Grundschule im geplanten Wohngebiet „An der Sandelmühle"
Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.06.2020, OF 557/8 Betreff: Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. mitzuteilen, wo sich für eine neue Heddernheimer Grundschule im geplanten Baugebiet "An der Sandelmühle" eine tatsächlich schon baureife Fläche befindet, damit die Schule bereits zum Schuljahr 2021/22 in Betrieb gehen kann; 2. mitzuteilen, wann endlich der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 889 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird, nachdem der Magistrat bereits im Dezember 2018 berichtet hat (ST 2388 v. 21.12.2018), er befinde sich "unmittelbar vor dem Beschlussgang zum Satzungsbeschluss"; 3. mitzuteilen, ob der Magistrat auch einen provisorischen Schulstandort an anderer Stelle in Heddernheim prüft, falls die Flächen im Gebiet "An der Sandelmühle" noch nicht rechtzeitig verfügbar sind; 4. mitzuteilen, weshalb der Magistrat kurzfristig seine Meinung geändert hat, wonach außer für eine Kindertagesstätte "aufgrund der begrenzten Größe des Neubaugebietes darüber hinaus keine ausreichenden Flächen für weitere wünschenswerte Einrichtungen. . zur Verfügung" stehen, etwa, wie vom Ortsbeirat angeregt, für eine Seniorenwohnanlage (ST 691 v. 14.04.2020);
5. mitzuteilen, wie der Magistrat das Problem der zusätzlichen verkehrlichen Belastung des Wohngebietes, das angeblich "auto- und parkplatzarm" entwickelt werden soll, sowie des Kreuzungspunktes Olof-Palme- Straße/Hessestraße/Kupferhammer/An der Sandelmühle durch "Elterntaxis" und andere Verkehrsströme im Rahmen des Grundschulbetriebs lösen will.
Begründung:
Seit 2012 gibt es den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet "An der Sandelmühle". Von einem Grundschulstandort in diesem Gebiet war bisher noch nie die Rede. Auch wenn Grundschulkinder dem Grundsatz nach zu Fuß zur Schule gehen, ist doch in der Praxis mit einem Kfz-Verkehrsaufkommen zu rechnen ("Elterntaxis"). Die verkehrliche Situation an der Kreuzung am Bahnübergang in Höhe der U2-Station Sandelmühle ist heute bereits, ohne das beabsichtigte Wohngebiet oder eine etwaige gewerbliche Zusatznutzung, die nach aktuellem Baurecht möglich wäre, am Limit. Der Magistrat hat die Möglichkeit eine zweiten Zufahrt etwa über die Kaltmühle bisher mit einem für den Ortsbeirat unbefriedigenden Ergebnis geprüft. Von Wohnungen abgesehen, war bisher auch nur von einem Kindergarten die Rede, der im Bereich "An der Sandelmühle" gebaut werden soll. Weitere Vorschläge aus dem Ortsbeirat für verkehrsarme Zusatznutzungen, etwa zu einer Seniorenwohnanlage, hat der Magistrat zurückgewiesen. Der Ortsbeirat begrüßt zwar die Absicht des Magistrats, die Robert-Schumann-Schule durch den Neubau einer weiteren Grundschule für Heddernheimer Kinder zu entlasten. Der Ortsbeirat fragt sich allerdings, warum ein derart flächenanspruchsvolles Projekt im Rahmen des B-Plan Nr. 889 noch möglich ist, da erst kürzlich mitgeteilt wurde: "Letztendlich ist das Bebauungsplanverfahren ,An der Sandelmühle' bereits weit fortgeschritten. Die langjährigen Abstimmungen . . sind weitgehend finalisiert und ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen" (ST 691 v. 14.04.2020).Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 85 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 577 2020 Auskunftsersuchen V 1681 2020 Auskunftsersuchen V 1682 2020 1. Der Vorlage M 85 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 556/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 557/8 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 5. wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 558/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) zu b) SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme