Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 823/3 Betreff: Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern Die Butzbacher Straße ist eine enge aber gerade Straße, die gerne dazu genutzt wird, mit unangemessen hoher Geschwindigkeit hier entlang zu fahren. Ein einfaches Mittel, dies zu verhindern, ist es, die Parkordnung von einseitig auf der nördlichen Seite zu ändern in abwechselnd beidseitiges Parken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die einseitige Parkordnung in der Butzbacher Straße wird aufgebrochen. Es werden abwechseln auf der südlichen und der nördlichen Straßenseite Parkmarkierungen eingezeichnet Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 814/3 Betreff: Weitere Öffnung der "Grünen Lunge" für Besucher Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das Gartentor westlich des Kleingartenwegs, das zum "Amazonasweg" im Gebiet der "Grünen Lunge" führt, für zunächst ein Jahr für BesucherInnen geöffnet werden kann. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll evaluiert werden, ob es zu vermehrtem Vandalismus und Vermüllung kam. Idealerweise soll ein Schild an der Stelle des Tors auf die neue Situation und den zunächst temporären Charakter hinweisen. Begründung: Die Öffnung der Grünen Lunge war von Anbeginn an nicht nur politisch gewollt, sondern wird auch von vielen SpaziergängerInnen gewünscht. Damit wäre das Gebiet auch über eine Ost-West-Achse begehbar. Wie die "Bürgerinitiative zum Erhalt der Grünen Lunge am Günthersburgpark" mitteilt, hat sie bereits vergeblich versucht, sich selbst mit dem Anliegen an die Ämter zu wenden; offenbar fühlte sich keiner zuständig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 719/3 Betreff: Verbesserung der Situation für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen in der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu erarbeiten und den betroffenen Ortsbeiräten vorzulegen. Der Ortsbeirat bittet bei der Beantwortung um Beteiligung der Fußgänger- und Radfahrbeauftragten. Begründung: Der Ortsbeirat ist mit den Antworten aus den Stellungsnahmen zur Dortelweiler Straße noch nicht zufrieden (Beispiel ST 1684 von 2022) und erhält hierzu weiterhin Anfragen aus der Öffentlichkeit. In der schmalen Dortelweiler Straße herrscht reger Verkehr und es wird zu schnell gefahren. Im Wesentlichen geht es um den Abschnitt ab Kreisel Valentin-Senger-Straße, entlang des Wasserparks und des Bornheimer Friedhofs bis zu den Gärtnereien. Die Bürgersteige sind oft schmal, es fehlen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und es sind keine Radfahrstreifen vorhanden. Zusammenfassend wird die dortige Situation für Fußgänger und Radfahrer als unsicher und unbequem bezeichnet. Dies gilt in einem Bereich, der gerade zwischen Wasserpark, Friedhof, Gärten und als Verbindung zwischen Günthersburgpark und Lohrberg intensiv fußläufig und radfahrend genutzt wird. Die eine vorhandene Fußgängerampel sollte da nicht das Maß aller Dinge sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 719/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5720 2024 Die Vorlage OF 719/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem ersten Satz des Tenors der folgende Satz eingefügt wird: "Diese sollten auch die Situation am Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße einbeziehen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2024, OF 698/3 Betreff: Stationärer Blitzer in der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, gab es im Bereich Dortelweiler Straße Höhe Bornheimer Friedhof/Hessenwasser-Gelände in den letzten Wochen Geschwindigkeitsüberwachungen? Wenn ja, wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden festgestellt? Ist es möglich in diesem Straßenabschnitt einen stationären Blitzer zu installieren? Begründung: Der Fußweg ist in diesem Bereich sehr schmal und wichtige Verbindung in den Günthersburgpark, sowie teilweise Schulweg der Valentin-Senger-Schule. Die Geschwindigkeit wird in diesem Bereich Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5460 2024 Die Vorlage OF 698/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 642/3 Betreff: Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, die aktuellen Pläne für das Erweiterungsgelände des Günthersburgparks vorzustellen. Begründung: Die ursprünglichen Pläne für die Gestaltung des Günthersburgparks sahen eine Erweiterung bis zur Friedberger Landstraße vor, durch die geplante "Wildnis" und die Neugestaltung des Weges von der Friedberger Landstraße zur Wetteraustraße. Außerdem war eine Platzgestaltung am Ende der Wetteraustraße am Günthersburgpark geplant. Den Ortsbeirat interessiert, was davon mit den in der Presse genannten EUR 13 Millionen umgesetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 27 Es ergeht der Auftrag an die Ortsvorsteherin, Dezernentin Voitl zur Sitzung des Ortsbeirats am 06.06.2024 einzuladen, um die Erweiterung des Günthersburgparks in Bezug die zukünftige Nutzung der Containeranlage und die Unterbringung Geflüchteter im Nordend zu erörtern. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5171 2024 1. a) Die Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 875 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 642/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 352/4 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom Dezember 2022 in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des OBR vorzunehmen. Begründung: In der OM 1679 hieß es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird..." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4847 2023 Die Vorlage OF 352/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 317/4 Betreff: Erneuerung des Gehwegs an der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Dortelweiler Straße auf Höhe der Hausnummer 110 (Marmor Rupp) zu erneuern und in dem Zuge zu verbreitern. Begründung: Der Gehweg ist an oben genannter Stelle nicht gepflastert. Dadurch bildet sich eine unebene Fläche und ein kleiner Absatz und bei Regen Pfützen. Der Gehweg ist der Schulweg für Kinder aus den Straßen An den Röthen, Comeniusstraße, Preungesheimer Straße und Dortelweiler Straße zur Valentin-Senger Schule und stellt in der Form eine Gefahrenquelle dar, besonders wenn die Kinder einen Roller für den Schulweg nutzen. Im Zuge der Erneuerung sollte er daher auch verbreitert werden. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4235 2023 Die Vorlage OF 317/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 534/3 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr, beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleen- und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie, beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4146 2023 Die Vorlage OF 534/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 493/3 Betreff: Vollsperrung der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten, - Wie lange wird die Vollsperrung der Dortelweiler Straße dauern? Dabei sind alle aktuell geplanten Maßnahmen an den Versorgungsleitung zu berücksichtigen. - Wie erfolgt die Abstimmung der verschiedener Maßnahmen untereinander? Koordinieren die Versorger ihre Baumaßnahmen? - Werden bei solch umfangreichen Maßnahmen, die mit Vollsperrungen verbunden sind auch z.B. die Verlegung von schnellen Internetnetanschlüssen, intelligenter Straßenbeleuchtung mit geplant? - Wird auf der Dortelweiler Straße die geplante Straßenbahnverlängerung mitberücksichtigt? - Wie erfolgte die Information der Anwohnenden? Fanden im Vorfeld Gespräche mit den ansässigen Gewerbebetreibenden statt? - Wie wurden die Rettungskräfte eingebunden? Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Auskunftsersuchen V 646 2023 Die Vorlage OF 493/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2023, OF 467/3 Betreff: Bau des Gymnasiums in der "Grünen Lunge" als Ganzes auf dem Gelände an der Hungener Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Bau des Gymnasiums in der Grünen Lunge komplett auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass das ehemalige Gärtnerei-Gelände an der Dortelweiler Straße nicht für den Bau des gesamten Gymnasiums ausreicht, legte der Magistrat den Entwurf einer Zweiteilung des Standorts vor. Die Klassen fünf bis acht sollen nun auf dem bereits versiegelten Gelände an der Hungener Straße angesiedelt werden. Somit muss jedoch teilweise Schul-Infrastruktur doppelt vorgehalten werden und Schüler:innen und Lehrpersonal müssen zwischen zwei Standorten pendeln. Um diese ungünstige Situation zu vermeiden, soll geprüft werden, ob der komplette Bau auf dem Gelände an der Hungener Straße möglich ist. Die Wohnungen, die somit dort nicht gebaut werden können, können dann auf dem ehemaligen Gärtnerei-Gelände an der Dortelweiler Straße gebaut werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 467/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4135 2023 Die Vorlage OF 467/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2022, OF 481/10 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlich Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang beim 34er Bus der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstr. sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohner*innen östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiter*innen des US-Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie / wo wendet der 43er Bus? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (ggfls. zzgl. 43er Bus) und dem 34er Bus (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zzgl. 43er Bus) bzw. beim 34er Bus (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 288 2022 Anregung OA 289 2022 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 470/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 481/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und fD gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 396/3 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahingehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2981 2022 Die Vorlage OF 396/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2022, OF 306/3 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude / Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 306/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 306/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 306/3 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2760 2022 Die Vorlage OF 306/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 319/10 Betreff: Anbringen von Leitschildern zur Autobahnzufahrt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten ob durch Hinweisschilder an der Verschwenkung der Straßen Gießener Straße - Homburger Landstraße (Höhe Busbahnhof an der Endhaltestelle Preungesheim, siehe Kartenausschnitt) mit einem Richtungshinweis auf die Autobahn 661 /B 3 die Homburger Landstraße dadurch von Autofahrenden entlastet und die geeignetere Verkehrsführung über die Gießener Straße genutzt werden kann. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Immer noch fahren die meisten Autofahrenden bei der Fahrbahnverschwenkung Richtung Gießener Straße/Homburger Landstraße über die Homburger Landstraße anstatt der Gießener Straße, wobei in Kauf genommen wird, mit viel Wartezeit an sieben Ampeln zu stehen und den Kreisverkehr an der Dortelweiler Straße nutzen zu müssen im Gegenzug zu fünf Ampeln und der Möglichkeit, schon in die Richtung Bad Vilbel/Friedberg zu fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2240 2022 Die Vorlage OF 319/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2022, OF 258/3 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Dortelweiler Straße Vorgang: OM 6424/20 OBR 3; ST 2/21 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Für wann sind die Umgestaltungsmaßnahmen der im Rahmen des Nahverkehrsplans geplanten Verlängerung der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße geplant? b) Welche Maßnahmen wären in der Zwischenzeit möglich, um den Fußgängerverkehr insbesondere im Bereich des Wasserparks sicherer zu machen? c) Wann werden die in der ST 2 aus 2021 angekündigten Maßnahmen umgesetzt? Begründung: Der Fußweg entlang der Dortelweiler Straße insbesondere im Bereich des Wasserparks ist extrem schmal und wird insbesondere von vielen Kindern und Familien genutzt. Deshalb sollten in diesem Bereich so schnell wie möglich Maßnahmen zur Verbreiterung des Gehwegs ergriffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6424 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 2 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 373 2022 Die Vorlage OF 258/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 199/3 Betreff: Gymnasium an den Günthersburghöfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie ein kompaktes, mehrstöckig gebautes vierzügiges Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei westlich des Kleingartenwegs errichtet werden kann. Begründung: Es existiert ein gravierender Mangel an Gymnasialplätzen in der Bildungsregion Ost. Zur Abdeckung dieses Bedarfs müssen alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Stadtplanungsamt, Stadtschulamt und ABI sind daher aufgefordert, diesen Standort auf seine Machbarkeit für ein Gymnasium dieser Größe zu überprüfen. Dabei sollten der Bildungsauftrag der Stadt für ihre Kinder und Jugendlichen und die notwendigen Bemühungen gegen Klimawandel und für Artenvielfalt zusammengedacht und nicht gegeneinandergestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2022, OF 174/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, dem Stadtschüler- und Stadtschülerinnenrat sowie dem Stadtelternbeirat zu diesem Tagesordnungspunkt das Rederecht zu erteilen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1747 2022 Anregung an den Magistrat OM 1748 2022 Anregung an den Magistrat OM 1749 2022 Anregung an den Magistrat OM 1750 2022 1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 174/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 197/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 198/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 199/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE, LINKE. und Volt gegen CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 217/3 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße / Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucher*innen des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße, die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Park sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Fahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um 2 reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist in rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt: https://geoportal.frankfurt.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1763 2022 Die Vorlage OF 217/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 216/3 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel am nördlichen Ende der Wetteraustraße am Eingang des Abenteuerspielplatzes zu errichten. Begründung: Am nördlichen Ende der Wetteraustraße befindet sich der Abenteuerspielplatz. Dort gibt es momentan keine Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald e.V. und möchte den besuchenden Familien ein Angebot für das Abstellen von Fahrrädern ermöglichen. Besonders bei Veranstaltungen des Abenteuerspielplatzes besteht ein hoher Bedarf an Abschließmöglichkeiten. Der betroffene Bereich ist in rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt: https://geoportal.frankfurt.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1762 2022 Die Vorlage OF 216/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 178/3 Betreff: Wege im Günthersburgpark besser befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, besser zu befestigen und sie so ganzjährig nutzbar zu machen. Begründung: Die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, verwandeln sich in den Herbst- und Wintermonaten, aber auch bei länger anhaltender feuchter Witterung in Schlammpisten. Sie sind so für zu Fuß Gehende stellenweise praktisch kaum mehr nutzbar und können für Radfahrende wegen der teils tiefen Furchen und des rutschigen Untergrunds eine Gefahrenquelle darstellen. Die Wege werden zudem von den Kindern genutzt, deren Einrichtungen in die Wetteraustraße 10 (ehemaliges Gelände des Grünflächenamts) ausgelagert wurden. Um diesen sowie Parkbesucherinnen und -besuchern einen sicheren und sauberen Aufenthalt zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, die Wege besser zu befestigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Annahme); 1 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 181/3 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zwei-Richtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: a) Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in süd-östlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich) b) Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in süd-östlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich) Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1474 2022 Die Vorlage OF 181/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 197/3 Betreff: Schulstandort in den Günthersburghöfen auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei weiter planen Für die geplante Schule auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Dortelweiler Straße gibt es bereits ein beauftragtes Planungsbüro, dass bereits an der Konzeptentwicklung gearbeitet hat. Es gab mehrere Planungsrunden auch mit Beteiligung des Ortsbeirates 3 und Vor-Ort-Termine. Bei diesen Gelegenheiten wurde das Konzept einer Schule mit dem Profilschwerpunkt "Ökologie/Nachhaltigkeit" aufgegriffen. Zum einen durch eine enge Verzahnung mit dem angrenzenden Wasserlehrpfad im Wasserpark und möglicher Kooperationen mit den benachbarten Imkern, aber auch mit Blick auf die Gestaltung der Schule. Ein z.B. als Sportfeld genutztes Dach und ein außerhalb der Schulzeiten nutzbares Schulgelände mit vorwiegend Grünflächengestaltung waren erste konkrete Ideen. Viele Beteiligte gerade auch in den beteiligten Ämtern sahen hier die Möglichkeit der Entwicklung eines für Frankfurt einzigartigen Schulstandorts. Der geplante zusätzliche Straßenbahnanschluss im Zuge der Umgestaltung der Dortelweiler Straße ist ein zusätzliches Argument für die Eignung des Standortes für eine Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten das auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Gymnasium weiter zu planen und dabei zu prüfen, ob die Schule auch 4-zügig entstehen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2022, OF 174/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, dem Stadtschüler- und Stadtschülerinnenrat sowie dem Stadtelternbeirat zu diesem Tagesordnungspunkt das Rederecht zu erteilen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1747 2022 Anregung an den Magistrat OM 1748 2022 Anregung an den Magistrat OM 1749 2022 Anregung an den Magistrat OM 1750 2022 1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 174/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 197/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 198/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 199/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE, LINKE. und Volt gegen CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2021, OF 82/4 Betreff: Mit Dialog-Display auf Schulweg aufmerksam machen Der Magistrat wird gebeten ein Dialog-Display (zur Einhaltung Tempo 30) an der Dortelweiler Straße stadtauswärts vor der Engstelle des Bürgersteiges (Höhe Hausnr. 74) zu installieren. Begründung: Bei einer Schulwegbegehung, die eine Lösung für den gefährlichen Schulweg der Grundschulkinder von der Straße An den Röthen zur Valentin-Senger-Schule suchte, wurde von Seiten der Ämter festgestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, die Bürgersteige der Dortelweiler Staße zu verbreitern oder baulich zu sichern. Eine Straßenverengung kommt aufgrund des Busverkehrs nicht infrage. Mit einem Dialog-Display können die Autofahrer:innen jedoch auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hingewiesen werden - vor allem durch Lichtzeichen (Tempoangabe, Smiley) kann dies in der dunklen Jahreszeit zur Sicherheit der Schulkinder beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 919 2021 Die Vorlage OF 82/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 64/3 Betreff: Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem Ortstermin in der Dortelweiler Straße einzuladen. Es soll geprüft werden, ob ein Überweg am Wasserleitungsweg möglich ist. Zum Ortstermin sollen auch Vertreterinnen und Vertreter des OBR 4 eingeladen werden. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Fußgängerverbindung aus dem Wasserpark nördlich am Bornheimer Friedhof vorbei. Die nächsten gesicherten Querungen der Dortelweiler Straße am Kreisel bzw. am Friedhofseingang sind für Fußgänger zu weit entfernt und unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 64/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 38/4 Betreff: Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Durchgangsverkehr in der Dortelweiler Straße verhindert oder zumindest stark eingeschränkt werden kann. Geeignete Maßnahmen könnten die Umwidmung in eine Anliegerstraße sein oder - hilfsweise - die abschnittsweise und wechselseitige Verbreiterung der Gehwege bzw. das Einrichten von sogenannten Gehwegnasen. Begründung: Die Dortelweiler Straße stellt eine Verbindung von der Seckbacher Landstraße zur Friedberger Landstraße (und umgekehrt) dar. Da dies auch die kürzeste Verbindung ist, wird diese Straße entsprechend stark von PKW genutzt. Hinzu kommt die Linienführung des 34er Busses ab der Ecke Comeniusstraße/ Dortelweiler Straße (und umgekehrt). Dies führt zu erheblichen Lärm- und Abgasemissionen, von denen die Anwohner:innen besonders betroffen sind. Die Straße als solche und die vorhandenen Gehwege sind von so geringer Breite, so dass weitere Verkehrsteilnehmer:innen (Radfahrende, Zufußgehende) nicht annähernd gleichberechtigt und gefahrlos diesen Verkehrsweg nutzen können. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 4 am 08.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 249 2021 Die Vorlage OF 38/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, CDU, FDP, dFfm und BFF (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2020, OF 1014/3 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer, hier sind einige Bereiche bereits ausgewiesen, jetzt soll die Regelung auf die gesamte Länge ausgedehnt werden Wetteraustraße von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum hier den Autos vorbehalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1014/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7161 2021 Die Vorlage OF 1014/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 998/3 Betreff: Ringstraßenbahn von "Bornheim Mitte" zur Friedberger Warte Im neuen Nahverkehrsplan wird eine Ringstraßenbahnlinie von der Station Bornheim Mitte zur Friedberger Warte aufgeführt. Sie soll über die Dortelweiler Straße geführt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplante Ringstraßenbahn auf der Dortelweiler Straße integriert werden kann? Welche Umsetzungsmöglichkeiten gibt es? Begründung: Der Ortsbeirat 3 geht davon aus, dass sich im Nahverkehrsplan nur Projekte wiederfinden, die auch umsetzbar sind. Deshalb sollte es für die Führung der Straßenbahn auf der Dortelweiler auch bereits Umsetzungsideen geben. Aufgrund der derzeitigen Situation und der Enge der Straße erscheint das auf den ersten Blick kein einfaches Unterfangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1879 2020 Die Vorlage OF 998/3 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 516/4 Betreff: Zeitnahe Sanierung des Bodenwegs Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich für die Sanierung des Bodenwegs auf der ganzen Länge (oder zumindest zwischen An den Röthen und Wasserleitungsweg) zu sorgen und gleichzeitig die unerlaubte Nutzung durch PKW wirksam zu unterbinden. Begründung: Die Qualität der Asphaltdecke lässt auf weiter Strecke des originär von Fahrradfahrern und Fußgängern zu nutzenden Bodenweges zu wünschen übrig, Schlaglöcher und holprige Randbereiche gehören leider zum Alltag, was besonders bei der Begegnung von Radfahrern und Fußgängern zu gefährlichen Situationen führt. Darüber hinaus ist seit geraumer Zeit leider zu beobachten, dass PKW den Weg nutzen und an mancher Ecke illegal abgestellt werden, was scheinbar auch mit dem Bewohnerparken An den Röthen und auf der Dortelweiler Straße zu tun hat. Hier sollte durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6805 2020 Die Vorlage OF 516/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2020, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 09.01.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Die Vorlage M 171 (Bebauungsplan Nr. 858) wird abgelehnt. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls abzulehnen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenem Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrenen Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 171 = Ablehnung, OA 522 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 171 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5190, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 772/3 Betreff: Zurückweisung M 171 Der Ortsbeirat möge beschließen, die M-Vorlage M 171 (B-Plan 858) wird zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 171 gleichfalls zurückzuweisen. Begründung: Die Vorlage wird vor allem wegen mangelnder sozialstruktureller Mischung des Quartiers abgelehnt. Auf der Parkseite sind Wohntürme mit gehobenen Wohnstandard geplant. Abgeschirmt wird dieser Bereich durch einen langen Riegel, der für geförderten Wohnungsbau entlang der stark befahrene Dortelweiler Straße liegt. Nach der Auffassung des Ortsbeirates ist eine stärkere Mischung von gefördertem und freiem Wohnungsbau in verschiedenen Häusern wünschenswert. Die Struktur der Bebauung passt nicht zu der aufgelockerten Bauweise in der unmittelbaren Nachbarschaft. Bei einer Überarbeitung und Neuvorlage soll der Durchgang von der Dortelweiler Straße zum Park so breit sein, dass er für einen Fuß- und Radweg bequem ist. Die vorgeschlagenen Umweltaspekte des Bebauungsplans, werden bis auf die Höhe der Bebauung und der vorgesehenen Dichte positiv bewertet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 522 2020 1. Die Vorlage M 171 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 772/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 420/4 Betreff: Illegale Lackiererei in der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten die Stadt Frankfurt hat, um eine illegal betriebene Lackiererei in der Dortelweiler Straße 74 stillzulegen. Begründung: In der Dortelweiler Straße 74 wird eine Werkstatt mit Lackiererei direkt an Freizeitgärten betrieben. Die Lackiererei hat (laut Regierungspräsidium Darmstadt und Hessen Mobil) keine Betriebsgenehmigung und der Mietvertrag über das Grundstück mit Hessen Mobil ist wohl auch schon seit zwei Jahren abgelaufen. Die Lackiererei wird auch spätabends nach 22 Uhr betrieben, an Sonn- und Feiertagen und ohne eine funktionierende Filteranlage. Die Farbdämpfe werden über ein lautes Gebläse nach hinten auf die Freizeitgärten geblasen. Dieser Zustand ist den Ämtern in Frankfurt, dem RP Darmstadt und Hessen Mobil seit Jahren bekannt, jedoch wurde bisher nichts unternommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5637 2020 Die Vorlage OF 420/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 388/4 Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle - Vorschlag Weidenbornstraße Vorgang: OM 4550/19 OBR 4; ST 1427/19 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Weidenbornstraße nahe der Einmündung Dortelweiler Straße ein Fußgängerüberweg möglich ist, um einen sicheren Weg zur Kita Drachenhöhle der FES zu ermöglichen. Begründung: Die Kita Drachenhöhle der FES befindet sich in der Dortelweiler Straße gegenüber der Hausnummer 10. Der nächste Fußgängerüberweg ist entweder Weidenbornstraße/Ecke Seckbacher Landstraße oder oben auf der Dortelweiler Straße/Ecke An den Röthen. Da laut ST 1427 ein Überweg auf der Dortelweiler Straße wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich ist, bittet der Ortsbeirat um Prüfung, ob ein Überweg auf der Weidenbornstraße realisierbar ist, um einen sicheren Gang der Eltern mit Kindern zur Kita zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4550 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1427 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 388/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 388/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 837/10 Betreff: Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anbringung von Leitschildern in Höhe Endstation Preungesheim dazu führen könnte, dass die Autofahrer*innen, die aus Richtung Norden kommend auf die B 521 bzw. A 661 wollen, nicht durch die Homburger Landstraße fahren, sondern über die Gießener Straße. Dadurch könnte die Linksabbiegerspur aus der Homburger Landstraße kommend auf die Friedberger Landstraße in Richtung Dortelweiler Straße entlastet werden, was dazu führen könnte, dass die Schüler*innen, die die Valentin-Senger-Straße besuchen, sicherer in die Schule kommen. Begründung: Die Fahrt aus Richtung Norden könnte über die Gießener Straße erfolgen, so dass die Autofahrer*innen gleich an der Kreuzung Gießener Ecke Friedberger in Richtung Bad Vilbel fahren könnten ohne langen Rückstau aus der Homburger oder auch aus Richtung Bad Vilbel auf der Friedberger Landstraße erleiden zu müssen. Ein Nebenerfolg könnte sein, dass die Autofahrer*innen, soweit sie nicht in Preungesheim wohnen, die Homburger Landstraße weitgehend meiden, da sie gleich auf die Gießener fahren würden. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohner*innen der Homburger Landstraße wieder ruhiger schlafen könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5222 2019 Die Vorlage OF 837/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: FDP, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 690/3 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Der Ortsbeirat möge beschließen: in der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße- Sandbagger und Doppelfederwippe - für 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, so dass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Der Magistrat ist aufgefordert Stellung zu nehmen und die zugesagte Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? VERBINDLICHE ZUSAGE erwünscht. 2. Wurden die anderen benannten Maßnahmen der ST 1354 umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Ist es dem Magistrat bekannt, dass das Nordend besonders kinderreich ist und das Spielflächen für Kinder (und auch für Eltern) eine wesentliches Bezugselement darstellen? Warum hat er der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegen gewirkt? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4742 2019 Die Vorlage OF 690/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. der zweite Satz sowie unter Ziffer 3. der erste Satz ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 678/3 Betreff: Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Nach Aussage im Bericht B 58 ist der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße "rechnerisch bei einem reibungslosen Verkehrsablauf noch leistungsfähig". Was bedeutet in diesem Zusammenhang ein reibungsloser Verkehrsablauf? Wurde in diesem Zusammenhang auch der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Gießener Straße betrachtet, insbes. unter Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkommens in das neue Quartier (Innovations-/Günthersburghöfe)? Wie wirkt sich dort die zusätzliche Verkehrsmenge auf den Verkehrsablauf auf? Wurden auch die Verkehrsmengen an den Tagesspitzenzeiten (Hauptverkehrszeiten) mit den zusätzlichen Verkehrsmengen betrachtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1296 2019 1. Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 678/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 342/4 Betreff: Gefährlicher Weg zur Drachenhöhle Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Dorteilweiler Straße ein Fußgängerüberweg möglich ist, um den Weg zur Kita Drachenhöhle der FES gefahrfreier zu ermöglichen. Begründung: Die Kita Drachenhöhle der FES befindet sich in der Dortelweiler Straße gegenüber der Hausnummer 10. Der nächste Fußgängerüberweg ist entweder Weidenbornstraße/Ecke Seckbacher Landstraße oder oben auf der Dortelweiler Straße/Ecke An den Röthen. Wenn man von der Weidenbornstraße zur Kita gehen möchte, muss man diese auch noch einmal ohne Überweg überqueren. Die Dortelweiler Straße ist zwar 30-Zone, aber nicht nur in den Stoßzeiten stark frequentiert. Das Überqueren ist grundsätzlich schwierig aufgrund der hohen Fahrzeugzahl, aber für Kinder deutlich gefährlich. Damit Eltern ihre Kinder in die Kita bringen müssen, ist ein großer Umweg erforderlich, wenn man einen sicheren Überweg nehmen möchte. Ansicht Richtung Seckbacher Landstr. - rechts Kita-Tor Ansicht Richtung An den Röthen - links das Kitator Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 07.05.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2019 Die Vorlage OF 342/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2019, OF 618/3 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und dass die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen: - Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. - Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. - Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. - Die Südseite bleibt, ggf. bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. - Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und ggf. mit einer weiteren Bank versehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4346 2019 Die Vorlage OF 618/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen 2 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 648/10 Betreff: Fahrverbote verhindern, für bessere Luft und besseres Klima im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Stellen aufgefordert, umgehend alles zu veranlassen, um etwaige Fahrverbote auch im Ortsbezirk 10 zu verhindern. Dazu sind folgende Maßnahmen in, um und für den Ortsbezirk 10 unter anderem von besonderem Interesse und fußen auf Basis wiederholter Ortsbeiratsanregungen: Weitere forcierte Einbeziehung der Verursacher des Dieselskandals, inklusive aller sinnvollen juristischen Mittel, städtische, intelligente Maßnahmen, um Frankfurter Bürger und Unternehmen weitgehend vor Härten im Zusammenhang mit zu erwartenden Fahrverboten zu schützen, Ausbau des ÖPNV inklusive des Ausbaus von P&R-Parkplätzen, Schutz der Anwohner vor wildem, dauerhaftem Parken, Ausbau der Radwege inklusive Beschilderung der Fahrstrecken/-ziele, Vermeidung luftverpestender Staus, unter anderem auf der Friedberger Landstraße, insbesondere durch optimierte Vernetzung von Ampelschaltungen, Optimierung von Fahrstreifen in Kreuzungsbereichen optimieren; Beispiel: an der Dortelweiler Straße stadtauswärts: rechte Spur nur für Rechtsabbieger, dafür entsprechend die 2. und 3. Spur nach der Kreuzung (auf dort 1. und 2. Spur) verschwenken, Unterbindung von vermeidbarem ausweichendem Durchgangsverkehr durch und Luft verpestende Staus in und um Wohnquartiere; Reduktion durch Pförtnerampeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2018, OF 658/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 20 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4023 2018 1. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion bezüglich Ende der Debatte und sofortige Abstimmung wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 648/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 658/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung) zu 2. SPD, BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Zustimmung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3 Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern. 2. Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 489/3 Betreff: Ortstermin Schulwegsicherung im Bereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße Ampel Friedberger Landstraße Die Ortsvorsteherin wird gebeten, möglichst gemeinsam mit dem OBR 4 einen Schulwegtermin im o.g. Bereich zu vereinbaren. Hauptpunkt sollte das Thema "Illegale U-Turns im Bereich der Ampel über die Friedberger Landstraße" sein. Die U-Turns sind extrem gefährlich, weil zeitgleich die Fußgänger Grün haben. Aufgrund von neuen Schulbezirksgrenzen liegt die Kreuzung im offziellen Schulweg der Valentin-Senger-Grundschule. Lt. Verkehrszählung der Stadt Frankfurt (ST 404) wurden dort an einem Tag 250 verbotene U-Turns registriert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 489/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2018, OF 479/3 Betreff: Kreuzung Rotlintstraße/Butzbacher Straße befahrbar halten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Rotlintstraße / Butzbacher Straße auf der Seite der Kirche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die ein Parken in diesem Bereich untersagen. Die Fläche wird von größeren Fahrzeugen zum Einbiegen in die Butzbacher Straße benötigt und ist für Fahrzeuge, die zurück setzen müssen, die einzige Rangierfläche. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3193 2018 Die Vorlage OF 479/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 373/3 Betreff: Weiterentwicklung der Planung "Günthersburghöfe" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf den Bebauungsplan und die künftigen Planungen folgende Eckpunkte für die Weiterentwicklung der "Günthersburghöfe" zu prüfen bzw. umzusetzen: 1. Die für die Grundschule (Eichwaldhaus) vorgesehene Fläche wird vorerst nicht bebaut, stattdessen wird systematisch geprüft, wie die Aufnahmekapazitäten in den umgebenden Grundschulen so erhöht werden können, dass die Platzversorgung bis auf Weiteres gesichert ist. Ein Gymnasium wird wegen des mindestens doppelt so großen Platzbedarfs an dieser Stelle nicht geplant. 2. Es wird dafür gesorgt, dass die Errungenschaft und Besonderheit der "Günthersburghöfe", das Konzept der Gartenwildnis, im Laufe der weiteren Planungen nicht verwässert wird, sondern unbeschadet der Öffnung für die Allgemeinheit so ursprünglich wie möglich mit seiner Flora und Fauna erhalten bleibt. Entsprechend sollen auch die verschiedenen Kleingartenbereiche so ausgestaltet werden, dass sie ihrem Namen und ihrer Nutzung gerecht werden. Bei allen Grünplanungen sind insbesondere die betroffenen Kleingartenvereine, Bürgerinitiativen und alle engagierten Bürger/innen (z.B. in Planungswerkstätten). 3. Die Verkehrsanbindung der "Günthersburghöfe" an die Friedberger Landstraße wird wie folgt realisiert: - Einfahrender Verkehr von Süden biegt direkt von der Friedberger Landstraße in die Hungener Straße ein. - Einfahrender Verkehr von Norden stellt sich auf einer zusätzlich zu schaffenden Linksabbiegespur südlich der Haltestelle "Wasserpark" auf der Friedberger Landstraße auf und biegt nach Ampelfreigabe ebenfalls in die Hungener Straße ein. Die zusätzliche Linksabbiegespur kann wegen eines vorhandenen Parkstreifens problemlos eingerichtet werden. - Ausfahrender Verkehr nach Norden biegt direkt aus der Hungener Straße oder dem Schlinkenweg in die Friedberger Landstraße ein. - Ausfahrender Verkehr nach Süden biegt ebenso erst nach Norden ein, stellt sich auf der vorhandenen Linksabbiegespur zur Gießener Straße auf und fährt dann über den U-Turn in der Gießener Straße auf die Friedberger Landstraße zurück nach Süden. 4. Die Anzahl der Tiefgaragen-Parkplätze wird von derzeit ca. 1000 Plätzen auf eine deutlich geringere Zahl reduziert. 5. Es werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den sechs Innenhöfen möglichst viele hohe großkronige, wärmeresistente Laubbäume gepflanzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 373/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Auf Wunsch der FDP wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2904 2018 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 373/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 373/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat den Sachverhalt prüfen und berichten soll. 4. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt 5. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 373/3 wird abgelehnt Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 3.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 4.: CDU, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 5.: CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 332/3 Betreff: Dauerstau Kreuzung Friedberger Landstraße - Dortelweiler Straße aus Richtung Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße - Dortelweiler Straße aus Richtung Norden(Bad Vilbel) - durch eine Optimierung der Ampelschaltung - oder ggf. eine weitere Linksabbiegerspur in die Dortelweiler Straße geändert werden kann. Begründung: Gegenwärtig ist fast ganztägig ein Dauerstau aus Richtung Norden in die Dortelweiler Straße festzustellen. Dies ist ein Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer, da dieser Stau häufig bis zur Homburger Landstraße zurückreicht, die dadurch auch blockiert wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2312 2017 Die Vorlage OF 332/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2017, OF 325/3 Betreff: Ortstermin zur Ampel Hartmann-Ibach-Straße Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur Begutachtung der Ampelanlage an der Hartmann-Ibach-Straße einzuberufen. Eingeladen wird von Seiten des Magistrats das Straßenverkehrsamt. Begründung: Nach wie vor sind Eltern, besonders der Kinder aus der Merianschule über die Schaltung der Ampelanlage am oberen Ende der Günthersburgallee beunruhigt. Es geht um eine Aufmerksamkeitserhöhung für die Ampelanlage in Richtung Günthersburgallee und evtl. um Änderungen an der Lichtsignalanlage selbst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2017, OF 316/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2227 2017 1. Die Vorlage OF 316/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender zweiter Punkt an den Tenor angefügt wird: "ob ein Gelbblinker an der mittleren Bedarfsampel für die Linksabbieger aus der Wetteraustraße in die Hartmann-Ibach-Straße installiert werden kann." 2. Die Vorlage OF 325/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2017, OF 316/3 Betreff: Überprüfung der Verkehrsampelsituation in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Installation und Schaltung der Verkehrsampeln in der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße geändert werden kann, insbesondere welche technischen und rechtlichen Optionen bestehen Begründung: Die dichte Abfolge mehrerer und verschiedener Ampeltypen im Bereich der Hartmann-Ibach-Straße zwischen Burgstraße und Rohrbachstraße ist irritierend wenn nicht gefährlich wie von Verkehrsteilnehmern immer wieder moniert wird. Diese Situation wird seit 2016 durch die Auslagerung der Merianschule an den oberen Günthersburgpark verstärkt, da der Hauptschulweg der Merianschule über die Hartmann-Ibach-Straße führt. Die Verkehrsgefährdung von Schulkindern in diesem Abschnitt erscheint erheblich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2017, OF 325/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2227 2017 1. Die Vorlage OF 316/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender zweiter Punkt an den Tenor angefügt wird: "ob ein Gelbblinker an der mittleren Bedarfsampel für die Linksabbieger aus der Wetteraustraße in die Hartmann-Ibach-Straße installiert werden kann." 2. Die Vorlage OF 325/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 277/3 Betreff: Platz für Fußgänger im obersten Abschnitt der Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten die Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße zwischen Münzenberger Straße und Butzbacher Straße zu entfernen, um Fußgängern die Nutzung des Bürgersteigs zu ermöglichen. Der Straßenquerschnitt reicht nicht aus für einen Bürgersteig mit Parkstreifen und dem verbleidenden Straßenraum mit Begegnungsverkehr durch Radfahrer. Begründung: Die Rotlintstraße ist in ihrem obersten Ende so schmal, dass bei der derzeitigen Aufteilung der Straße sowohl Fußgänger mit Kinderwagen, als auch Rollstuhlfahrer den Gehweg auf der westlichen Seite meist nicht nutzen können, sondern stattdessen auf die Straße ausweichen müssen. Ebenfalls gibt es bei der Begegnung von Fahrradfahrern und Autofahrern auf der Straße keinerlei Ausweichmöglichkeiten. Auf der östlichen Seite befindet sich eine abgesetzte Straßenkante, jedoch keinen Gehweg. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 277/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 277/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2017 Die Vorlage OF 277/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Beginn des Tenors lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die obersten zwei Parkplätze im obersten Abschnitt der Rotlintstraße . . " Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 275/3 Betreff: Parken auf den Gehwegen in zweiter Reihe verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten das Parken in zweiter Reihe in der Rotlintstraße (87-101) zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und auf der Hallgartenstraße (Nr. 23-52) zwischen Rotlintstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch Setzen von Pollern oder Steinen im Bereich der Straßenecke und den Einfahrten zu verhindern. Begründung: In letzter Zeit ist es Alltag geworden, dass in den genannten Straßenabschnitten in einer zweiten Reihe auf dem Gehweg geparkt wird. Dies führt dazu, dass die Autos auf der Suche nach einer geeigneten noch freien Stelle auf dem Gehweg bis zu 30 Metern über den Gehweg fahren, zwischen parkenden Autos und Häusern entlang, direkt an den Hauseingängen vorbei. Dies sollte umgehend behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 275/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2219 2017 Die Vorlage OF 275/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Gefährdungen durch Parken auf Gehwegen verhindern Der Magistrat wird gebeten, das gefährdende Parken in zweiter Reihe auf dem Gehweg in der Rotlintstraße zwischen Hallgartenstraße und Butzbacher Straße und in der Hallgartenstraße zwischen Friedberger Landstraße und Hartmann-Ibach-Straße durch das Setzen von Pollern im Bereich der Ecken und an den Einfahrten zu verhindern. Als Ausnahmen sollten in Analogie zur Parkanordnung auf der Nordendstraße zwischen Lenaustraße und Spohrstraße jedoch insgesamt fünf Parkplätze neben folgenden Einfahrten und Eingängen der Hallgartenstraße direkt ausgewiesen und markiert werden, da für diese Parkplätze der Gehweg nicht überfahren werden muss: 1. Westlich des Eingangs Hallgartenstraße 28-38 2. Östlich und westlich des Eingangs Hallgartenstraße 40 3. Östlich der Einfahrt Hallgartenstraße 58 4. Östlich der Einfahrt in das Shell-Parkhaus in der Hallgartenstraße" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 216/3 Betreff: Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten - welche Spieleinrichtungen auf den Kinderspielplätzen des Nordends in den vergangenen 10 Jahren außer Betrieb genommen oder demontiert wurden, ohne dass im Anschluss diese Spielegeräte repariert, modernisiert oder ersetzt wurden (Aufstellung nach Spielplatz, Kinderspieleinrichtung und Jahr der Demontage). - warum erfolgte keine Modernisierung, Reparatur oder Ersatz von entfernten Spielgeräten oder findet dieser ggf. noch statt, wenn ja wann? - was beabsichtigt der Magistrat durch die schleichende Reduktion der Spielgeräte? Begründung: Es findet offensichtlich eine schleichende Reduktion von Spieleinrichtungen auf vielen Kinderspielplätzen im Nordend statt. Im Günthersburgpark gab es z.B. einmal zwei Wippen, vor ca. 7 Jahren war es nur noch eine Wippe, seit 6 Jahren bis heute gibt keine Wippe mehr. Auf dem Baggerspielplatz in der Butzbacher Straße ist seit zwei Jahren der Bagger verschwunden. Anwohner anderer Kinderspielplätze berichten von einem ähnlichen Schwund an Spielgeräten. Es sollte daher offen gelegt werden, was hier passiert(oder nicht passiert!) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 405 2017 Die Vorlage OF 216/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Spiegelstrich und in der Begründung der erste Satz gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 228/3 Betreff: Fahrradweg zwischen Friedberger Platz über die Günthersburgallee und Wetteraustraße zum Lohrberg - wie weit sind die Planungen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten wie weit die Planungen, zum Bau des Fahrradwegs vom Friedberger Platz über die Günthersburgallee Richtung Norden, über die vor einiger Zeit berichtet wurde, zwischenzeitlich gediehen sind. Begründung: Als Alternative zur sehr engen Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Nibelungen Platz wäre ein entsprechender Fahrradweg eine optimale Lösung: die Verkehrsgefährdung von Fahrradfahrern/innen wäre reduziert und die Entfernung beider Fahrradrouten wäre ähnlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 228/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 18.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 228/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 508 2017 Die Vorlage OF 228/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2017, OA 127 entstanden aus Vorlage: OF 149/3 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich eine Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße durchzuführen. Hierbei sollten die Zählungen in den Einmündungsbereichen der Gießener Straße, der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße erfolgen. Begründung: Die derzeitigen Pläne für die Bebauung des Innovationsviertels sehen die komplette Erschließung des neuen Quartiers über die Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung der Gießener Straße vor. Die im Internet veröffentlichten Studien über die Belastbarkeit der Friedberger Landstraße basieren auf Verkehrszählungen vor Eröffnung der Verlängerung der Straßenbahn auf der Friedberger Landstraße und sind deshalb wenig aussagekräftig. Deshalb ist eine aktuelle Verkehrszählung für die Bewertung der Belastungsfähigkeit der Friedberger Landstraße dringend erforderlich und zeitnah durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 404 Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 927 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 127 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1143, 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.03.2017 Aktenzeichen: 32 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2017, OA 128 entstanden aus Vorlage: OF 170/3 vom 15.02.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 880 ("Innovationsquartier") Antrag von CDU, SPD und GRÜNEN vom 01.02.2017, NR 235 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 235 wird mit der Maßgabe der folgenden Voraussetzungen, Änderungen und Ergänzungen zugestimmt: 1. Speziell für den Bereich des Innovationsquartiers und der Gärtnerei Friedrich erstellte Klimagutachten, die sowohl die großklimatischen Bedingungen (Kalt- und Frischluftzufuhr aus dem Norden beziehungsweise Nordosten) wie auch die kleinklimatische Beurteilung (Kalt- und Frischluftentstehung in den und um die Bebauungsflächen) berücksichtigen, kommen zu einer positiven Bewertung der Bebauung. 2. Die Einhausung der A 661 in der langen Variante (mindestens L 3) wird von der Stadtverordnetenversammlung verbindlich beschlossen und finanziell abgesichert. 3. Mindestens 40 Prozent der Wohnfläche (BGF) sind als öffentlich geförderte Wohnungen, je zur Hälfte im 1. und 2. Förderweg, vorzusehen. Mindestens 20 Prozent der Wohnfläche (BGF) sind für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen vorzusehen. 4. Die im Antrag NR 235 vorgesehene Einschränkung der 40-Prozent-Quote für öffentlich geförderte Wohnungen auf die durch öffentliche Wohnungsba ugesellschaften erfolgende Wohnbebauung wird aufgehoben. Ebenso aufgehoben wird die Einschränkung der Quote für genossenschaftliches und gemeinschaftliches Wohnen auf Grundstücksflächen, die sich im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden. 5. Anwendung strenger ökologischer Baukriterien und Verwendung ökologischer Baumaterialien; Errichtung von Gebäuden nach dem Passivhausstandard; Dach- und Fassadenbegrünung (vertikale Gärten). 6. Das Quartier soll weitestgehend autofrei sein, dafür ein Paradies für Fußgänger und Radler, mit vielen auch überdachten Fahrradstellplätzen. Eine Tiefgarage soll eine der Anzahl der Wohneinheiten angemessene Zahl von Carsharingstellplätzen und Fahrradabstellplätzen vorsehen. 7. Der ökologisch wertvolle Grünzug in der Mitte des zur Bebauung vorgesehenen Geländes mit seinem Baumbestand soll in das Freiflächenkonzept integriert werden. Dazu wird ein Wegekonzept und ein Baumkataster erstellt. 8. Die Imkerei südlich des Wasserparks bleibt an dieser Stelle erhalten. Der Weg südlich der Imkerei wird öffentlich. 9. Das Eichenwäldchen auf dem Hügel südlich des Wasserparks Nähe Dortelweiler Straße bleibt erhalten. 10. Neben dem zu prüfenden Standort für eine Grundschule sind vorrangig auch mehrere Standorte für Kitas auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2017, NR 235 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1152 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2058 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 235, NR 240, OA 120, OA 126 und OA 128 = Ablehnung, NR 251 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 3 am 22.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 149/3 Betreff: Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert unverzüglich eine Verkehrszählung auf der Friedberger Landstraße durchzuführen. Hierbei sollten die Zählungen in den Einmündungsbereichen der Gießener Straße, der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße erfolgen. Begründung: Die derzeitigen Pläne für die Bebauung des Innovationsviertels sehen die komplette Erschließung des neuen Quartiers über die Friedberger Landstraße in Höhe der Einmündung der Gießener Straße vor. Die im Internet veröffentlichten Studien über die Belastbarkeit der Friedberger Landstraße basieren auf Verkehrszählungen vor Eröffnung der Verlängerung der Straßenbahn auf der Friedberger Landstraße und sind deshalb wenig aussagekräftig. Deshalb ist eine aktuelle Verkehrszählung für die Bewertung der Belastungsfähigkeit der Friedberger Landstraße dringend erforderlich und zeitnah durchzuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 127 2017 Die Vorlage OF 149/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., FDP und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 108/3 Betreff: Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung von Klein- und Grundschulkindern im Günthersburgpark auf dem Weg zwischen Wetteraustraße und Weidenbornstraße durch illegal durchfahrende Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder zu beenden. Begründung: An der Weidenbornstraße in der Verlängerung über die Comeniusstraße in Richtung Günthersburgpark befinden sich die Kindertagesstätten KT 61 und KT 118. Diese Kitas werden von Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren besucht, drei- bis sechsjährige Kinder gehen in den Kindergarten, die älteren Kinder in den Hort. Regelmäßig wird der Weg durch den Park von der Wetteraustraße zur Weidenborn-/Comeniusstraße von Kleinkrafträdern, Motorrollern und Motorrädern als Abkürzung benutzt. Nicht nur Pizzaboten und Postzusteller, sondern auch ignorante Bewohner des Umfelds benutzen diesen Parkweg als willkommene Abkürzung. Problematisch ist hierbei insbesondere, dass kleine Kinder mit Dreirad, Roller, Laufrad und Kinderfahrrad nicht mit dem plötzlichen Auftauchen von rücksichtslosen, schnell motorisierten Fahrzeugen rechnen. Wiederholt war zu beobachten, dass kleine Kinder auf dem Weg zu ihrer Kita von ihren Fahrzeugen fielen oder auch nur erschrocken zu weinen anfingen. Auch normale Jogger auf der Strecke sind gefährdet. Es ist dringend erforderlich, diese rücksichtslosen und verantwortungslosen Fahrer zu stoppen und von diesen Handlungen abzuhalten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 108/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1054 2016 Die Vorlage OF 108/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2016, OF 103/3 Betreff: Verkehrskonzept Friedberger Landstraße unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels vorlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein schlüssiges Verkehrskonzept für die obere Friedberger Landstraße unter Berücksichtigung der Bebauungsplanung des Innovationsviertels vorzulegen. Begründung: Die Verkehrssituation auf der Friedberger Landstraße zwischen Gießener Straße, Dortelweiler Straße und Friedberger Warte ist derzeit völlig unbefriedigend. U.a. ist die Abbiegespur von der Friedberger Warte in die Dortelweiler Straße ständig durch Rückstaus blockiert. Die Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt wird durch den Bau des Innovationsviertels erheblich zunehmen gerade im geplanten Erschließungsbereich des Innovationsviertels über die Kreuzung Friedberger Landstraße/Gießener Straße bis zur Dortelweiler Straße. Als Voraussetzung für jede weitere Planung von Bebauung und Nutzung des Innovationsviertels ist daher ein schlüssiges Verkehrskonzept erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 103/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 103/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1281 2017 Die Vorlage OF 103/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 89/3 Betreff: Sanierung Merianschule - Auslagerung Wetteraustraße: ein gutes Ende einer endlosen Geschichte!? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich die Ist-Situation der Merianschule in der Wetteraustraße nach der Auslagerung (Unterricht, Schulweg, Anlieger, Probleme, etc.) darstellt, - ob sich die Sanierung des alten Schulgebäudes der Merianschule einschließlich Zeitplan und Kostenansätze im Planungsrahmen befindet, Begründung: Nach mehr als 10 Jahren teils kontroverser Planungen hat in diesem Herbst die Sanierung der Merianschule begonnen. Es ist daher äußerst wünschenswert, dass die Sanierung zügig und ohne weitere Verzögerungen effizient umgesetzt wird, vor allem im Interesse der betroffenen Schüler/innen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird unter Hinweis auf einen Ortstermin am 19.12.2016 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 19.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 52/3 Betreff: Bebauung im Bereich des so genannten "Innovationsquartiers" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark nach folgenden Grundsätzen zu planen und zu bebauen: Die derzeit vorgelegte Planung zum Bau des "Innovationsquartiers" wird abgelehnt. Zwischen Münzenbergerstraße und Schlinkenweg werden alle versiegelten und gewerblich genutzten Flächen in einer verdichteten, auch höheren Weise bebaut. Alle Klein- und Freizeitgärten in diesem Bereich bleiben erhalten. Zwischen Schlinkenweg und Wasserpark werden östlich der Friedberger Landstraße alle versiegelten bzw. gewerblich genutzten Flächen bis an die Stelle, an der die eigentlichen Klein- und Freizeitgärten beginnen, so bebaut, dass von der Verdichtung und der Höhe der Gebäude her die Funktion der Grünschneise für den Klimaschutz und die Frischluftzufuhr ohne Beeinträchtigungen gewahrt bleibt. Alle östlich an diese Bebauungsgrenze anschließenden Klein- und Freizeitgärten bis zum Kleingartenweg bleiben erhalten, werden aber im Hinblick auf eine Öffnung des Geländes für die Allgemeinheit planerisch überarbeitet. Östlich des Kleingartenwegs bleibt der derzeitige Grünbereich unverändert erhalten. Der Abenteuerspielplatz Günthersburg und das Gelände der Imker im Wasserpark bleiben am derzeitigen Standort ohne irgendwelche Abstriche erhalten. Alle schon existierenden Gutachten der letzten zwanzig Jahre zu Klima und Ökologie im Bereich zwischen Münzenbergerstraße und Wasserpark und der näheren Umgebung werden öffentlich zugänglich gemacht, notwendige neue Gutachten beauftragt. Im weiteren Planungsprozess wird die rechtzeitige und umfassende Einbeziehung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiativen und aller Bürger stets gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.02.2017, OF 148/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 52/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der CDU wird die Vorlage OF 148/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 126 2017 1. Die Vorlage OF 52/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 148/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Punkt 1: nach den ersten beiden Worten die Worte "in der Vorlage NR 265" eingefügt werden und im Punkt 2. 40% geförderter Wohnungsbau (jeweils 15% erster und zweiter Förderweg) und 20% gemeinschaftlicher/genossenschaftlicher Wohnungsbau sichergestellt wird, Abstimmung: zu 2. Ziffern 1., 3. und 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2016, OF 53/3 Betreff: Geplante Bebauung "Innovationsviertel" hier: Offene Fragen aus der Bürgerinformationsveranstaltung Der Magistrat wird gebeten zur Vorbereitung der geplanten "Bürgerinformationsveranstaltung zum geplanten Innovationsviertel als Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung" nachfolgende Fragen zu beantworten: Allgemeine Fragen zum Gebiet: - Wer ist Eigentümer welcher Flächen? (Private, Stadt, Bund) - Welche Einflussnahme in die Bebauung hat die Stadt? - Wie und in welchem Gebiet wäre derzeit eine Bebauung nach §34 möglich? - Welche Nutzungen sind derzeit auf welchen Teilen des Gebietes vorgesehen? - Liegt ein aktuelles, nicht älter als max. 5 Jahre Klimagutachten mit Ausweis der Frischluft- und Kaltluftschneisen vor? Wenn nein, wurde ein neues beauftragt? - Gibt es Gutachten zu möglichen Auswirkungen der Grundwasserabsenkung durch die geplante Bebauung auf den angrenzenden Wasserpark (geschützter Alteichenbestand)? Wenn nein, wurde ein solches beauftragt? - Wann liegt ein Baumkataster mit den vorhandenen Bäume und Übersicht der erhaltenswerten Bäume vor? - Welche Flächen die bebaut werden sollen sind heute bereits versiegelt? - Wie viele Gärten (Kleingärten, Freizeitflächen, Grabeland) befinden sich derzeit im Gebiet des geplanten Innovationsviertels? Wie viele Pächter müssten nach derzeitigem Stand ihre Gärten aufgeben? - Wie vielen Pächtern können Ersatzflächen angeboten werden? Wo liegen diese Ersatzflächen? - Sind auch Kleingärtenvereine betroffen, oder nur Einzelpersonen? - Was ist auf welchen derzeitigen Gartenflächen geplant (Wohnbebauung, öffentliche Grünfläche, Verkehrsfläche) - Auf welchem Gebiet werden die Erweiterung des Günthersburgparks und die Schaffung des geplanten Grünzuges von Friedberger Ldstr. bis zum Kleingartenweg erfolgen? Fragen zur vorgelegten Bebauung: - Warum wurde diese Art Bebauung vorgegeben? - Wie werden die Freiflächen zwischen den Gebäuden genutzt? - Was geschieht mit den halbgeöffneten Innenhöfen? - Warum wurde keine Blockrandbebauung entlang der Friedberger, ggfls. in zweiter/dritter Reihe vorgesehen? - Warum wurden oberhalb der Münzenberger Straße entlang der Friedberger Ldstr. Gewerbeflächen für mögl. Wohnbebauung ausgespart? - Warum wird das Gebiet nördlich der Hungener Str. (zum Schlinkenweg) nicht für Wohnbebauung ausgewiesen? - Warum wurde keine Bebauung im Anschluss an die derzeitige Bebauung zw. Münzenberger Str. und Schlinkenweg vorgesehen und stattdessen ein neu zu gestaltender Grünzug an dieser Stelle eingeplant? - Gibt es zuverlässige Zahlen über die Auslastung der Grundschulen im Umfeld des Gebietes? Wenn ja, wie sehen die aktuellen Zahlen aus? - Wurde geprüft, ob sich an anderer Stelle im Gesamtgebiet des Ernst-May-Viertels Flächen für eine weiterführende Schule (z.B. Gymnasium) zur Verfügung gestellt werden können? - Welche zusätzlichen Infrastrukturmaßnahmen sind geplant außer 2 Kitas und 1 Grundschule? Sind auch Gewerbeflächen (Ärzte, Einzelhandel) geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? - Reicht die Kapazität der bestehenden ÖPNV Linien Straßenbahn 12 und Bus 30 aus, um den erwarteten Passagieranstieg aufzunehmen? Gibt es hier Möglichkeiten die bestehenden Kapazität zu steigern? Schon heute sind die Linien sehr stark ausgelastet, teilweise überlastet. Begründung: Auf der Bürgerinformationsveranstaltung im Juli blieben viele Fragen der Bürger offen. Für die geplante "Frühzeitige Bürgerinformationsveranstaltung" sollten sie beantwortet sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 53/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 17/3 Betreff: Vorstellung Fahrradwegkonzept Friedberger Platz-Günthersburgallee-Wetteraustraße-Kleingartenweg-Dortelweiler Straße Richtung Lohrberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für einen durchgehenden Fahrradweg vom Friedberger Platz über die Günthersburgallee-Wetteraustraße-Kleingartenweg-Dortelweiler Straße zum Huthpark/Lohrberg im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf die Nachfrage eines möglichen Fahrradwegs parallel zur Friedberger Landstraße berichtete der Magistrat über Planungen eines Fahrradwegs vom Friedberger Platz über die Günthersburgallee Richtung Norden. Da diese Fahrradwegverbindung für das gesamte östliche Nordend äußerst wichtig ist - eine derartige Verbindung fehlt zur Zeit! - sollten die Planungen frühzeitig im Ortsbeirat vorgestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 17/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 381 2016 Die Vorlage OF 17/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2016, OF 932/3 Betreff: Zufahrt zum Gelände der ehemaligen Werkstatt des Grünflächenamts an der Wetteraustraße während der Auslagerung der Merianschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Zufahrt über die Wetteraustraße zum eigentlichen Schulgelände so geregelt werden kann, dass Busse und zu erwartende Elterntaxis direkt auf dem Schulgelände zum kurzfristigen Aus- und Einstieg halten können. Begründung: Die Sorgen der Anwohner der Wetteraustraße über einen zu erwartenden ständigen Stop-and-go-Verkehr direkt an der Einfahrt des Geländes der ehemaligen Werkstatt des Grünflächenamts sind berechtigt, da die Fahrzeuge auch noch am Abenteuerspielplatz Günthersburgpark wenden müssen(Wetteraustraße ist Sackgasse!). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 932/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 SPD und FDP (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2016, OF 931/3 Betreff: Nachgefragt: Schulweg Auslagerung Merianschule Nach den Plänen für den Schulweg zur Merianschule während der Auslagerung auf das ehemalige Gelände des Grünflächenamtes, führt dieser über die im oberen Teil (ab der Hallgartenstraße) sehr schmale Wetteraustraße, die kurz hinter dem Eingang zum Schulgrundstück in einer Sackgasse endet, in der die Busse wenden müssen. Zu den Stoßzeiten ist zu erwarten, dass hier sowohl Schulbusse als auch die "Elterntaxis" sowie der Anliegerverkehr aufeinander treffen, einander entgegenkommende Fahrzeuge können schon jetzt nicht ausweichen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten, - wie kann sicher gestellt werden, dass es zu Stoßzeiten nicht zu Verstopfungen auf diesem Straßenabschnitt kommen kann? - Kann die Situation insofern entschärft werden, dass außer den Anliegern Privatwagen keine Einfahrt in die obere Wetteraustraße erhalten, da es keine Haltemöglichkeiten für sie gibt? - Wäre unter diesen Bedingungen nicht doch zu überlegen, ob ein zweiter Zugang über die Comeniusstraße, der ja zwischen den Häusern mit den Hausnummern 79 und 83 vorhanden ist, geöffnet und entsprechend gestaltet werden kann? Begründung: Nach den vorgelegten Zahlen wird trotz des Wegfallens einiger Parkplätze auf diesem Abschnitt der Straße zu bestimmten Zeiten ein starker Zubringerverkehr entstehen. Dadurch sind vielerlei Konflikte bereits vorprogrammiert. Das Problem des Zubringerverkehrs bei Schulen beschäftigt den Ortsbeirat immer wieder auch an anderen Stellen. In diesem Fall wäre es gut, im Vorfeld noch einmal zu prüfen, ob es nicht doch eine Entlastung der Wetteraustraße über die Comeniusstraße geben könnte. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird der dritte Punkt der Aufzählung des Tenors getrennt von der restlichen Vorlage abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5070 2016 Die Vorlage OF 931/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der dritte Punkt der Aufzählung im Tenor entfällt. Abstimmung: Dritter Punkt: GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Restliche Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2016, OF 916/3 Betreff: Welche Bäume stehen im geplanten Innovationsviertel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Bäume auf der Fläche zwischen Wasserpark, Friedberger Landstraße, Schlinkenweg und Kleingartenweg aktuell stehen und welche Größe diese haben. Begründung: Das Baumkataster gibt hierüber leider keine Auskunft, gleichzeitig ist dem Ortsbeirat bekannt geworden, dass die Bäume im genannten Gebiet aktuell vom Magistrat dokumentiert und bewertet werden. Der Ortsbeirat ist an den Ergebnissen dieser Bewertung interessiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4948 2016 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2015, OF 886/3 Betreff: Verbreiterung Fußweg/Neubau Fahrradweg entlang der Dortelweiler Straße zwischen Neubaugebiet "Waterpark" und westlichem Parkplatz Bornheimer Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob entlang der Dortelweiler Straße im Bereich des Wasserparks zwischen dem Neubaugebiet .Waterpark' und dem westlichem Parkplatz des Bornheimer Friedhofs der Fußweg verbreitert werden kann und gleichzeitig ein neuer Fahrradweg mit Anbindung an den Kleingartenweg geschaffen werden kann. Dabei wäre auch mit Hessen-Wasser zu klären, ob der Zaun des Wasserparks in geeigneter Weise versetzt werden kann, um ausreichend Raum für Fußweg und Fahrradweg zu schaffen. Begründung: Der sehr schmale Fußweg entlang des Wasserparks wird u.a. in zunehmendem Maß von den vielen Schulkindern der Neubaugebiete Waterpark und Atterberry als Schulweg benutzt. Gleichzeitig ist ein steigender Fahrradverkehr in diesem Abschnitt in Richtung Innenstadt über den Kleingartenweg zu beobachten. Die Unfallgefährdung in diesem Abschnitt ist offensichtlich, da auch die Dortelweiler Straße sehr schmal ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 886/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4845 2015 Die Vorlage OF 886/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2015, OF 843/3 Betreff: Innovationsviertel: Änderung der Planungen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Planungen für das Innovationsviertel wie folgt zu ändern: 1. Die Wohnbebauung des Innovationsviertels wird statt als unabhängiges Stadtviertel mit Grüntrennungen als Erweiterung des Nordends zwischen Münzenenberger Straße und Schlinkenweg geplant. Der Betriebshof des ASE fällt ähnlich wie die anderen Bebauungen in diesem Bereich weg. Den Schrebergärtnern in diesem Bereich werden Alternativen angeboten. 2. Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten. Es wird geprüft inwieweit dieser als Spielfläche für die Bebauung angerechnet werden kann. 3. Es wird eine Wohnbebauung unmittelbar an der Friedberger Landstraße geprüft (aktuell befinden sich dort Gebrauchtwagenhändler). 4. Es wird eine Wohnbebauung unmittelbar an der Dortelweiler Straße als einreihige Blockrandbebauung geprüft. 5. Die geplante Bebauung westlich der Friedberger Landstraße zwischen dem ALDI-Markt und der Homburger Landstraße wird beschleunigt. 6. Zwischen Wasserpark und Schlinkenweg bleiben die aktuellen Grünflächen und Gärten bestehen. Eine vermehrt öffentliche Nutzung der Flächen im Rahmen von Urban Gardening oder anderweitigen Initiativen ist zu prüfen. 7. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er für den bereits heute extrem stark genutzten ÖPNV auf der Friedberger Landstraße im Zuge der Neubauten weitere Kapazitäten zur Verfügung stellen will. Begründung: Die aktuellen Planungen für das Innovationsviertel lösen über die Stadtgärten hinaus im Stadtteil große Unruhe aus. Der Bereich zwischen Schlinkenweg und Wasserpark eignet sich aufgrund seiner dichten und vielfältigen Vegetation, die über Jahrzehnte angewachsen ist, nicht für eine Bebauung und ist als eigenständiger Grünraum für das Stadtklima und Bewohner/innen des Nordends zwingend zu erhalten. Der Ortsbeirat erkennt die angespannte Wohnungssituation vor dem Hintergrund des stetigen Bevölkerungswachstums an und ist bereit, im Rahmen der Möglichkeiten des dichtbesiedelten Nordends, signifikante Beiträge für neue Wohnungen auf den oben genannten Flächen zu leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4522 2015 1. Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsbeirat beschließt zur diesem Thema die Vorlage OM 4522. Die Vorlage OM 4522 lautet: "Unverzügliche Vorstellung der Planungen für das Gebiet nördlich des Günthersburgparks Vorg.: OM 4364/15 OBR 3 Der Magistrat wird noch einmal eindringlich aufgefordert, dem Ortsbeirat die aktuellen Planungen zum sogenannten Innovationsviertel unverzüglich vorzustellen und damit nicht bis zum Bebauungsplanverfahren oder zur Einbringung einer entsprechenden Magistratsvorlage zu warten. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie der derzeitige Stand der Planung ist. Das einstimmige Votum des Ortsbeirates zum Erhalt der Klein- und Freizeitgärten, des Abenteuerspielplatzes sowie zur Erhaltung der Kaltluftschneise wird nochmals bestärkt (OM 4364)." Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur Vorstellung der Planungen für das Innovationsviertel zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 843/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2015, OF 842/3 Betreff: Frischluftschneise Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch das Grünflächenamt und das Planungsamt zu bewerten, wie er die Auswirkungen des geplanten Innovationsviertels auf eine ausreichende Frischluftzufuhr in den Stadtteil Nordend sieht und welche Bedeutung Grünflächen, wie die dort vorhandenen Kleingärten und die verwilderten Brachflächen, für die Frischlufterzeugung haben. Begründung: Der vergangene heiße Sommer hat gezeigt, wie wichtig Grüninseln und Frischluftschneisen für das Stadtklima sind. Der Naturschutzbeirat und Experten des Deutschen Wetterdiensts prognostizieren weitere Klimaerwärmungen und empfehlen dringend für ein verträgliches Stadtklima Grünflächen vorzuhalten, über die kalte frische Luft in Innenstadtbereiche einströmen kann, oder wo frische Luft entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4521 2015 Die Vorlage OF 842/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt zu bewerten, wie er Auswirkungen von Bebauungen in den Frischluftschneisen zwischen Friedberger Landstraße, Dortelweiler Straße, Comeniusstraße, Hartmann-Ibach-Straße, Wetteraustraße und Münzenberger Straße auf eine ausreichende Frischluftzufuhr in den Stadtteil Nordend sieht und welche Bedeutung Grünflächen wie die dort vorhandenen Klein- und Freizeitgärten und die wilden Grünflächen für die Frischlufterzeugung haben." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 855/10 Betreff: Schilder mit Wendemöglichkeit der Fahrtrichtung beidseitig auf Friedberger Landstraße zum Kreisel in die Dortelweiler Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie am sinnvollsten Schilder mit dem Hinweis der Wendemöglichkeit in der Dortelweiler Straße auf der Friedberger Landstraße angebracht werden können und infolge entsprechende Schilder anzubringen. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht um die Wendemöglichkeit in der Dortelweiler Straße und versuchen auf halsbrecherische Weise quer über die Schienen zu wenden; sowohl vor, als auch nach der Haltestelle "Friedberger Warte". Ein entsprechendes Schild würde diesem Problem auf günstige Weise Abhilfe schaffen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4421 2015 Die Vorlage OF 855/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 853/10 Betreff: Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Fried-berger Landstraße in Richtung Bundesautobahn 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine Prüfung zur Wiederherstellung der Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Autobahn 661 zu veranlassen und infolge umzusetzen. Begründung: Im Zuge der Neueinrichtung der U-18 wurde auf Beschluss des OBR 4 seinerzeit die Abbiegemöglichkeit von der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Autobahn 661 negiert und statt dessen der Kreisel in Dortelweiler Straße geschaffen. Die Praxis hat nun gezeigt, dass diese Verhinderung des Abbiegens zu einem erhöhten Andrang auf der Abbiegespur zum Dortelweiler Straße führte und zu abenteuerlichen Wendemanövern von Seiten der Autofahrer: Wendung trotz Verbotes auf Höhe der Homburger Landstraße, auf der Friedberger Landstraße auf der Abbiegespur zum Dortelweiler Straße und vor dem Kreisel zum Ärztezentrum. Zur Rushhour staut sich der Verkehr von der Abbiegespur zum Dortelweiler Straße soweit zurück, dass zum Teil beide Spuren der Friedberger Landstraße in Richtung Stadtmitte für die nachfließenden Verkehr von der Autobahn gesperrt sind und der Verkehr vollkommen unübersichtlich und chaotisch, inklusive Falschfahrer, verläuft und eine Gefährdung der Fußgänger, Radfahrer und anderer Verkehrsteilnehmern führt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4420 2015 Die Vorlage OF 853/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 863/10 Betreff: Ausbau der Orientierungsschilder für Fahrradfahrer und Stadtwanderwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Standorte an einschlägigen Fahrradwegen geprüft werden, die sich zur weiteren Anbringung von Orientierungsschildern eignen. Mit Orientierungsschildern sind Schilder mit Richtungsangaben zu Stadteilen im Sinne der Wegführung gemeint und diese infolge aufzustellen. Mögliche Standorte u.a.: Friedberger Landstraße beidseitig vor der der Autobahn Ausfahrt zur 661; Friedberger Landstraße / Dortelweiler Straße; Marbachweg/ Eckenheimerlandstraße Begründung: Durch eine gute Strukturierung der Infrastruktur für Fahrradfahrer durch Leitwegesystem lassen sich der Kontakt zwischen Autos und Radfahrern reduzieren, und damit potentielle Zusammenstöße vermindern. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4426 2015 Die Vorlage OF 863/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2015, OF 818/3 Betreff: Erhalt des Abenteuerspielplatzes Günthersburg Der Magistrat wird gebeten, bei den aktuellen Planungen zum Innovationsviertel zu berücksichtigen, dass der Abenteuerspielplatz Günthersburg in der Wetteraustraße an der Stelle Bestandsschutz erhält. Begründung: Der Abenteuerspielplatz ist eine Institution im Stadtteil. Diesen Spielplatz zu entfernen ist undenkbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4363 2015 Die Vorlage OF 818/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung entfällt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2015, OF 804/3 Betreff: Schlaglöcher auf der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Schlaglöcher auf der Dortelweiler Straße beseitigen zu lassen. Begründung: Trotz des sehr milden Winters haben sich gerade um Abwassergullies zahlreiche tiefe Schlaglöcher auf der Dortelweiler Straße gebildet. Um größere Schäden zu vermeiden, sollten diese kurzfristig beseitigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2015, OF 811/3 Betreff: Reparatur Kanaldeckel Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Kanaldeckel im Kreisel Dortelweiler Straße/Valentin-Senger-Straße zu reparieren und die Lärmbelästigung für die Anwohner zu beenden. Begründung: Der Kanaldeckel ist seit geraumer Zeit locker und verursacht insbesondere bei schweren Fahrzeugen unnötigen Lärm. Hier sollte schnell und unbürokratisch geholfen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4208 2015 Die Vorlage OF 811/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2015, OF 803/3 Betreff: Feste Blitzanlage auf der Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer festen Anlage zur Kontrolle der Geschwindigkeit auf der Dortelweiler Straße (etwa in Höhe des Wasserparkes) sinnvoll ist und gegebenenfalls einen konkreten Standort vorzuschlagen. Begründung: Aufgrund der zahlreichen Kinder, die täglich an der Dortelweiler Straße entlanggehen um beispielsweise zum Günthersburgpark zu gelangen, ist die Einhaltung der Geschwindigkeit in diesem Bereich sehr wichtig. Auch der Bürgersteig zum Wasserpark hin ist nur sehr schmal. Diesbezüglich soll eine feste Blitzanlage geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 803/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 803/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 803/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4616 2015 Die Vorlage OF 803/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff sowie der Tenor wie folgt lauten: " Schutz von Kindern auf der Dortelweiler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung einer festen Blitzanlage zur Kontrolle der Geschwindigkeit auf der Dortelweiler Straße (etwa in Höhe des Wasserparks) sinnvoll ist, und gegebenenfalls einen konkreten Standort vorzuschlagen. Im ablehnenden Fall wird der Magistrat aufgefordert, eine Alternativlösung vorzuschlagen, die die Gefährdung von (Schul-) Kindern reduziert." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 730/10 Betreff: Öffentliche Anhörung zum Thema "Staus auf der Friedberger Landstraße belasten Preungesheim und Berkersheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema "Staus auf der Friedberger Landstraße belasten Preungesheim und Berkersheim" einzuladen. Begründung: Seit Jahren belastet teils unnötiger Durchgangsverkehr unsere Bürger in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10. Ortsbeirat und Stadtverordnete haben dazu Anregungen, Fragen und Beschlüsse auf den Weg gebracht. Verbesserungen oder Entlastungen konnten leider noch nicht erreicht werden. Die sich viel zu rasch aus der Innenstadt aufbauenden Rückstaus auf der Friedberger Landstraße zwischen Bad Vilbel und der BG-Unfallklinik, vor der Friedberger Warte, vor der stets überlasteten Linksabbiegerspur zur Dortelweiler Straße sowie vor dem Nibelungenplatz führen zu dauerhaften Ausweichbewegungen durch den Ortsbezirk 10. Dies hat deutlich steigenden Unmut zur Folge. Durch etwaige Maßnahmen innerhalb des Ortsbezirks 10 werden teilweise Belastungen an anderer Stelle befürchtet, die zumindest das maßgeblich auslösende Übel auf der Friedberger Landstraße nicht beseitigen würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 730/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 732/3 Betreff: Absperrung zwischen Kleingartenweg und Hundewiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem von Norden kommenden und dann rechtwinklig nach rechts zur Wetteraustraße abbiegenden Kleingartenweg (= Verbindungsweg von der Dortelweiler Straße) und der südlich davon gelegenen Hundewiese eine Absperrung anzubringen, die verhindert, dass Radfahrer von Norden kommend direkt über die Hundewiese zum Günthersburgpark weiterfahren. Die Absperrung (Gitter o.ä.) soll so gestaltet sein, dass das direkte Durchfahren wirksam unterbunden wird und die Radfahrer um die Hundewiese herumfahren. Begründung: Um die Hundebesitzer und ihre Tiere auf dieser ohnehin sehr kleinen Wiese nicht zu stören und um eine Gefährdung durch direkt durchfahrende Radfahrer zu vermeiden, sollte eine solche Absperrung angebracht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 732/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 732/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 732/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2014, OF 708/10 Betreff: Rückstaus auf der Friedberger Landstraße vermeiden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zur Vermeidung unnötigen Schleichverkehrs in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 Rückstaus auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts, mit allen verkehrstechnischen Mitteln zu ermitteln, auszuwerten und konzeptionell zu optimieren. Dabei sollen insbesondere die folgenden Bereiche überprüft werden: vor der Auf- und Abfahrt zur BAB 661, um die Friedberger Warte, zur Dortelweiler Straße. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorgestellt werden. Begründung: Die Rückstaus sowie der Schleichverkehr stellen eine verkehrspolitische Belastung dar, Bürgerinnen und Bürger sowie Ortsbeiräte freuen sich über entsprechende Verbesserungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2014 Die Vorlage OF 708/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2014, OF 405/4 Betreff: Junge Bäume in der Dortelweiler Straße schützen Der Magistrat wird gebeten, den erst vor Kurzem neu gepflanzten Baum vor der Dortelweiler Straße 62 vor parkenden Fahrzeugen zu schützen, die bis auf die Baumscheiben fahren. Begründung: n den letzten beiden Jahren wurden einige marode Robinien in der Dortelweiler Straße durch neue Bäume ersetzt. Die Baumscheiben einiger Bäume sind durch Begrenzungen aus Holz oder Metall geschützt. Bei dem ungeschützten Baum vor Hausnummer 62 ist häufig zu beobachten, dass Fahrzeuge mit dem Vorderrad auf die Baumscheibe bis zum Stamm hin parken und den Baum m. E. schädigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3383 2014 Die Vorlage OF 405/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 05.06.2014, OI 48 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 06.03.2014 Betreff: Benennung des "Interessentenweges" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, den Verbindungsweg zwischen dem oberen Ende der Wetteraustraße (Abenteuerspielplatz) und der Dortelweiler Straße (gegenüber dem Bornheimer Friedhof) in "Kleingartenweg" zu benennen. Nach der lange geforderten und kürzlich erfolgten Sanierung des genannten Verbindungsweges, der aus unbekannten Gründen häufig als "Interessentenweg" bezeichnet wird, sollte nun ein aussagekräftiger Name für diesen Weg gefunden werden. Dazu passt die von Vertretern eines Kleingartenvereins vorgeschlagene Bezeichnung "Kleingartenweg", die auch keine Verwechslungsgefahr mit anderen Straßen und Wegen in Frankfurt birgt. Ausdrücklich wird nochmals darauf verwiesen, dass der Weg nicht in "Kleingärtnerweg" benannt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 11.06.2014 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2014, OF 563/3 Betreff: Benennung des "Interessentenweges" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen dem oberen Ende der Wetteraustraße (Abenteuerspielplatz) und der Dortelweiler Straße (gegenüber dem Bornheimer Friedhof) mit "Kleingartenweg" zu benennen. Begründung: Nach der lange geforderten und kürzlich erfolgten Sanierung des genannten Verbindungsweges, der aus unbekannten Gründen häufig als "Interessentenweg" bezeichnet wird, sollte nun ein aussagekräftiger Name für diesen Weg gefunden werden. Dazu passt die von Vertretern eines Kleingartenvereins vorgeschlagene Bezeichnung "Kleingartenweg". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 563/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Initiative OI 48 2014 Die Vorlage OF 563/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "die auch keine Verwechslungsgefahr mit anderen Straßen und Wegen in Frankfurt birgt. Ausdrücklich wird nochmals darauf verwiesen, dass der Weg nicht in "Kleingärtnerweg" benannt werden soll." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2014, OF 529/3 Betreff: Optimierung der Verkehrssituation an der Kreuzung Friedberger Landstraße - Dortelweiler Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltungen für folgende Fahrspuren im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße - Dortelweiler Straße optimiert bzw. geändert werden können: - Linksabbiegerspur Friedberger Landstraße in die Dortelweiler Straße aus Richtung Bad Vilbel - Linksabbiegerspur Dortelweiler Straße in die Friedberger Landstraße Begründung: Bei beiden Linksabbiegerspuren ist seit einiger Zeit ein häufiger Rückstau zu beobachten. Im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und vor allem auch der Anlieger wäre eine Stau reduzierende Optimierung der Ampelschaltung wünschenswert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 529/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2014 Die Vorlage OF 529/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2013, OF 509/3 Betreff: Standfestigkeit der Straßenbäume in der Dortelweiler Straße dringend überprüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig die Standfestigkeit der Straßenbäume in der Dortelweiler Straße zu überprüfen. Begründung: Im Straßenbaumbestand entlang der Dortelweiler Straße ist in zunehmendem Maße das Absterben von Baumkronen zu beobachten. Davon scheinen vor allem Robinien betroffen zu sein. Da in der Vergangenheit schon mehrmals Bäume umgestürzt sind, ist eine Überprüfung der Standfestigkeit dringend erforderlich, um weder Menschen noch Häuser, Autos, etc. zu gefährden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 509/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 509/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2922 2014 Die Vorlage OF 509/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2013, OF 465/3 Betreff: Fußgängerüberweg Hartmann-Ibach-Straße/Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende im Besprechungsergebnis zur Ortsbegehung am 21.06.2013 im Bereich der Comeniusschule festgehaltenen Maßnahme umzusetzen: - die beiden Fußgängerüberwege in der Wetteraustraße und der Hartmann-Ibach-Straße nach den Richtlinien zu beleuchten - zusätzlich mögliche bauliche Geschwindigkeitsreduzierungen im Bereich des FGÜ Hartmann-Ibach-Straße zu prüfen und in geeigneter Weise einzurichten. Begründung: Da jetzt die dunkle Jahreszeit anbricht, ist die Beleuchtung aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich. Die Schulwegkommission empfiehlt, dass der Ortsbeirat 3 über mögliche bauliche Geschwindigkeitsreduzierungen im Bereich des FGÜ Hartmann-Ibach-Straße berät. Der Grund sind Hinweise von Eltern, dass die Autofahrer den FGÜ in der Hartmann-Ibach-Straße nicht beachten, da sie bei Rotlicht in der Rohrbachstraße beschleunigen, um noch schnell auf die Rohrbachstraße zu gelangen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 26.09.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 465/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2663 2013 Die Vorlage OF 465/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor am Ende wie folgt ergänzt wird: "(z. B. Verengung, Aufpflasterung mit Sinussteinen)" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
Die Hundewiese am oberen Ende der Wetteraustraße (gegenüber dem Abenteuerspielplatz) soll dringend endlich eingezäunt werden! Seit mehreren Jahren ist es der Wunsch vieler Menschen - natürlich besonders der Hundebesitzer -, dass diese ausgewiesene (!) Hundewiese bedenkenlos als solche genutzt werden kann. Denn das ist oftmals gar nicht möglich: Kinder spielen dort, Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen durchqueren das Gelände. Nervöse Hunde verfolgen diese oftmals und sofort gibt es - unnötigerweise - Streit zwischen den Beteiligten. Hunde mit besonders wenig Impulskontrolle, rennen immer wieder sogar Menschen hinterher, die um die Wiese herumlaufen oder -fahren oder rennen gar quer über die Wetteraustraße, weil dort jemand z.B. mit seinem Hund spazieren geht oder um einem E-Roller nachzujagen.
An der Bank im Kleingartenweg liegt immer Müll und Kippen. Gerne hier Mülleimer aufstellen.
Wer morgens die Seckbacher Landstraße aus Seckbach kommend runter fährt, steht teilweise bereits auf Höhe des Katharinenkrankenhauses im Stau. Grund ist die Ampel an der Ecke Seckbacher Landstraße/Dortelweiler Str./Rendeler Str. Die rechte Spur muss von allen genutzt werden, die entweder geradeaus Richtung Im Prüfling fahren oder nach rechts auf die Dortelweiler Straße abbiegen wollen - der Großteil der Autofahrer. Dies wird verschlimmert durch a) die einmündende Vereinsstraße, aus der Autos ebenfalls auf die Spur wollen und b) die Bushaltestelle an der Vereinsstraße. So kann man als Autofahrer, wenn man rechts auf die Dortelweiler abbiegen will, gerne mal 10 Minuten brauchen, bis man vom Katharinenkrankenhaus in der Dortelweiler Straße ist. Der Bau eines Kreisels an dieser Stelle würde für einen optimalen Verkehrsfluss sorgen und den Stau im Berufsverkehr deutlich reduzieren. Weniger Huper durch verärgerte Autofahrer würde zudem die Lärmbelästigung der Anwohner reduzieren. Ein Kreisverkauf hat zudem geringere Wartungskosten als eine Ampelanlage.
Das Befahren der Straße "An den Röthen" ist nur zwischen der Dortweiler Str. und der Preungesheimer Str. in beiden Richtungen erlaubt. Zwischen der Preungesheimer Str. und der Seckbacher Landstraße ist das Befahren dieser Straße unterschiedlich in eine Richtung erlaubt. Alle Fahrzeuge müssen über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße fahren Seit ca. einem Jahr ist die neue Wohnanlage in der Vereinsstraße bewohnt. Diese Wohnanlage ist nur über eine Ein- und Ausfahrt in der Straße "An den Röthen" erreichbar. Alle Fahrzeuge werden über die Vereinsstraße zur Seckbacher Landstraße (nur rechts abbiegend) geleitet. MEINE IDEE: Die Straße "An den Röthen"komplett in beide Richtungen befahren zu lassen. Da es ein reines Wohngebiet ist sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h selbstverständlich sein und Zebrastreifen sollten auch entsprechend vorhanden sein. Eine deutliche Entlastung der Vereinsstraße und der Einfädelung auf die Seckbacher Landstraße wäre die Folge. PKW-Fahrer, die Richtung Friedberger Warte fahren möchten, würden die Kreuzung Seckbacher Landstraße/ Dortelweiler Straße entlasten.
Verkehrsführungsänderung wegen Dauerstau! Friedberger Landstraße von Friedberger Warte stadteinwärts - Linksabbieger Richtung Dortelweiler Straße. - Fußgängerampel an Straßenbahnhaltestelle Friedberger Warte sollte entfernt werden, da überflüssig.