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Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.10.2014

Antrag Ortsbeirat

Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Details im PARLIS OF_535-8_2014
06.11.2014

Auskunftsersuchen

Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202

Details im PARLIS V_1166_2014
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.10.2014, OF 535/8 Betreff: Sachstand zu den Problemen der Wohnimmobilie Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 Seitdem das Wohnhochhaus Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202 (Baujahr 1964) mit 48 Miet- und Eigentumsparteien 2003 zur Konkursmasse der Karlsruher Immobilien GmbH wurde und die einzelnen Wohnungen der Reihe nach den Eigentümer wechselten, wodurch sich die Eigentümerzuständigkeit für die gemeinschaftlichen Anteile des Wohnhauses (Fassaden, Treppenhäuser, Aufzug, Laubengänge, Müll- bzw. Sperrmüllstandplatz) zersplitterte, hat sich das Wohnumfeld nur wenig verbessert. Häufig - zuletzt am 14. Oktober 2014 - kommt es nach Informationen des Ortsbeirates zu Wohnungsversteigerungen auf dem Wege der Zwangsvollstreckung. Die vor drei Jahren in einem Ortsbeiratsantrag festgestellten äußeren Mängel sind gleichwohl teilweise behoben: Die Probleme des wilden Sperrmülls sind merklich zurückgegangen, die Briefkastenanlage ist modernisiert und derzeit werden die Laubengänge äußerlich instandgesetzt. Beklagenswert bleibt der Zustand der seitlichen Fassaden, und auch die Müllthematik hat sich wieder verschlechtert. So wird an der Ecke der dem Haus vorgelagerten Grünfläche an der Zufahrt zur Stichstraße/Ecke Hauptstraße Gerhart-Hauptmann-Ring wieder ständig wilder Müll abgelegt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen sind derzeit vom Eigentümer bewohnt, wieviele vermietet bzw. untervermietet? 2. Gibt es Erkenntnisse über Wohnungen, die überbelegt sind (etwa durch Großfamilien)? 3. Wie viele Eigentümer der Wohnungen sind bereit, anteilig "Hausgeld" für die Sanierung der Immobilie und für weitere Instandhaltungsmaßnahmen an der Bausubstanz, der Haustechnik usw. aufzubringen? 4. Wann werden die Seitenfassaden des Hauses instandgesetzt? 5. Welche Auskünfte kann zu 1-4 die gegenwärtige Hausverwaltung erteilen? 6. Ist das Volumen der Mülltonnen auf dem hauseigenen Müllstandplatz für die 48 Parteien im Haus auskömmlich? 7. Kann der Magistrat gegenüber dem Eigentümerbeirat anregen, die Mülltonnen in einen geschlossenen, nur für die Bewohner zugänglichen Käfig zu stellen? 8. Kann der Magistrat die oben in der Einleitung genannte Fläche (siehe Foto) durch Bepflanzung / Blumenkübel oder anderweitig gestalten oder auf eine solche Gestaltung hinwirken, um das illegale Abstellen von Sperrmüll an dieser Stelle zu unterbinden? 9. Gibt es eine Möglichkeit, einen eigenen Sperrmüllstandplatz auf der zum Haus gehörigen Fläche darzustellen und kann der Magistrat ggf. auf die Anlage eines solchen Platzes hinwirken?Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1166 2014 Die Vorlage OF 535/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 3. die Worte "sind bereit, anteilig Hausgeld" durch das Wort "zahlen" ersetzt und das Wort "aufzubringen" gestrichen werden. Abstimmung: zu Ziffern 1, 2 und 5: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. zu Ziffern 3, 4, 6, 7, 8 und 9: Einstimmige Annahme