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Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand?

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.02.2014

Stellungnahme des Magistrats

Einen Erzeugermarkt auf dem Rottweiler Platz einrichten

Details im PARLIS ST_300_2014
06.05.2014

Anregung Ortsbeirat

Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!

Details im PARLIS OM_3075_2014
04.08.2014

Stellungnahme des Magistrats

Einen Erzeugermarkt auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einrichten!

Details im PARLIS ST_991_2014
16.11.2014

Antrag Ortsbeirat

Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand?

Details im PARLIS OF_544-1_2014
02.12.2014

Anregung Ortsbeirat

Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand?

Details im PARLIS OM_3713_2014
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.11.2014, OF 544/1

Betreff: Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel - Sachstand?
Vorgang: OM 3075/14 OBR 1; ST 300/14; ST 991/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Einrichtung eines Erzeugermarkts auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel zu unterrichten.

Begründung:

In seiner Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014 (OM 3075) beschloss der Ortsbeirat: "1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Westhafenplatz den in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300, aufgeführten Voraussetzungen entspricht. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, etwa über die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, auf dem Westhafenplatz im Gutleutviertel einen Erzeugermarkt einzurichten, auf dem regionale, möglichst auch hessentypische Produkte angeboten werden." In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014 (ST 991) heißt es dazu u.a.: "Der Westhafenplatz ist keine Fläche in städtischem Eigentum. Bevor unter Umständen mit der Grundstückseigentümergesellschaft Kontakt aufgebaut wird, soll die Prüfung des Platzes hinsichtlich der grundsätzlichen Nutzbarkeit zu Marktzwecken näher erfolgen. Hierbei werden wieder Brandschutzaspekte eine wesentliche Rolle einnehmen. Der Magistrat wird zu den Prüfungsergebnissen weiter berichten." Obwohl seither nochmals mehr als drei Monate vergangen sind, hat der Magistrat bislang weder gehandelt noch sein Unterlassen in einer Stellungnahme begründet.

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 300 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3075
Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 991
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3713 2014 Die Vorlage OF 544/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme