Skip to main content

Einrichtung einer „verkehrsberuhigten Zone“ für die gesamte Schlettweinstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD CDU LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.04.2019, OF 545/11 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es wird gebeten, die Schlettweinstraße im Riederwald komplett ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten

Begründung:

Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei dies kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Str. und Motzstr. ist die Schlettweinstr. bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von Kreuzung Harkortstraße bis Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG-Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstr./ Friedrich-List-str.) Wohnungen saniert in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt hier nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 Km durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen - wie z. B. Errichtung von Bodenwellen- vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. gestorben.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 396 2019 Die Vorlage OF 545/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme