Klimaschutz im Gallus und Europaviertel: Ein Klimawäldchen in der Stephensonstraße
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.08.2022, OF 555/1 Betreff: Klimaschutz im Gallus und Europaviertel: Ein Klimawäldchen in der Stephensonstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Teilbereiche der brach liegenden Parkanlage / privaten Grünfläche entlang der Stephensonstraße kurzfristig in ein sogenanntes "Klimawäldchen" aufforsten zu lassen. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers des Flurstücks 16 468, Flur 223, Flurstücknummer 2/125 ist dazu bei Bedarf einzuholen. Die Kosten sind vom Eigentümer zu tragen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind auf der dreiecksförmigen ca. 1.400m2 großen Fläche der Parkanlage entlang der Stephensonstraße / Ecke Idsteiner Straße in einem ersten Abschnitt schnell umzusetzen: 1. Schaffung einer Regenretentionsfläche durch Schaffung einer ausreichend großen und flachen Vertiefung. 2. Intensive Begrünung der Fläche mit klimaresilienten Bäumen, Sträuchern und Pflanzen gemäß der Baumliste 2022 und der Pflanzenliste des Grünflächen-amtes zur Speicherung von Regenwasser und CO2, Reduktion der Ober-flächentemperaturen und Schaffung von Lebensraum für Vögel und Insekten. 3. Aufstellung von Bänken entlang des Gehweges der Stephensonstraße und der Idsteinerstraße im Bereich des Fußgänger*innenüberweges bzw. entlang des Pfades, der das Grundstück diginal quert. 4. Beschilderung der Fläche für die dort vorbeigehenden Passant*innen und Schüler*innen zur Verdeutlichung des ökologischen Nutzens der Fläche für die Nachbarschaft und den Klimaschutz.
Begründung:
Bis vor Kurzem gehörte die brach liegende Grünfläche noch der Deutschen Bahn, die im gegenüber liegenden Gebäude den Sitz ihrer Zentrale hatte. Auf der Grünfläche befanden sich Gleise und ein Museumszug. Beides wurde jedoch in 2021 entfernt, die Grünfläche liegt seitdem brach. Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Die im Bebauungsplan B826 festgelegte Nutzung ist eine Parkanlage. Die Definition einer Parkanlage ist eine als Park gestaltete Fläche, die der Verschönerung und Erholung dient. Der Grundstückseigentümer unterliegt der Pflicht, die Fläche gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans herrichten zu lassen oder geeigneten Dritten zu übertragen. Seit einigen Jahren müssen auch Klimaschutzaspekte mitbedacht werden. Die bestehende, brach liegende Fläche ist derzeit mit niedrigen, wild wachsenden Pflanzen versehen, die während der langen sommerlichen Trockenphasen absterben. Bei eintretendem Regen wird der fruchtbare Oberboden weggeschwemmt und der ökologische Nutzen der Fläche verschwindet. Zeitgemäße, klimaresiliente, innerstädtische Bepflanzungen meist kleiner Flächen werden intensiv und mit geeigneten Pflanzen so bepflanzt, dass sie Regenwasser speichern und zurückhalten, Dürreperioden überstehen und CO2 speichern können. Sie wachsen schnell und senken die sommerlichen Temperaturen im Umfeld. Das Grünflächenamt hat bereits umfangreiche Erfahrung mit der Planung und Umsetzung klimagerechter Begrünungen und kann die Aufgabe bestens bewältigen. Foto: Geoportal Frankfurt Auszug Luftbild 2021, PlanAS Auszug B826 / FestsetzungenBeratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2618 2022 Die Vorlage OF 555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) gegen FDP (= Ablehnung)