Radständer für die Schneidhainer Straße zwischen Idsteiner Straße und Wörsdorfer Straße
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.06.2016, OF 54/1 Betreff: Radständer für die Schneidhainer Straße zwischen Idsteiner Straße und Wörsdorfer Straße In der OM 4334 vom 30.06.2015 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, ein paar Radständer für die Bewohner der Schneidhainer Straße im oben genannten Bereich einzurichten. Darüber hinaus hat er noch die Installation von Fahrradboxen, im Verkehrsamt etwas prosaischer "Fahrradvolieren" genannt, zu prüfen. Die Antwort in der Stellungnahme ST 404 vom 29.02.2016 geht mit drei Monaten Verspätung etwas ausführlicher nur auf die Fahrradboxen ein und berichtet über ein entsprechendes Pilotprojekt im Ortsbezirk 2. Die primär geforderten Fahrradständer werden mit der Argumentation "die Stadt Frankfurt am Main erstellt Fahrradabstellplätze nur auf öffentlichen Flächen zum Nutzen der Allgemeinheit" abgelehnt. "Dies erfolgt auf Antrag des Ortsbeirates. Die Schaffung eines entsprechenden Angebots an Fahrradabstellplätzen auf privaten Flächen, zur alleinigen Nutzung durch Anwohner oder Besucher, obliegt dem Eigentümer der Liegenschaft." Diese Aussage ist befremdlich, da doch der Eigentümer der in Frage kommenden Liegenschaft die ABG Frankfurt Holding, einer 99,99%igen Tochter der Stadt Frankfurt am Main (siehe Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main 2015, Seite 163) ist. Dies vorangestellt und mit der Kenntnis aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 in der der zuständige Verkehrsdezernent auf Nachfrage aus der Stadtverordnetenversammlung kein Datum für den Abschluss des oben genannten Pilotprojektes nennen und keine Auskunft hinsichtlich der Chancen zur Einrichtung von "Fahrradvolieren" im genannten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt geben konnte, wird der Magistrat gebeten sich bei der ABG Frankfurt Holding sich dafür einzusetzen, dass diese in der Schneidhainer Straße zwischen Idsteiner Straße und Wörsdorfer Straße Fahrradständer analog denen installiert, die die Wohnungsbaugesellschaft bereits in anderen Teilen der Hellerhofsiedlung installiert hat.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 351 2016 Die Vorlage OF 54/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme