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Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.11.2024, OF 570/12 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e.V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige, Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e.V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg hat die Stadt dann u.a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e.V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine 6 qm Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuem Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung...) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen?

Begründung:

Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 519 2024 Die Vorlage OF 570/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme