bebauung im Anschluss an die derzeitige Bebauung zw. Münzenberger Str. und Schlinkenweg vorgesehen und stattdessen ein neu zu gestaltender Grünzug an dieser Stelle eingeplant? - Gibt es zuverlässige Zahlen über die Auslastung der Grundschulen im Umfeld des Gebietes? Wenn ja, wie sehen die aktuellen Zahlen aus? - Wurde geprüft, ob sich an anderer Stelle im Gesamtgebiet des Ernst-May-Viertels Flächen für eine weiterführende Schule (z.B. Gymnasium) zur Verfügung gestellt werden können? - Welche zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen sind geplant außer 2 Kitas und 1 Grundschule? Sind auch Gewerbeflächen (Ärzte, Einzelhandel) geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? - Reicht die Kapazität der bestehenden ÖPNV Linien Straßenbahn 12 und Bus 30 aus, um den erwarteten Passagieranstieg aufzunehmen? Gibt es hier Möglichkeiten die bestehenden Kapazität zu steigern? Schon heute sind die Linien sehr stark ausgelastet, teilweise überlastet.

Begründung:

Auf der Bürgerinformationsveranstaltung im Juli blieben viele Fragen der Bürger offen. Für die geplante "Frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung" sollten sie beantwortet sein.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wurde zurückgezogen.