Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden?
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.11.2018, OF 564/9 Betreff: Sollen Teile des Eschersheimer Freibads vermarktet und bebaut werden? Der Ortsbeirat 9 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu bestätigen, dass entgegen den Ausführungen im "Bäderkonzept 2025" Teilflächen des Grundstücks des Eschersheimer Freibads nicht zur Bebauung vermarktet werden sollen. Ferner wird sie gebeten, dem Ortsbeirat die Gründe für den Verzicht auf eine Bebauung mitzuteilen.
Begründung:
Bei der Vorstellung des Bäderkonzepts in der Ortsbeiratssitzung am 25. Oktober 2018 wurde nicht auf die im Konzept enthaltenen Pläne, Teilflächen des Grundstücks des Eschersheimer Freibads zur Bebauung zu vermarkten, eingegangen. Die Präsentation, die uns im Nachgang zur Verfügung gestellt wurde, vermerkt lediglich, dass dieses nach Prüfung nicht vorgesehen sei. Es mangelt ohnehin im nördlichen Teil Eschersheims, der von der Nidda, der Bahnlinie und Landschaftsschutzgebieten eingegrenzt wird, an Freiflächen für die Bewohner. Eine zusätzliche Bebauung würde diese Situation weiter verschärfen und den Druck auf die angespannte Verkehrsinfrastruktur und Schulen erhöhen. Außer einem in die Jahre gekommen Kleinkindspielplatz im Birkholzweg, der möglicherweise sogar einem Kitaneubau weichen muss, gibt es keinerlei öffentliche Spiel- und Bewegungs-möglichkeiten in diesem kinderreichen Wohngegend. Der Ortsbeirat hat mehrfach angeregt, einen Bolzplatz, der öffentlich mitgenutzt werden könnte, in einer entfernten Ecke der Liegewiese des Freibads anzulegen. Der Ortsbeirat wünscht, dass das Gelände des Freibads der Allgemeinheit für Sport und Bewegung erhalten bleibt und dass, darüber hinaus, die öffentliche Nutzung der Liegewiese in Form eines Bolzplatzes für Kinder und Jugendliche ausgeweitet wird.Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1096 2018 Die Vorlage OF 564/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme